Norm: MSchG §4 MSchG §23 UWG §9 F3 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig von 01.06.20... mehr lesen...
Norm: UWG §4 UWG §9 C3 UWG § 4 heute UWG § 4 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 4 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 UWG § 9 heute ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C5 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 16.12.1988 beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortmarke Nr. 123.111 "GAUDI-STADL", welche für die Klassen 9 (Tonträger) und 41 (Unterhaltung) eingetragen ist. Am 16.9.1989 fand in W***** (NÖ) eine Veranstaltung statt, für welche mit Plakaten folgenden Inhaltes geworben wurde: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger behauptet, daß sein Zeichen "GAUDI-STADL" einen großen Bekanntheitsgrad erreicht habe und bei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu Reg.Nr. ***** des Österreichischen Patentamtes für die Klasse 25 (Strumpfwaren, Unterwäsche) eingetragenen Bildmarke in der Form eines Spinnrades mit dem 24.8.1989 als dem Beginn der Schutzdauer. Sie ist im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in der Textilbranche, tätig. Die Beklagte handelt in Kärnten und der Steiermark mit Strumpfwaren und Socken, welche mit dem für die Klägerin geschützten "Spinnrad" gekennzeichnet sind. Diese Wa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der nachstehenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit Beginn der Schutzdauer am 30.11.1989 für die Klassen 9 (Computer-Hardware, Computergehäuse) und 42 (Erstellung von Software) registrierten Marke Nr 128.064: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 41 der Zeitschrift "Elektro Radio Handel" Nr 9/90 war folgende Anzeige der Beklagten eingeschaltet: Abbildung nicht darstellbar! Mit der Behauptung, daß die Beklagte da... mehr lesen...
Begründung: Wolfang S***** aus G***** (BRD) ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 19.8.1982 beim Österreichischen Patentamt unter Nr. 100.433 registrierten Wortmarke "Spinger Disco-Queen", welche für die Dienstleistungen (Kl 41) "Unterhaltung von Gästen durch Veranstaltung von Miss-Wahlen, insbesondere in Diskotheken" eingetragen ist. Er führt solche Veranstaltungen schon seit 30.10.1979 unter der Bezeichnung "Disco-Queen" oder "Disco-King" in der BRD in Diskotheken durch; dabei wird... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 115476 beim Österreichischen Patentamt mit der Priorität vom 7.Oktober 1986 für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren) registrierten, nachstehend abgebildeten Wort-Bild-Marke: Abbildung nicht darstellbar! Die Klägerin vertreibt unter dieser Marke Basketball- und Freizeitschuhe sowie Nylonstiefel mit der Bezeichnung "SNOW JOGGER". Seit dem Jahre 1984 bringt sie die Bezeichnun... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2 UWG §9 C3c MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig von 01.06.2015 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der nachstehenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit Beginn der Schutzdauer am 5.8.1987 für die Klassen 12 (Fahrräder), 25 (Bekleidungsstücke, Stiefel, Schuhe), 28 (Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind) und 35 (Werbung; Information und Fachberatung über Sportartikel) registrierten Wort-Bild-Marke Nr 116.813: Abbildung nicht darstellbar! Die Beklagte importiert Sport- und ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 Satz 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach Paragraphen 78, 402, Absatz 2, EO, Paragraph 528, Absatz eins, ZPO liegen e... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellt ua Personenkraftwagen mit permanentem Allradantrieb her und verwendet dafür seit dem Jahr 1980 - neben ihren Marken- und Modellbezeichnungen - die Bezeichnung "quattro". Am 9. 8. 1986 wurde zugunsten der Klägerin die internationale Marke Nr. 505 307 "quattro" für die Warenklasse 12 (Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft und auf dem Wasser) registriert. Der Schutz der Marke wurde ua auch für Österreich beantragt. M... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist unter der Firma "H*** & G***" Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH seit 24.4.1975 im Handelsregister des Landesgerichtes Linz zu HRB 1477 protokolliert; ihr Sitz ist Linz. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Ausübung des Handelsgewerbes des Immobilienverwalters, des Immobilienmaklers und des Vermögensberaters. Die Beklagte übt das Immobilienmaklergewerbe aus. Mit Inseraten in der Tageszeitung "K***" vom 4.11.1989, 9.12.1989, 16.12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin (bzw ihre Rechtsvorgängerin) betreibt seit vielen Jahren ein Fotostudio mit dem Firmenbestandteil "W***". Im Jahre 1972 war die "Peter W*** Gesellschaft mbH" gegründet und zu 7 HRB 14.141 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragen worden. Durch Umwandlung entstand daraus im Jahre 1981 die Einzelfirma "Peter W***", sodann nach dem Eintritt der Gesellschafterin Friedrun W*** die "Peter & Friedrun W*** OHG" und nach einer neuerlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der für Düngemittel registrierten österreichischen Wortmarken "G***" und "N***". Die Kurzbezeichnungen "N***" und "Weide-N***" für das unter der letztgenannten Marke vertriebene Düngemittel sind markenrechtlich nicht geschützt. Es handelt sich dabei um eine - sonst als Bezeichnung nicht gebräuchliche - Abkürzung der Marke "N***". "N***" wurde zunächst als betriebsinterne Bezeichnung von den Stickstoffwerken, dann von der Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Werbeunternehmen mit fünf Unterabteilungen; für eine dieser Unterabteilungen verwendet sie seit ungefähr 1980 die Bezeichnung "E***-Technik". Sie tritt im Rechtsverkehr unter ihrer Firma Siegmund R*** (einer Kommanditgesellschaft) auf, verwendet aber auf dem Geschäftspapier neben den Bezeichnungen für die anderen Unterabteilungen auch die Bezeichnung "E***- Technik". Die Klägerin ist auf Grund der Markenanmeldung vom 13.1.1987 Inhaberin der ... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien betreiben das Bewachungsgewerbe (§§ 318 ff GewO 1973), und zwar die Klägerin unter der Firma "H***-W***" Bewachungsdienst H*** & Co, die Beklagte unter der Firma "S***" Bewachungsdienst-Gesellschaft mbH. Beide Parteien betreiben das Bewachungsgewerbe (Paragraphen 318, ff GewO 1973), und zwar die Klägerin unter der Firma "H***-W***" Bewachungsdienst H*** & Co, die Beklagte unter der Firma "S***" Bewachungsdienst-Gesellschaft mbH. Die Vorinstan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Friedrich Wilhelm Raiffeisen gründete im Jahr 1862 in Anhausen (Deutschland) den ersten Darlehenskassenverein mit Selbsthilfecharakter. Im Gegensatz zu Hermann Schulze-Delitzsch strebte Raiffeisen eine Ergänzung der Selbsthilfe der Landwirte durch Staatshilfen an. Die von ihm gegründeten Genossenschaften waren räumlich auf ein Dorf beschränkt und übernahmen mehrere Funktionen; die Geschäftsanteile waren niedrig, Gewinne wurden im allgemeinen nicht ausgeschüt... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und der Erstbeklagten ist die Organisation und die Durchführung von Reiseveranstaltungen; die Zweitbeklagte ist ein Textilhandelsunternehmen. Die Erstbeklagte warb für eine 5 Tage dauernde Verkaufsreise in die Toscana mit einer Postwurfsendung, in der als Hinweis auf den Veranstalter die Bezeichnung "R*** H***-REISEN, Tel. 07262/8230", aufschien. Der Prospekt war mit einer Antwortpostkarte versehen, die an "H***-REISEN, R***-... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D11 UWG §9 B2 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §13 UWG §9 B5 MSchG § 13 heute MSchG § 13 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1999 MSchG § 13 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 434/1995 MSchG § 13 gültig von 01.07.1990 bis 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte betreiben das konzessionierte Gewerbe der Immobilienmakler. Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen bezeichnet sich die Beklagte im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in von ihr aufgegebenen Vermittlungsinseraten in der Tageszeitung "K*** Z***", der Zeitschrift "L*** A***" sowie in dem Wirtschaftsmagazin "G***" als "S Real Service" (auch "Das S Real Service"), wobei der Buchstabe "S" die charakteristische For... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 16. Dezember 1987 den Hilflosenzuschuß zu gewähren und trug ihr eine vorläufige Zahlung von S 2.500,-- monatlich auf. Es stellte im wesentlichen folgendes fest: Die 75-jährige Klägerin kann sich aufgrund ihres - im einzelnen näher beschriebenen - körperlichen Zustands ohne fremde Hilfe an- und ausziehen, oberflächlich selbst waschen, zu Bett gehen, sich daraus erheben und eine Ganzkörperr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber einer Maschinenfabrik in Klagenfurt, welche (u.a.) Textil- und Papierdruckmaschinen erzeugt. Er stellt u. a. auch Textilsiebdruckmaschinen zum Bedrucken von Stoffen her und exportiert sie in alle Welt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Textilsiebdruckmaschinen ist eine walzenförmige Druckschablone, die mit Hilfe sogenannter Schablonenaufnahmeringe in den Maschinenrahmen eingesetzt wird. Der Erstbeklagte war bis zum Jahr 1986 im Unternehmen de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt im Rahmen ihres Geschäftsbereiches den Postscheckverkehr; sie eröffnet auf Antrag für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes, Behörden und Anstalten Scheckkonten. Jedes Scheckkonto weist eine Kontonummer und eine Kontobezeichnung auf, aus der sich der Kontoinhaber zweifelsfrei ergibt. Nach § 7 Abs 1 der "Geschäftsbestimmungen für den Scheckverkehr" sind für die Benützung des Scheckverkehrs d... mehr lesen...