Entscheidungen zu § 67c Abs. 3 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 121-143 von 143

RS UVS Vorarlberg 1992/09/16 3-50-07/92

Rechtssatz: §14e Fremdenpolizeigesetz verlangt zunächst, daß der Fremde bei Begehung einer Verwaltungsübertretung betreten wird. Von der Begehung einer solchen konnten die Gendarmeriebeamten unmittelbar bei ihrer Kontrolle ausgehen, da sie feststellten, daß der Fremde - ein türkischer Staatsangehöriger - über keinen Sichtvermerk verfügte und sich somit gemäß §14b Abs1 Z4 Fremdenpolizeigesetz nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhielt. Auch war die Festnahme zum Zwecke der Vorführung vor die... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 16.09.1992

TE UVS Steiermark 1992/06/23 25.3-6/92

I.1. In der Beschwerde vom 17.6.1992 bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, daß er am 28.10.1989 in das Bundesgebiet eingereist sei und am 2.11.1989 einen Asylantrag gestellt habe. Da er ungarischer Nationalität und orthodoxen Glaubens sei, habe er keine Zulassung zum Studium in Rumänien bekommen. Am 24.4.1992 sei er wegen des Vergehens nach § 107 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt worden. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 29.5.1992 ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 23.06.1992

RS UVS Steiermark 1992/06/23 25.3-6/92

Rechtssatz: Es gibt keinen Erfahrungssatz, der davon ausgeht, daß ein höheres Strafausmaß verhängt wird, wenn man im strafgerichtlichen Verfahren nicht anwaltlich vertreten wird. Schlagworte Schubhaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 23.06.1992

RS UVS Steiermark 1992/06/23 25.3-6/92

Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat ist nicht an das Urteil des Gerichtes bei seiner Entscheidung gebunden. Der Behörde kommt bei der Entscheidung bezüglich der Schubhaft umfassende Prüfungskompetenz zu, jedoch schließt dies nicht aus, daß der Unabhängige Verwaltungssenat die Entscheidung des Gerichtes als eine Grundlage der Beurteilung heranzieht. Schlagworte Schubhaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 23.06.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/05/29 VwSen-400042/19/Gf/Hm

Beachte Siehe VwGH vom 25.3.1992, Zl. 91/02/0150, und vom 28.4.1992, Zl. 91/11/0153 Rechtssatz: Vorläufige Abnahme des Führerscheines, Abnahme des Zulassungsscheines im behördlichem Verfahren zur Fahrzeugüberprüfung, Herausgabeverlangen dieser Papiere im Zuge einer Verkehrskontrolle sowie die Anordnung einer Blutabnahme sind Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Nichtherausgabe des im Zuge einer Verkehrskontrolle einbehaltenen Führerscheines ist ein du... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.05.1992

RS UVS Steiermark 1992/05/29 25.3-5/92

Rechtssatz: Das Fehlen eines wesentlichen Inhaltsbestandteiles der Beschwerde führt zur sofortigen Zurückweisung der Beschwerde, ohne daß auf die Sache selbst bzw die Beschwerdegründe näher einzugehen war. Eine Verbesserung im Sinne des § 13 Abs 3 AVG kommt nicht in Frage, weil es sich hiebei um keinen Formmangel handelt, sondern um einen essentiellen Mangel des Inhaltes. Schlagworte Schubhaft Beschwerdebestandteile mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 29.05.1992

TE UVS Steiermark 1992/04/02 20.3-1/92

I. In der am 3.2.1992 eingelangten Beschwerde wird unter dem Rubrum "Sachverhalt" und "Begründung: " nachfolgendes vorgebracht: "Der Beschwerdeführer ist seit 25.10.1991 in Untersuchungshaft beim Landesgericht für Strafsachen Graz. Das Strafverfahren läuft gegen ihn wegen §§ 223 Abs 2, 224, 146, 147 Abs 1 Ziffer 1 und Abs 3 StGB. Zunächst wurde der Kontakt zu seinen Verteidigern, Dr. T. K. und Dr. U. D., durch die gesetzlich längstmögliche Frist durch den Untersuchungsrichter kontrolliert. O... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 02.04.1992

RS UVS Steiermark 1992/04/02 20.3-1/92

Rechtssatz: Es wäre somit dem Beschwerdeführer gemäß §§ 119 ff StVG gestattet und auch ohne weiteres zumutbar, im Wege geeigneter Ansuchen und Beschwerden die Erlassung von Bescheiden zu erwirken (Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom 12.6.1987, G 108/87 bzw des Verwaltungsgerichtshofes vom 8.4.1987, 86/01/0040). Voraussetzung einer Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist aber, daß keine Möglichkeit der administrativen Bek... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 02.04.1992

RS UVS Steiermark 1992/04/02 20.3-1/92

Rechtssatz: Maßnahmen im Sinne des § 188 StPO sind nicht dem "verwaltungsbehördlichen" Vollzug zuzuordnen, sondern im Rahmen des strafgerichtlichen Vollzuges einer Entscheidung zuzuführen. Eine Anrufung des Unabhängigen Verwaltungssenates ist daher in diesen Angelgenheiten von vornherein ausgeschlossen. Schlagworte faktische Amtshandlung Gerichtsvollzug mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 02.04.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/02/21 VwSen-400067/6/Gf/Kf

Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Zurückweisung wegen Verspätung; Zurückweisung des nicht von der belangten Behörde, sondern von jener Behörde, der gemäß § 29a VStG das Strafverfahren übertragen wurde, gestellten Kostenbegehrens.   Nach § 5a des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 72/1954, zuletzt geändert durch die zweite Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1991, BGBl. Nr. 406/1991 (im folgenden: FrPG), hat derjenige, der in Schubhaft genommen oder angehalten wird, das Recht, den unabhängigen Verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.02.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/02/19 VwSen-400068/2/Gf/Kf

Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Zurückweisung wegen fehlender Angabe von Gründen für die behauptete Rechtswidrigkeit der Verhängung der Schubhaft.   Gemäß § 5a Abs.6 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 75/1954, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 406/1991, i.V.m. § 67c Abs.2 Z.4 AVG haben Schubhaftbeschwerden insbesondere die
Gründe: anzugeben, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit der Verhängung der Schubhaft stützt dabei handelt es sich um eine Prozeßvoraussetzung, die keiner ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.02.1992

TE UVS Wien 1991/12/19 02/32/45/91

Begründung: Der Beschwerdeführer, der Staatsangehöriger der UdSSR ist, führt in seiner Beschwerde vom 12.12.1991 (eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 16.12.1991) aus, daß er sich seit 25.8.1989 mit Unterbrechungen in Österreich befinde und hier einer Beschäftigung nachgehe. Am 8.3.1991 und am 26.9.1991 habe er bei der Bundespolizeidirektion Wien - Fremdenpolizeiliches Büro Anträge auf Erteilung eines befristeten Wiedereinreisesichtvermerkes für das Bundesgebiet der Republ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/19 02/32/45/91

Rechtssatz: Die Verweigerung der Annahme von Unterlagen durch den zuständigen Referenten der Bundespolizeidirektion Wien im Rahmen eines dort anhängigen Verfahrens stellt keinen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Schlagworte Sichtvermerk, Wiedereinreise, Fremdenpolizei mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 19.12.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/12/18 VwSen-400008/28/Gu/Bf

Beachte Verweis auf VfSlg 4143/1942, 7309/1974, 9860/1985, 10.112/1984, 10.957/1986. Rechtssatz: Die Festnahme und Anhaltung einer Person durch Organe der Bundespolizeidirektion wegen des Verdachtes der Verwaltungsübertretung durch ungestümes Benehmen setzt u.a. voraus, daß die Organe mit gutem Grund das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Verhaltens annehmen dürfen. Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festnahme und Anhaltung des Beschwerdeführers am 23.2.1991 in Linz, Garinsonstraße,... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.12.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/12/03 VwSen-420004/3/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwSen-400060 vom 4.12.1991 Rechtssatz: Zurückweisung einer Maßnahmebeschwerde, wenn diese weder eine Darlegung des Sachverhaltes noch eine Angabe von Gründen für die behauptete Rechtswidrigkeit enthält.   Gemäß § 67c Abs.2 AVG haben Maßnahmenbeschwerden u.a. den maßgeblichen Sachverhalt sowie jene
Gründe: darzulegen, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt; dabei handelt es sich jeweils um Prozeßvoraussetzungen, die keiner Mängelbehebung zugänglich ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.12.1991

RS UVS Vorarlberg 1991/11/11 2-010/91

Rechtssatz: Einer auf der Grundlage des Art. 129a Abs1 Z2 B-VG eingebrachten und allein gegen einen Schubhaftbescheid gerichteten Beschwerde mangelt es an einem geeigneten Beschwerdegegenstand; eine solche ist aufgrund eines inhaltlichen Mangels als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt, Beschwerdegegenstand mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 11.11.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/09/13 VwSen-400051/2/Gf/Rl

Beachte Verweis auf VwSlg 11473 A/1984; VwSen-400023 v. 4.6.1991; VwSen-400024 v. 4.6.1991; VwSen-400030 v. 17.6.1991; VwSen-400050 v.20.8.1991. Wie VwSen-400052 v. 13.9.1991 Rechtssatz: Sechswochenfrist des § 67c Abs.1 AVG gilt auch für Schubhaftbeschwerden, soweit sich diese gegen die Festnahme und Anhaltung als solche (und nicht gegen die spezifischen Umstände während der Inhaftierung) richten. Beschwerde muß daher spätestens sechs Wochen nach dem Tag der Zustellung des Schubhaftb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.09.1991

TE UVS Steiermark 1991/08/08 20.3-1/91

I.1. In der Beschwerde vom 28.3.1991 wird im wesentlichen vorgebracht, daß die belangte Behörde am 27.3.1991 die Maßnahme verfügt habe, daß auf dem bisher - nach Ansicht der belangten Behörde - noch nicht genehmigten Schotterlagerplatz, Grundstück Nr. 377/1 KG Schölbing, kein Schotter mehr abgelagert werden dürfe. Die rechtliche Grundlage könne nur der § 360 Abs 1 oder 2 Gewerbeordnung sein. Der Tatbestand des Abs 1 leg cit  könne jedoch von vornherein ausgeschlossen werden, aber auch der ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 08.08.1991

RS UVS Steiermark 1991/08/08 20.3-1/91

Rechtssatz: Die bloße Drohung bei Zuwiderhandlung etwas zur Anzeige zu bringen noch das mündlich ausgesprochene Verbot - in concreto eine Schotterablagerung zu unterlassen - stellt keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Schlagworte faktische Amtshandlung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 08.08.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/08/06 VwSen-400047/1/Gf/Rl

Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen: Prozeßvoraussetzungen des §67c Abs2 AVG, die auch für Schubhaftbeschwerden gelten, sind keine behebbaren Formmängel. Zurückweisung, wenn eines dieser Erfordernisse fehlt. Neuerliche Einbringung der Beschwerde innerhalb offener Frist möglich.  Keine mündliche Verhandlung zur Prüfung der Prozeßvoraussetzungen. Nach § 5a des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 75/1954, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 406/1991 (im folgenden: FrPG), ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 06.08.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/07/16 VwSen-400025/5/Gu/Bf

Rechtssatz: Festnahme und Anhaltung ohne Bescheid. Weitere Anhaltung auf Grund des später erlassenen tragfähigen Bescheides. Feststellung der Rechtswidrigkeit bis zur Bescheiderlassung, darüberhinaus Abweisung der Beschwerde. Kostenteilung zwischen belangter Behörde und Beschwerdeführer.     Gemäß Artikel 1 Abs.2 des Bundesverfassungsgesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit, BGBl. Nr. 684/1988, darf niemand aus anderen als den in dem zitierten Bundesverfassungsgesetz genannten Gründen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.07.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/06/17 VwSen-400030/1/Gf/Bf

Beachte Verweis auf VwSlg 11473 A/1984; VwSen-400023 vom 4.6.1991; VwSen-400024 vom 4.6.1991 Rechtssatz: Sechswochenfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung; Beginn des Fristenlaufes am Tag der Verhaftung, wenn nicht ursprünglich rechtmäßige Schubhaft erst während ihres Andauerns rechtswidrig wird. Beschwerde muß spätestens am letzten Tag der Frist zur Post oder den Organen des Gefangenenhauses zur  Weiterleitung übergeben werden. Falsche Adressierung der Beschwerde, die gemäß § 6 AVG an... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.06.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/06/04 VwSen-400023/1/Gf/Bf

Beachte Ebenso VwSen-400024 vom 4.6.1991; Verweis auf VwSlg 11473 A/1984. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Beschwerdefrist. Sechswochenfrist des § 67c Abs.1 AVG gilt auch für Schubhaftbeschwerden. Fristenlauf beginnt ab Kenntnis der Verhängung der Schubhaft bzw. ab dem Wegfall der Behinderung. Beschwerde rechtzeitig, wenn sie am letzten Tag der Frist zur Post oder den Organen des Gefangenenhauses zur Weiterleitung gegeben wird.  Zurückweisung wegen unerstreckbarer Fallfrist.   Über d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.06.1991

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