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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 litc Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 83/07/0011Rechtssatz
Die Behörde belastet den Bescheid nicht wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn sie keine Ermittlungen darüber anstellt, wo sich im gesamten Bundesgebiet eine geeignete Deponiefläche für Klärschlamm befindet, da ihr eine derartige Verpflichtung von Gesetzes wegen nicht zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983070011.X03Im RIS seit
14.09.2004Zuletzt aktualisiert am
21.08.2014