RS OGH 1977/6/14 4Ob330/77

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Veröffentlicht am 14.06.1977
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Norm

UWG §9 B4
UWG §9 B6

Rechtssatz

Das englische Wort "his" wird von weiten Kreisen auch der österreichischen Bevölkerung gerade im Zusammenhang mit Herrenbekleidung weniger als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen aufgefaßt als vielmehr im Sinne einer Angabe über die Zweckbestimmung der so bezeichneten Ware - eben einer Kleidung "für ihn" - verstanden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 330/77
    Entscheidungstext OGH 14.06.1977 4 Ob 330/77
    Veröff: ÖBl 1977,126

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0078996

Dokumentnummer

JJR_19770614_OGH0002_0040OB00330_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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