Entscheidungen zu § 63 Abs. 4 AVG

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15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

RS UVS Oberösterreich 2006/08/17 VwSen-161490/8/Br/Ps

Rechtssatz: Gemäß § 63 Abs. 4 AVG ist eine Berufung nicht mehr zulässig, wenn die Partei nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheides ausdrücklich auf die Berufung verzichtet hat. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist das Vorliegen eines Berufungsverzichtes jedoch besonders streng zu prüfen (VwGH 16.4.1980, Zl. 324/80, VwGH 10.2.1982, Zl. 01/3336/79, sowie VwGH 11.1.1989, Zl. 88/01/0188 und VwGH 16. Jänner 1991, Zl. 89/01/0399). Ein anlässlich der Unterzeichnung eines B... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.08.2006

RS UVS Kärnten 2002/11/28 KUVS-1804/2/2002

Rechtssatz: Nach ständiger höchstgerichtlicher Judikatur ist das Vorliegen eines Berufungsverzichtes besonders streng zu prüfen und handelt es sich bei einem Rechtsmittelverzicht um eine unwiderrufliche Prozesserklärung. Unterschreibt jemand ein Schriftstück - gegenständlich Verzicht auf eine Berufung -, so ist davon auszugehen, dass er seinen Inhalt kennt und das Schriftstück vor Unterfertigung gelesen hat. Er kann sich nachträglich nicht rechtswirksam auf einen Irrtum oder auf eine mange... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.11.2002

RS UVS Kärnten 2000/05/09 KUVS-K2-362/6/2000

Rechtssatz: Wenn die Partei im Rahmen der Strafverhandlung nach Verkündung des Straferkenntnisses einen wirksamen Rechtsmittelverzicht abgegeben hat, so ist eine nachträglich erhobene Berufung gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 4 AVG als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Berufung, Berufungsverzicht, Verhandlung, Straferkenntnis, Straferkenntnisverkündung, Rechtsmittelverzicht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.05.2000

RS UVS Kärnten 1997/06/05 KUVS-K2-753/1/97

Rechtssatz: Die Zurücknahme einer Berufung ist ebenso wie ein Rechtsmittelverzicht eine unwiderrufliche Prozeßerklärung. Das Prozeßrecht ist von dem Grundsatz beherrscht, daß Parteienerklärungen eindeutig sein müssen und es auf das Erklärte ankommt und nicht auf die der Erklärung zugrundeliegenden Motive. Nur die Erklärung des Willens, nicht der Wille ist maßgeblich. Der Berufungsverzicht stellt eine von der Partei vorgenommene Prozeßhandlung dar, der die Wirkung anhaftet, daß eine von der... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.06.1997

RS UVS Kärnten 1995/06/21 KUVS-632/1/95

Rechtssatz: Ein aus welchem Grund auch immer festgenommener Beschuldigter kann während seiner Verwahrung einen Berufungsverzicht (§ 63 Abs 4 AVG) in einem Verwaltungsstrafverfahren nicht wirksam abgeben. Der Grundgedanke dieser Regelung ist, daß eine Person, die ihrer Freiheit entzogen worden ist, diesen Umstand nicht als Druck empfinden soll, sich durch einen Berufungsverzicht die Freiheit zu verschaffen. Solange eine Person verwahrt ist, das heißt, ihr die Freiheit entzogen ist, kann sie... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.06.1995

RS UVS Kärnten 1995/04/26 KUVS-K2-227/1/95

Rechtssatz: Ergeht gegen einen Beschuldigten in einer Niederschrift ein Straferkenntnis, verzichtet er auf das Rechtsmittel der Berufung gegen das Straferkenntnis, erläßt die Behörde am gleichen Tag der Erlassung des Straferkenntnisses einen Teilzahlungsbescheid, erscheint der Beschuldigte 10 Tage nach Erlassen des Straferkenntnisses bei der Behörde und erhebt Berufung gegen das Straferkenntnis, gibt die Behörde erster Instanz der Berufung mit der Maßgabe Folge, daß in Form der Berufungsvo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.04.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/13 KUVS-234-237/1/95

Rechtssatz: Erläßt die Behörde eine Strafverfügung wegen Übertretung des Meldegesetzes, erhebt dagegen die Beschuldigte am 8.11.1994 Einspruch, erläßt die Behörde am 8.11.1994 ein Straferkenntnis, gegen welches die Beschuldigte die verfahrensgegenständliche Berufung erhob, ist der Strafverhandlungsschrift der ausdrückliche Verzicht auf die Berufung angeschlossen, erläßt die belangte Behörde am 6.12.1994 wiederum einen Ladungsbescheid gegen die Beschuldigte, worin sie ihr den im Straferkenn... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.03.1995

RS UVS Kärnten 1994/08/01 KUVS-1410-1411/1/94;

Rechtssatz: Unterschreibt jemand ein Schriftstück - hier Verzicht auf eine Berufung - so ist davon auszugehen, daß er seinen Inhalt kennt und das Schriftstück vor Unterfertigung gelesen hat. Er kann sich nachträglich nicht rechtswirksam auf einen Irrtum oder auf eine mangelnde Anleitung durch die Behörde über die mit der Unterschrift verbundenen Rechtsfolgen berufen (VwGH 2.7.1986, 85/03/0093). Ein einmal abgegebener Verzicht macht eine spätere Berufung unzulässig (VwGH 23.1.1951, Slg 1.88... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.08.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/03/24 VwSen-200125/9/Gu/Atz

Rechtssatz: Rechtsmittelverzicht unwirksam, wenn die Beschwerdeführerin, die an sich anwaltlich vertreten ist, diesen nicht im Beisein ihres Rechtsanwaltes abgibt. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.03.1994

RS UVS Oberösterreich 1993/12/22 VwSen-101252/10/Fra/Ka

Rechtssatz: Berufungsverzicht unwirksam, wenn sich - im Zweifel zugunsten des Beschuldigten - ergibt, daß diesbezüglich auf dessen Seite ein Willensmangel vorlag. Aufhebung, wenn das angefochtene Straferkenntnis keine den Anforderungen des § 58 Abs. 2 AVG entsprechende
Begründung: enthält. Keine Substitution des erstbehördlichen Ermittlungsverfahrens durch den UVS. Stattgabe. Schlagworte Geständnis, Schuldbekenntnis - Formularvordruck; Anzeige, Unschlüssigkeit. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.12.1993

TE UVS Niederösterreich 1992/11/17 Senat-MI-91-055

Mit dem mündlich verkündeten Straferkenntnis vom 7.11.1991, Zl , wurde über Herrn A     K      eine Geldstrafe in Höhe von viermal S 10.000,--, zusammen S 40.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: viermal 7 Tage, zusammen 28 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte in der Zeit von 1.10.1991 bis 4.10.1991 die vier polnischen Staatsbürger B        Z       , F          T     , P   A       und F          S         in S      ,              , entgeg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.11.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/11/17 Senat-MI-91-055

Rechtssatz: Ein Rechtsmittelverzicht ist unwirksam, wenn sich der Beschuldigte aufgrund verminderter Auffassungsfähigkeit über die damit verbundenen Folgen nicht im klaren ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 17.11.1992

TE UVS Steiermark 1991/07/22 25.3-1/91

I.1. In der Beschwerde vom 15.7.1991 bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, er sei am 1.6.1991 - nachdem er aus politischen Gründen geflüchtet und über S. illegal nach Österreich eingereist sei - in Haft genommen worden. Er habe bei der Bundespolizeidirektion einen Asylantrag gestellt. Am 2.6.1991 sei gegen ihn mit Bescheid der Bundespolizeidirektion die Schubhaft zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bzw. einer Ausweisung und zur Sicherung der Abschiebung verhängt worden.   An... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 22.07.1991

RS UVS Steiermark 1991/07/22 25.3-1/91

Rechtssatz: Die im § 51 Abs 4 VStG enthaltene Unwirksamkeit eines Berufungsverzichtes ist nicht nur während einer Anhaltung im Verwaltungsstrafverfahren gegeben, sondern es ist davon auszugehen, daß sich die Unwirksamkeit auch auf eine Verwahrung zum Zwecke des Verwaltungsverfahrens erstreckt (in concreto: Anhaltung während der Schubhaft). Schlagworte Berufungsverzicht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.07.1991

RS UVS Kärnten 1991/07/02 KUVS-117/1/91

Rechtssatz: Ein einmal abgegebener Berufungsverzicht macht als unwiderrufliche Prozeßerklärung eine spätere Berufung unzulässig. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.07.1991

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