Entscheidungen zu § 8 Abs. 2 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-203 von 203

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/25 94/19/0420

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG erlassenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 13. Mai 1993 wurde in Erledigung der Berufung des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen von Ghana, der am 19. Jänner 1992 in das Bundesgebiet eingereist war und am 22. Jänner 1992 einen Asylantrag gestellt hatte - gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 12. März 1992 - mit dem festgestellt worden war, daß bei ihm die Voraussetzungen für sein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.11.1994

RS Vwgh 1994/11/25 94/19/0974

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0599 1 Stammrechtssatz Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1994

RS Vwgh 1994/11/25 94/19/0420

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0599 1 Stammrechtssatz Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1994

RS VwGH Erkenntnis 1994/11/25 94/19/0599

Rechtssatz: Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle rechtferigt daher nur dann iSd § 19 Abs 1 Z 2 AsylG 1991 eine Abweisung des Asylantrages, wenn das Asylverfahren aus diesem Grund (sonst) nicht abgeschlossen werden könnte. Selbst wenn daher die unterlassene Mitteilu... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 25.11.1994

RS Vwgh 1994/11/25 94/19/0615

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/19/0599 1 Stammrechtssatz Nicht die Unterlassung der Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle schlechthin hat zu einer Abweisung des Asylantrages zu führen, sondern nur die Unterlassung diese Änderung RECHTZEITIG mitzuteilen. Di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/9/5 94/20/0139

Der Beschwerdeführer hat am 9. Juni 1993 (Postaufgabe) gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. Februar 1993 Beschwerde erhoben. Zur Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, der angefochtene Bescheid sei am 26. Februar 1993 rechtswidrig hinterlegt worden, die belangte Behörde habe dabei die Bestimmung des § 19 Asylgesetz 1991 zu Unrecht angewendet; der Zustellmangel sei erst am 28. April 1993 durch Zustellung an seinen bevollmächtigten Vert... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 05.09.1994

RS Vwgh 1994/9/5 94/20/0139

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;AsylG 1991 §19 Abs3;AVG §39 Abs2;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Da eine Partei mit Unterlassung der im § 8 Abs 1 ZustG normierten Mitteilungspflicht die Gefahr zu tragen hat, daß Zustellungen an ihrer früheren Abgabestelle ohne Zustellversuch erfolgen, weil ihre geänderte Abgabestelle für die Behörde nicht feststel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/8/9 94/11/0185

Wie sich aus der Beschwerde und den angefochtenen Bescheiden ergibt, wurde mit dem erstangefochtenen Bescheid die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den (die Entziehung seiner Lenkerberechtigung aussprechenden) Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. April 1993 gemäß § 57 Abs. 2 AVG als verspätet zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit dem zweitangefochtenen Bescheid unter gleichzeitiger Bestätigung des erstangefochtenen Bescheides als unbegründet ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.08.1994

RS Vwgh 1994/8/9 94/11/0185

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein Vorgehen nach § 8 Abs 2 ZustG kommt dann nicht in Betracht, wenn der Bf bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Verwaltungsverfahrens an der von ihm genannten Anschrift keine Abgabestelle mehr hatte, da damit jedenfalls von einer "Änderung der bisherigen Abgabestelle" während des Verfahrens keine Rede sein kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.08.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/21 91/15/0098

Das Finanzamt für Körperschaften als Finanzstrafbehörde erster Instanz leitete gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachtes, ein Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG begangen zu haben, ein Finanzstrafverfahren ein, wobei dieser unter einem aufgefordert wurde, sich bis zum 24. Oktober 1984 schriftlich zu rechtfertigen. Der Beschwerdeführer übernahm die Einleitungsverfügung persönlich am 4. Oktober 1984. "Namens und auftrags" des Beschwerdeführers ersuchte eine Wirtschaft... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1993

RS Vwgh 1993/10/21 91/15/0098

Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRK Art6 Abs1;ZustG §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/05/0099 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/14/0156 3 (hier Drei Versuche, die neue Abgabestelle festzustellen, sind ins Leere gegangen; daher Zustellung durch Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch vorzunehmen) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/19 92/09/0331

Mit Bescheid vom 11. Oktober 1991 wies das Landesinvalidenamt für Oberösterreich (im folgenden LIA) die Anträge des Beschwerdeführers vom 27. November 1990 und vom 21. März 1991 auf Zuerkennung einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz (HVG) wegen bestimmter geltend gemachter Gesundheitsschädigungen ab. Dieser Bescheid wurde an die vom Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren angegebene Wohnanschrift "L, R-Straße 2" gerichtet und laut Rückschein nach einem Zustellversuc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.05.1993

RS Vwgh 1993/5/19 92/09/0331

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: § 8 Abs 2 ZustG regelt nur jene Fälle, in denen die Behörde schon vor der zu veranlassenden Zustellung von der Änderung der Abgabestelle weiß, aber die neue Abgabestelle nicht kennt (Hinweis B 22.5.1986, 85/02/0282, VwSlg 12152... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1993

TE Vwgh Beschluss 1992/9/16 92/01/0491

In der am 4. Mai 1992 zur Post gegebenen Beschwerde bringt der Beschwerdeführer vor, daß ihm der angefochtene Bescheid - nach einem vergeblichen ersten Zustellversuch - am 29. Jänner 1992 "durch Hinterlegung" in einer näher bezeichneten Bundesbetreuungspension in Wien "zugestellt" worden sei, er "jedoch mit diesem Datum aus der Bundesbetreuung entlassen wurde und die Pension schon um 7.00 Uhr früh verlassen mußte, sodaß er zum Zeitpunkt der Zustellung ortsabwesend war und eine Abgabes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0491

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZustG §6;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/13 91/18/0176 1 Stammrechtssatz Wurde die Zustellung eines letztinstanzlichen Bescheides einmal rechtswirksam vorgenommen, so kann nach stRsp des VwGH durch eine nochmals verfügte und nochmals durchgeführte Zustellung dieses Bescheides der Lauf der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1991/11/11 91/10/0167

Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. März 1991, Zl. 91/10/0027-6, wurde das Verfahren über die Beschwerde des Antragstellers gegen den oben genannten Bescheid gemäß § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt, weil er einem ihm mit Verfügung vom 20. Februar 1991 erteilten Verbesserungsauftrag nicht nachgekommen war. Dieser Beschluß wurde gemäß § 8 Abs. 2 und § 23 Zustellgesetz ohne vorausgehenden Zustellversuch am 2. Mai 1991 beim Postamt 8562 Mooskirchen hinterlegt, jedoch nicht behobe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.11.1991

RS Vwgh 1991/11/11 91/10/0167

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §71 Abs1 lita;ForstG 1975;VwGG §46 Abs1;ZustG §13 Abs1;ZustG §23;ZustG §7;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein Zustellmangel stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 46 Abs 1 VwGG dar (Hinweis E 5.3.1980, 1897/78, VwSlg 10059 A/1980; hier hat der Bf, um Zustellungen an ihn zu ermöglichen, ein Postfach eröffnet)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/22 91/14/0156

Am 5. Februar 1980 leitete die Finanzstrafbehörde I. Instanz gegen die Beschwerdeführerin das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes ein: a) der Hinterziehung lohnabhängiger Abgaben (Lohnsteuer S 57.312,--, Dienstgeberbeiträge S 26.948,--) für den Zeitraum Jänner bis August 1979 sowie für den Zeitraum September bis Dezember 1979 in noch festzustellender Höhe, jeweils durch Nichtabgabe der Lohnsteueranmeldungen, b) der Nichtabführung von Umsatzsteuer für die Monate Jänner bi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1991

RS Vwgh 1991/10/22 91/14/0156

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRK Art6 Abs1;VwRallg;ZustG §25;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Ausf zur im Hinblick auf Art 6 MRK verfassungskonformen Auslegung des § 8 Abs 2 ZustG. - Der Begriff "Schwierigkeiten" ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung von Beschleunigungsmöglichkeiten durch die Behörde auszulegen. Der Grundsatz des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1991

TE Vwgh Beschluss 1990/4/24 89/04/0075

Die belangte Behörde erließ vor Ablauf der ihr gesetzten und mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Oktober 1989 bis 28. Dezember 1989 verlängerten Frist den Bescheid vom 27. Jänner 1989, Zl. 307.727/9-III-5/88. Sie legte jedoch eine Abschrift dieses Bescheides einschließlich des Nachweises seiner Zustellung am 22. Dezember 1989 erst nach Ablauf der gesetzten Frist, nämlich am 2. Jänner 1990 dem Verwaltungsgerichtshof vor. Der Verwaltungsgerichtshof hat daraufhin den Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.04.1990

RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0140

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0282 B 22. Mai 1986 VwSlg 12152 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz § 8 Abs 2 ZustellG regelt die Folgen der Unterlassung der Mitteilung der Änderung der Abgabestelle für jene Fälle, in denen die Behörde schon vor der zu veranlassenden Zustellung von der Änderung weiß, aber die neue Abgabestelle nicht kennt. Diese Regelung ist vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1989

RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0212

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Dem Ablauf der Frist des § 51 Abs 5 VStG 1950 steht nicht entgegen, dass der Beschuldigte während des Verwaltungsstrafverfahrens verzogen ist und es entgegen der Anordnung des § 8 Abs 1 Zustellgesetz unterließ, die Änderung seiner bisherigen Abgabestelle unverzüglich der Behörde mitzuteilen, weil dies die Behörde nach § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1987

RS Vwgh 1987/6/17 86/03/0212

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Befindet sich in den Verwaltungsakten eine Ladung, die auf Ersuchen der Erstbehörde durch die für die neue Abgabestelle örtlich zuständige Behörde ergangen ist, muss die Berufungsbehörde von dem Umstand, dass die Partei während des Verfahrens verzogen ist, Kenntnis erlangen, weshalb sie diesfalls zu einer Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1987

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