Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist das Teilurteil des Erstgerichtes, womit die beklagten Parteien schuldig erkannt wurden, (1.) ab sofort bei der Erzeugung und beim Vertrieb von Bekleidungsstücken, sowie bei der Werbung hiefür die Verwendung der Bezeichnung "Becora" zu unterlassen, (2.) sofort die Verwendung eines Firmenwortlautes, der das Wort "Becora" enthält, zu unterlassen und das Wort "Becora" aus ihrem Firmenwortlaut sogleich zu beseitigen sowie (... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kamm... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin - eine internationale im Schuhgroßhandel tätige Handelsgesellschaft nach belgischem Recht - vertreibt die von ihr erzeugten Produkte europaweit unter der Bezeichnung "R***". Sie ist Inhaberin der für Waren der Klasse 25 ("Schuhe") hinterlegten internationalen Wortmarke Nr. 452.101 "R***", welche seit dem 20.6.1980 auch in Österreich Schutz genießt (Beilage A). Die Zweitklägerin, eine GmbH mit dem Sitz in Thaleischweiler-Fröschen (Bundesrepublik Deuts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt und vertreibt seit 1957 eine Kräuterlimonade, welche sie zunächst als "Almdudler" und später als "Almdudler-Limonade" bezeichnet hatte; jetzt nennt sie dieses Produkt wieder "Almdudler". Die Klägerin ist Inhaberin (ua) nachstehender, durchwegs für alkoholfreie Getränke oder Limonaden geschützten österreichischen Marken: a) Wortmarke Nr. 71.498 "Almdudler", Priorität vom 29.Feber 1972 (Beilage H); b) Wortmarke Nr. 94.069 "Almdudler", Prio... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien bringen Wasch- und Reinigungsmittel auf den Markt. Die Klägerin vertreibt seit März 1972 das flüssige Scheuermittel "Cif". Der Marktanteil dieses Produktes im Bereich der flüssigen Scheuermittel liegt derzeit knapp über 80 %. Seit September 1974 waren die "Cif"-Flaschen auf ihrer Rückseite auffallend und deutlich lesbar mit dem Slogan "Glanz ohne Kratzer" versehen. Dieser Slogan war bis 1982 direkt auf die Flaschen gedruckt oder geprägt worden; seit 19... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der mit der Priorität vom 17.5.1984 (ua) für "Turn- und Sportartikel (mit Ausnahme von Bekleidungsstücken)" eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr.107.597 "Sportland" (Beilage F). Sie vertreibt derartige Waren unter dieser Bezeichnung in zahlreichen Geschäften in ganz Österreich, darunter in Wien und in der SCS-Vösendorf; dabei wirbt sie mit der Bezeichnung "Sportland" in Verbindung mit dem Wort "KangaR***" (Beilagen L bis R). Der Bek... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Bei der Prüfung der Zulässigkeit eines außerordentlichen Revisionsrekurses hat sich der Oberste Gerichtshof auf jene
Gründe: zu beschränken, die der Rechtsmittelwerber gemäß § 506 Abs. 1 Z 5, § 528 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Widerlegung des Ausspruches des Rekursgerichtes anzuführen hat; andere mögliche Rechtsfehler, denen erhebliche Bedeutung zukommen könnte, sind bei dieser Erstprüfung nicht zu untersuchen (3 Ob 1511/84 u.... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende Partei hat ihren Sitz in Wien, die zweitklagende Partei in Montreal, Canada. Die klagenden Parteien begehren, die erst-, zweit- und drittbeklagten Parteien "zur ungeteilten Hand" schuldig zu erkennen, die Herstellung, Herausgabe, den Vertrieb und Verkauf sowie die Vergabe von Lizenzen von bzw. an den näher bezeichneten Werken, insbesondere von bzw. an dem Werk der Literatur mit dem Titel "Who's Who in Italy" zu unterlassen, die Vernichtung aller Verv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erzeugt und vertreibt in Österreich seit 1959 Plüschtiere mit einem Herzanhänger in roter Farbe. Sie ist Inhaberin folgender, beim österreichischen Patentamt registrierter Marken: a) Wortmarke "Tiere mit Herz" Nr.41.624 mit Priorität vom 13. April 1959 für die Warenklasse 35: Spielwaren, nämlich Nachbildungen von Tieren aus den verschiedensten Materialien. b) Wort-Bildmarke mit dem Schriftzug "'Berg' Tiere mit Herz" in dunkler Herzsilhoue... mehr lesen...
Norm: MSchG §14 UWG §9 C3c MSchG § 14 heute MSchG § 14 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2024 MSchG § 14 gültig von 01.01.2016 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 14 gültig von 01.07.1995 bis... mehr lesen...
Norm: dUWG §16d UWG §9 C3c UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei betreibt unter der Firma "Hotel S***, Eduard S***" das Hotel S*** in Wien in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Sie ist - wie außer Streit gestellt wurde - Inhaberin der österreichischen Marke Nr. 3.077 "Hotel S*** Wien" mit Priorität vom 24.10.1939 für Torten, Kuchen, Biskuits, feine Backwaren, Konditoreiwaren "und Führung von gastgewerblichen Betrieben" (Dienstleistungsmarke vor MSchG Nov. 1969?), sowie mehrerer internationaler Marken ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstklagende Partei, die ihren Sitz in der Schweiz hat, ist Inhaberin der für säurefreie Rostumwandlungsemulsionen registrierten internationalen Marke 402.830 "N***E***" mit Unionspriorität (Art.4 PVÜ) vom 20.Mai 1973. Die zweitklagende Partei, die ihren Sitz in der BRD hat, ist Inhaberin der für Rostlöse- und Lockerungsmittel registrierten internationalen Marke 193.496 "F*** - der chemische Schraubenschlüssel" mit Unionspriorität vom 19. Juni 1956. Die... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit Anfang des Jahres 1984 Generalimporteur der Enthaarungsmittelproduktgruppe "depilzero" für Österreich und die Bundesrepublik Deutschland und beliefert damit den Großhändler K*** KG, welcher sie an die Einzelhändler (Drogerien) weiter vertreibt. Die Produkte werden vom Unternehmen Z*** C*** in Mailand hergestellt und verpackt. Bis Anfang des Jahres 1982 war der Beklagte der Generalvertreter dieser Produkte in Österreich. Die "depilzero"-Produkte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Verwendung der Marke 'Alm Rausch', insbesondere im Zusammenhang mit dem Etikettenbild gemäß der Beilage A, beim Vertrieb einer Kräuterlimonade zu unterlassen. Mit diesem Begehren verbindet sie auf Rechnungslegung, Zahlung eines angemessenen Entgelts und Veröffentlichung gerichtete, im einzelnen näher konkretisierte Begehren. Zur
Begründung: führt sie aus, seit Jahrzehnten seien die Kräut... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B4 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile betreiben Personalberatungsunternehmen und stehen zueinander im Wettbewerb. Die klagende Partei ist unter der Firma 'Gfg - A m.b.H. (früher: 'GfG - F IN G Gesellschaft m.b.H.') seit 6.7.1977 (mit der nunmehrigen Firmenbezeichnung seit 20.8.1980) im Handelsregister eingetragen. Die beklagte Partei führt die Firma 'B C D E F Gesellschaft m. b.H.' (Eintragung vom 18.12.1980). Die klagende Partei tritt im Geschäftsverkehr (insbesondere bei Inseraten und i... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 UWG §9 C1 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig von 01.06.2015 bis 31.0... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Inhaber der für Dienstleistungen der Klasse 42: 'Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Misswahlen' auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 'B C' (Beilage E); er hat der zweitklagenden GmbH, deren Geschäftsführer er ist, die Benützung dieser Marke gestattet. Die Zweitbeklagte - eine GmbH mit dem Sitz in G bei München, Bundesrepublik Deutschland - lud mit einer Postwurfsendung für den 14.3... mehr lesen...
Norm: UrhG §80 UWG §9 B3 UWG §9 C3c UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift 'Festspiel Illustrierte', welche seit 1982 alljährlich zu den Salzburger Festspielen erscheint und auch inhaltlich dieser Veranstaltung gewidmet ist. Der Beklagte war bis 1983 als Mitarbeiter bzw. Chefredakteur bei der Klägerin beschäftigt. Seit 1984 ist er Medieninhaber und Herausgeber der in diesem Jahr erstmals erschienenen Zeitschrift 'Festspiele Salzburg'. Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unter... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4 UWG §2 C2a UWG §9 C3a ZPO §364 ZPO §503 Z4 E4c4 ZPO §503 Z4 E4c7 ZPO §503 Z4 E4c23 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 UWG §9 C1 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig von 01.06.2015 bis 31.0... mehr lesen...
Begründung: Nach dem von den Vorinstanzen als bescheinigt angenommenen Sachverhalt betreibt die klagende Partei unter der Firma 'A S. B Gesellschaft m.b.H.' ein Unternehmen, in dem sie unter anderem Sportbekleidung vertreibt. Nach dem von den Vorinstanzen als bescheinigt angenommenen Sachverhalt betreibt die klagende Partei unter der Firma 'A Sitzung B Gesellschaft m.b.H.' ein Unternehmen, in dem sie unter anderem Sportbekleidung vertreibt. Sie ist Inhaberin der international re... mehr lesen...
Norm: MSchG §13 UWG §1 D2d UWG §2 D2 UWG §9 D1 MSchG § 13 heute MSchG § 13 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1999 MSchG § 13 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 434/1995 MSchG § 13 gültig... mehr lesen...
Norm: MSchG §13 UWG §9 D1 MSchG § 13 heute MSchG § 13 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1999 MSchG § 13 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 434/1995 MSchG § 13 gültig von 01.07.1990 bis 3... mehr lesen...