Rechtssatz: Gemäß § 63 Abs. 4 AVG ist eine Berufung nicht mehr zulässig, wenn die Partei nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheides ausdrücklich auf die Berufung verzichtet hat. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist das Vorliegen eines Berufungsverzichtes jedoch besonders streng zu prüfen (VwGH 16.4.1980, Zl. 324/80, VwGH 10.2.1982, Zl. 01/3336/79, sowie VwGH 11.1.1989, Zl. 88/01/0188 und VwGH 16. Jänner 1991, Zl. 89/01/0399). Ein anlässlich der Unterzeichnung eines B... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger höchstgerichtlicher Judikatur ist das Vorliegen eines Berufungsverzichtes besonders streng zu prüfen und handelt es sich bei einem Rechtsmittelverzicht um eine unwiderrufliche Prozesserklärung. Unterschreibt jemand ein Schriftstück - gegenständlich Verzicht auf eine Berufung -, so ist davon auszugehen, dass er seinen Inhalt kennt und das Schriftstück vor Unterfertigung gelesen hat. Er kann sich nachträglich nicht rechtswirksam auf einen Irrtum oder auf eine mange... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn die Partei im Rahmen der Strafverhandlung nach Verkündung des Straferkenntnisses einen wirksamen Rechtsmittelverzicht abgegeben hat, so ist eine nachträglich erhobene Berufung gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 4 AVG als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Berufung, Berufungsverzicht, Verhandlung, Straferkenntnis, Straferkenntnisverkündung, Rechtsmittelverzicht mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zurücknahme einer Berufung ist ebenso wie ein Rechtsmittelverzicht eine unwiderrufliche Prozeßerklärung. Das Prozeßrecht ist von dem Grundsatz beherrscht, daß Parteienerklärungen eindeutig sein müssen und es auf das Erklärte ankommt und nicht auf die der Erklärung zugrundeliegenden Motive. Nur die Erklärung des Willens, nicht der Wille ist maßgeblich. Der Berufungsverzicht stellt eine von der Partei vorgenommene Prozeßhandlung dar, der die Wirkung anhaftet, daß eine von der... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein aus welchem Grund auch immer festgenommener Beschuldigter kann während seiner Verwahrung einen Berufungsverzicht (§ 63 Abs 4 AVG) in einem Verwaltungsstrafverfahren nicht wirksam abgeben. Der Grundgedanke dieser Regelung ist, daß eine Person, die ihrer Freiheit entzogen worden ist, diesen Umstand nicht als Druck empfinden soll, sich durch einen Berufungsverzicht die Freiheit zu verschaffen. Solange eine Person verwahrt ist, das heißt, ihr die Freiheit entzogen ist, kann sie... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergeht gegen einen Beschuldigten in einer Niederschrift ein Straferkenntnis, verzichtet er auf das Rechtsmittel der Berufung gegen das Straferkenntnis, erläßt die Behörde am gleichen Tag der Erlassung des Straferkenntnisses einen Teilzahlungsbescheid, erscheint der Beschuldigte 10 Tage nach Erlassen des Straferkenntnisses bei der Behörde und erhebt Berufung gegen das Straferkenntnis, gibt die Behörde erster Instanz der Berufung mit der Maßgabe Folge, daß in Form der Berufungsvo... mehr lesen...
Rechtssatz: Erläßt die Behörde eine Strafverfügung wegen Übertretung des Meldegesetzes, erhebt dagegen die Beschuldigte am 8.11.1994 Einspruch, erläßt die Behörde am 8.11.1994 ein Straferkenntnis, gegen welches die Beschuldigte die verfahrensgegenständliche Berufung erhob, ist der Strafverhandlungsschrift der ausdrückliche Verzicht auf die Berufung angeschlossen, erläßt die belangte Behörde am 6.12.1994 wiederum einen Ladungsbescheid gegen die Beschuldigte, worin sie ihr den im Straferkenn... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterschreibt jemand ein Schriftstück - hier Verzicht auf eine Berufung - so ist davon auszugehen, daß er seinen Inhalt kennt und das Schriftstück vor Unterfertigung gelesen hat. Er kann sich nachträglich nicht rechtswirksam auf einen Irrtum oder auf eine mangelnde Anleitung durch die Behörde über die mit der Unterschrift verbundenen Rechtsfolgen berufen (VwGH 2.7.1986, 85/03/0093). Ein einmal abgegebener Verzicht macht eine spätere Berufung unzulässig (VwGH 23.1.1951, Slg 1.88... mehr lesen...
Rechtssatz: Rechtsmittelverzicht unwirksam, wenn die Beschwerdeführerin, die an sich anwaltlich vertreten ist, diesen nicht im Beisein ihres Rechtsanwaltes abgibt. Teilweise Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Berufungsverzicht unwirksam, wenn sich - im Zweifel zugunsten des Beschuldigten - ergibt, daß diesbezüglich auf dessen Seite ein Willensmangel vorlag. Aufhebung, wenn das angefochtene Straferkenntnis keine den Anforderungen des § 58 Abs. 2 AVG entsprechende
Begründung: enthält. Keine Substitution des erstbehördlichen Ermittlungsverfahrens durch den UVS. Stattgabe. Schlagworte Geständnis, Schuldbekenntnis - Formularvordruck; Anzeige, Unschlüssigkeit. mehr lesen...
Mit dem mündlich verkündeten Straferkenntnis vom 7.11.1991, Zl , wurde über Herrn A K eine Geldstrafe in Höhe von viermal S 10.000,--, zusammen S 40.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: viermal 7 Tage, zusammen 28 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte in der Zeit von 1.10.1991 bis 4.10.1991 die vier polnischen Staatsbürger B Z , F T , P A und F S in S , , entgeg... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Rechtsmittelverzicht ist unwirksam, wenn sich der Beschuldigte aufgrund verminderter Auffassungsfähigkeit über die damit verbundenen Folgen nicht im klaren ist. mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 15.7.1991 bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, er sei am 1.6.1991 - nachdem er aus politischen Gründen geflüchtet und über S. illegal nach Österreich eingereist sei - in Haft genommen worden. Er habe bei der Bundespolizeidirektion einen Asylantrag gestellt. Am 2.6.1991 sei gegen ihn mit Bescheid der Bundespolizeidirektion die Schubhaft zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bzw. einer Ausweisung und zur Sicherung der Abschiebung verhängt worden. An... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im § 51 Abs 4 VStG enthaltene Unwirksamkeit eines Berufungsverzichtes ist nicht nur während einer Anhaltung im Verwaltungsstrafverfahren gegeben, sondern es ist davon auszugehen, daß sich die Unwirksamkeit auch auf eine Verwahrung zum Zwecke des Verwaltungsverfahrens erstreckt (in concreto: Anhaltung während der Schubhaft). Schlagworte Berufungsverzicht mehr lesen...
Rechtssatz: Ein einmal abgegebener Berufungsverzicht macht als unwiderrufliche Prozeßerklärung eine spätere Berufung unzulässig. mehr lesen...