RS UVS Wien 1995/08/21 02/11/18/95

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Veröffentlicht am 21.08.1995
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Rechtssatz

Akte der Gerichtsbehörden sind der Prüfungskompetenz des UVS entzogen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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