Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführer (BF1 und BF2) haben am 01.08.2024 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz eingebracht. 1.2. Mit dem hier angefochtenen Bescheiden des Bundesamts vom 24.09.2024 wurden jeweils der Antrag auf internationalen Schutz vom 01.08.2024 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt I. und II.). Eine „Aufenthaltsberechtigung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführer (BF1 und BF2) haben am 01.08.2024 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz eingebracht. 1.2. Mit dem hier angefochtenen Bescheiden des Bundesamts vom 24.09.2024 wurden jeweils der Antrag auf internationalen Schutz vom 01.08.2024 gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen (Spruchpunkt I. und II.). Eine „Aufenthaltsberechtigung ... mehr lesen...