Beachte bestätigt vom VwGH Zl 96/01/0609 vom 24.6.1998 Rechtssatz: Eine jur Person kann keine Verletzung von Rechten geltend machen, welche natürlichen Personen vorbehalten ist. mehr lesen...
Begründung: In seiner mit Schriftsatz vom 15.11.1995 eingebrachten Beschwerde, beantragt der Beschwerdeführer "1. festzustellen, daß die Wegweisung und die Erweckung des Eindrucks von Voreingenommenheit am 4.10.1995 rechtswidrig waren und der Beschwerdeführer durch diese Amtshandlungen in den in dieser Beschwerde geltend gemachten einfachgesetzlichen und verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden ist; 2. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; 3. den Beschwerdeführer zu... mehr lesen...
Begründung: 1.) Dem gegenständlichen Antrag auf Entscheidung gemäß § 89 Abs 4 SPG (Anrufung gemäß § 89/4 SPG) liegt folgender Beschwerdeinhalt aufgrund des übereinstimmenden Vorbringens beider Verfahrensparteien zugrunde: Der Beschwerdeführer beging vor dem Hause Nr 22 der G-gasse in Wien eine straßenpolizeiliche Verwaltungsübertretung; der Beschwerdeführer beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Vornahme und Durchführung einer Ladetätigkeit. Ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienst... mehr lesen...
Rechtssatz: RLV gilt nicht für straßenpol Einschreiten. RLV nur für pol Angelegenheiten gem § 2 Abs2 SPG iZm RLV des BMI im Einvernehmen mit BMJ u BMöWuV. UVS-OÖ VwSen-2800008/2/KL/RD v 20.4.1994 UVS-Wien, Zl UVS-02/31/36/94 und UVS-02/V 31/23/95. mehr lesen...
Mit der am 17.01.1995 beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangten Beschwerde, anläßlich welcher die Beschwerdeführerin die Bundespolizeidirektion Graz als belangte Behörde nannte, werden die von den Organen der Bundespolizeidirektion Graz am 4.12.1994 im Lokal J. in Graz, R. 5, gesetzten Handlungen als rechtswidrig angefochten. Dabei erachtet sich die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten auf Schutz der persönlichen Freiheit gemäß Artikel 5 MRK und Unverletzlichke... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Maßnahmenbeschwerde war aus folgenden Gründen nach § 67 c AVG zurückzuweisen: Die Befugnis, im Falle einer Sperrstundenübertretung einzuschreiten, ergibt sich aus § 336 Abs 1 Gewerbeordnung 1994, welche Bestimmung den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Bundespolizeidirektion eine Mitwirkungsverpflichtung an der Vollziehung der §§ 366 Abs 1 Z 1, 2, 3, § 367 Z 35, 50, 51 und § 368 Z 9 leg cit auferlegt. Die zuletzt genannte Bestimmung (§ 368 Z 9 GewO 1994) betri... mehr lesen...
Rechtssatz: Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welchem eine rechtsfeststellende oder -erzeugende Wirkung beigemessen werden kann, die sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet und sohin einen individuellen normativen Inhalt hat. Es ist daher erforderlich, daß ein verwaltungsbehördlicher Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch erteilt wurde, der erforderlichenfalls mit sofortigem Zwang durch u... mehr lesen...
Begründung: 1. Die auf § 67a AVG gestützte Beschwerde enthält folgende Beschwerdevorbringen: Der Beschwerdeführer (Bf) lenkte am 18.1.1994 gegen 1.00 Uhr einen Leihwagen der Firma H, als ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien in Wien, Straße-M/S-straße zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle anhielten. Er stellte hiebei fest, daß er Führerschein und Zulassungsschein nicht vorweisen konnte, sämtliche Dokumente waren in seiner Aktentasche im Hotel R, M, vergessen worden. Er versuchte mitt... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem in Polizeikreisen bekannten Häftling, der sich ausdrücklich darauf beruft, kann eine Haftzeit von 6 Stunden zur Klärung der Identität als nicht maßhaltend angesehen werden. Schlagworte rechtswidrige Anhaltung mehr lesen...
I. 1. In der Beschwerde vom 13. Juni 1995 wird - soweit nicht der gemäß § 67 c Abs 2 Z 3 AVG angeführte Sachverhalt beschrieben wird - nachfolgendes vorgebracht: 2.) Beschwerdelegitimation: a) Der Schußwaffengebrauch gegen die Beschwerdeführer erfolgte am 12.5.1995, die 6-wöchige Beschwerdefrist ist daher gewahrt. b) Die Beschwerdelegitimation ergibt sich daraus, daß die Beschwerdeführer durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein lebensgefährdender Waffengebrauch im Sinne des § 7 Z 1 und Z 3 WaffGG liegt vor, wenn in der Dunkelheit auf ein mit Insassen fahrendes Fahrzeug geschossen wird. Der Waffengebrauch ist nicht im Sinne des § 8 Abs 1 WaffG deutlich wahrnehmbar angedroht, wenn zwei in Zivil gekleidete Sicherheitswachebeamte in der Dunkelheit auf einer Hofzufahrtsstraße mit ihren Dienstwaffen im Anschlag und einem Dienstkraftfahrzeug mit Deckkennzeichen ausschließlich die Worte -Halt - Polizei- r... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Festnahme der Beschwerdeführerin und das Anlegen von Handfesseln sowie durch die Abnahme der Kennzeichentafeln und das Behalten des Zulassungsscheines durch Organe der BPD St. wurden Maßnahmen in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gesetzt. Da auch die übrigen Prozeßvoraussetzungen vorliegen, ist die Beschwerde zulässig, sie ist aber nicht begründet. Gemäß Art.1 Abs.2 des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen F... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie aktenkundig ist, von der Beschwerdeführerin auch nicht bestritten wurde und als erwiesen festgestellt wurde, wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B rechtskräftig mit Wirkung vom 3.9.1993 wegen Nichtvorliegens der geistigen Eignung zum Lenken eines KFZ bis zur Wiedererlangung der Eignung entzogen. Auch wurde sie bereits 14 Mal wegen des Lenkens eines KFZ ohne die erforderliche Lenkerberechtigung rechtskräftig bestraft. Auch am 6.7.1995 wu... mehr lesen...
Rechtssatz: Im konkreten Fall wurde Maßnahmebeschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht durch die die Schubhaft vollziehende Behörde erhoben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Akteneinsicht ein subjektiv prozessuales Recht, welches den Parteien ermöglichen soll, genaue Kenntnis vom Gang des Verfahrens und von den Entscheidungsgrundlagen der Behörde in diesem Verfahren zu erlangen (siehe auch VwGH vom 12.10.1987, Slg. 12.553A). Demgemäß ist die V... mehr lesen...
Begründung: I. In seinem Beschwerdeschriftsatz macht der Beschwerdeführer geltend, daß er durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien in seinen verfassungsgesetzlichen gewährleisteten Rechten auf Freizügigkeit der Person gemäß dem Personenfreiheitsschutzgesetz und Schutz vor erniedrigender Behandlung gemäß Art 3 EMRK verletzt wurde. Der Beschwerdeführer sei am 21.7.1994, nach 00.15 Uhr, auf dem inneren H-Gürtel... mehr lesen...
Begründung: I. Zuständigkeit § 67c Abs 1 lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde."... mehr lesen...
Begründung: I.a. Zuständigkeit § 67c Abs 1 lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Angelegenheit einer Maßnahmenbeschwerde gem § 67a AVG erheischt bei dauernder Abwesenheit des Bf aufgrund der Wichtigkeit der Sache die gerichtliche Bestellung eines Abwesenheitskurators gem § 11 AVG. mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen und Aktenlage 1. Der Beschwerdeführer führte aus, er sei sudanesischer Staatsangehöriger und habe sich im Polizeigefangenenhaus Ost in Wien befunden, da er, nachdem die Bezirkshauptmannschaft N ein Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen hätte, zur Sicherung der Abschiebung in Schubhaft genommen worden sei (der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bemerkt hiezu, daß die Schubhaft am 4.3.1995 zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung verhängt ... mehr lesen...
Am 2. Juni 1995 langte beim unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eine Beschwerde der Fa. S GmbH, L, der Fa. T GmbH, I, sowie Ing. H S, I, wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ein, in der ausgeführt wurde wie folgt: "Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat für Tirol und führen diese im einzelnen aus wie folgt: 1) Zum angefochtenen Verwaltungsakt: Die Beschwerdeführer betreiben in der Gemeinde I auf den Grundparzellen Nr. 2531, 2532, 2... mehr lesen...
Begründung: I.a) Zuständigkeit: § 67c Abs 1 AVG lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt... mehr lesen...
Begründung: I. Beschwerdevorbringen "Gemäß Art 129a B-VG erhebe ich, Univ Doz Dr Wolfgang V, im folgenden kurz Beschwerdeführer, gegen die am 1.8.1995 verfügte Anordnung einer Kontrollmeldung für den 29.8.1995 durch das Arbeitsmarktservice für Akademiker und Führungskräfte, Wien, R-gasse, die Maßnahmenbeschwerde. 1. Beschwerdesachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Jurist, steht im 52. Lebensjahr und ist seit 1991 arbeitslos. Seither hat er sich bei allen nur erdenklichen Arbeitgebern (Recht... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anordnung einer Kontrollmeldung vor dem AMS ist einer Anfechtung als Maßnahmenbeschwerde vor dem UVS nicht zugängig. mehr lesen...
Begründung: I) In der fristgerecht (24.4.1995) eingebrachten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die am 23.3.1995 um 11.50 Uhr an seiner Wohnadresse "ohne taugliche Grundlage" durchgeführte Hausdurchsuchung durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, wodurch er in seinem Grundrecht gemäß Art 9 StGG verletzt worden wäre. Das Verfahren würde im Kommissariat 10 zu Kr 375-F/95 geführt, die Hausdurchsuchung stütze sich auf einen mündlich erteilten richterlichen Hausdurchsuchungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Akte der Gerichtsbehörden sind der Prüfungskompetenz des UVS entzogen. mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte am 1.12.1994 über seine ausgewiesene Vertretung die Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein, in welcher er im wesentlichen ausführt, daß er im Polizeigefangenenhaus Wien-Ost zur Verfügung der Bezirkshauptmannschaft N Schubhaft sich befunden habe, als am 20.3.1995 gegen 11.00 Uhr Angehörige der Sudanesischen Botschaft zu ihm vorgelassen worden wären. Zu diesem Zeitpunkt war ein Vertreter des Beschwerdeführers, Herr Markus H, anwesen... mehr lesen...
Beachte Eingestellt durch VwGH Rechtssatz: Die Befragung von einem Häftling durch Botschaftsangehörige ist keine Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Schlagworte Hausordnung für Schubhaft mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist die Gesetzmäßigkeit des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe zunächst von der rechtskräftigen Verhängung der betreffenden Strafe abhängig. So ist eine Strafverfügung erst mit Zustellung (oder der hier nicht in Betracht kommenden Verkündung) als erlassen anzusehen (VfGH, Slg 7458/1974). Im konkreten Fall bestand kein solcher Nachweis. Die Strafverfügung wurde nämlich nach einem vergeblichen Zustellversuch an einer G... mehr lesen...
Begründung: I. a) In seiner auf § 89 Abs 4 SPG gestützten Richtlinienbeschwerde vom 4.1.1995 beantragt der Beschwerdeführer, "der Unabhängige Verwaltungssenat Wien möge 1.) erkennen, daß die belangte Behörde dadurch, daß diese am 10.10.1994 die Untersuchung durch den Arzt meiner Wahl verweigerte und mir nicht mitteilte, daß es mir freisteht, zur Untersuchung durch den Amtsarzt den Arzt meiner Wahl beizuziehen, die Bestimmung des § 8 Abs 3 RLV verletzt hat; 2.) der belangten Behörde den Ers... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner Beschwerde vom 19.11.1994 beantragte der Beschwerdeführer" - festzustellen, daß die Aufforderung die Straßenstelle vor Haus ON 1, in Wien, R-gasse, zu verlassen, rechtswidrig war; - eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; - festzustellen, daß der Beschwerdeführer durch das Verhalten von Organen der Bundespolizeidirektion Wien in seinen Personenrechten verletzt wurde; - den Bund zum Kostenersatz zu verhalten." Begründend führte er folgendes wörtlich aus: "Am 9.11.1... mehr lesen...