RS UVS Wien 1996/06/07 02/11/71/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1996
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bestätigt vom VwGH Zl 96/01/0609 vom 24.6.1998 Rechtssatz

Eine jur Person kann keine Verletzung von Rechten geltend machen, welche natürlichen Personen vorbehalten ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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