Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litc; WRG 1959 § 99 heute WRG 1959 § 99 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2013 WRG 1959 § 99 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2013 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. September 1986 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung unter Zugrundelegung der §§ 9 Abs. 2, 11 bis 13, 21, 22, 55 Abs. 3, 98, 111 und 121 WRG 1959 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Beschwerdeführern sowie den Mitbeteiligten die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Versorgung der Objekte E Nr. 6 (Landwirtschaft) und des Zuhauses E Nr. 29 mit dem erforderlichen, aus drei Quellen gewonnenen Trink- und Nutzwasser. Das Maß d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §77;WRG 1959 §85;WRG 1959 §98 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 lith;
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde für eine Aufteilung des einer Personenmehrheit erteilten Wasserrechtes kommt nur insoweit in Frage, als nach den Bestimmungen des Abschnitt 7 des WRG über Wassergenossenschaften sowohl hinsichtlich der Genehmigu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §111 Abs2;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §73;WRG 1959 §98 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 lith;
Rechtssatz: Die Aufteilung des Maßes eines einer Personenmehrheit einheitlich verliehenen Wasserrechtes auf die einzelnen Wasserberechtigten findet im WRG keine Deckung. Hiebei handelt es sich um eine dem Zivilrecht zuzuordnende F... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litf;
Rechtssatz: Unter der "in Betracht kommenden Fläche" gem § 99 Abs 1 lit f WRG ist jenes Gebiet zu verstehen, welches nach dem der Bewilligung zu unterziehenden Projekt be- oder entwässert werden soll (Hinweis E vom 18.10.1961, 1426/60, VwSlg 5646 A/1961). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988070085.X01 ... mehr lesen...
Index: L69313 Wasserversorgung Schongebiet Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: TrinkwasserschongebietsV NÖ 1976;WRG 1959 §34 Abs2;WRG 1959 §35;WRG 1959 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Erlassung von Schongebietsverordnungen ist, abgesehen davon, dass die Zuständigkeit des Landeshauptmannes gegeben sein muss (hier: Gesamtbedarf der künftigen Entnahme aus dem Grundwasser von 200 l/s), nicht auf "größere Was... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §56;AVG §60;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WRG 1959 §99 Abs1; Beachte Vorgeschichte:83/07/0059 E 8. Mai 1984;
Rechtssatz: Gibt die Behörde selbst deutlich zu erkennen, dass für sie, solange sie nicht über näher bezeichnete ergänzende Unterlagen verfügt, die Sache nicht entscheidungsreif ist, dann waren, e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §34;WRG 1959 §36;WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd;
Rechtssatz: Ist mit einer Wasserbenutzung (hier Ausleitung von 300 l/s Wasser aus einem öffentlichen Gewässer zur Speisung von Fischteichen und darnach Rückleitung in das öffentliche Gewässer) weder ein Verbrauch noch ein einem solchen gleichzuhaltender dauernder Entzug des ausgeleiteten... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 3. April 1969 bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha das Ansuchen, ihr die wasserrechtliche Genehmigung für eine Schottergewinnung auf dem Grundstück Nr. n1 in G zu erteilen. Sie teilte dabei mit, dass der Abraum durch einen Bagger Marke Prestmann Lion 3 mit einer Schleppschaufel von 1,2 m3 Inhalt und einer Motorleistung von 145 PS erfolgen solle und dass ferner ein Ladegerät mit einer Leistung von 100 PS (Marke Chaseside oder Caterpillar)... mehr lesen...