Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 Z3 idF 1997/I/063;WRG 1959 §99 Abs1 litl;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 Z 3 GewO 1994 enthält eine Zuständigkeitsbestimmung für den Vollzug des WRG 1959 in Bezug auf die Ablagerung von Abfällen. Gleiches regelt auch § 99 Abs 1 lit l WRG. § 356b Abs 6 Z 3 GewO 1994 enthält aber durch die Bezugnahme auf die Errichtung und den Betrieb einer (g... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §333;GewO 1994 §334 Z7;GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;GewO 1994 §74 Abs2 Z5;WRG 1959 §31b;WRG 1959 §32;WRG 1959 §99 Abs1 litl;
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 334 Z 7 GewO 1994 setzt voraus, dass es eine Bestimmung gibt, die den Landeshauptmann als zuständige Behörde zur Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung im Zusammenhang mit gewe... mehr lesen...
Dem G-Bund wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. November 1953 nachträglich die befristete wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserversorgungsanlage für das Jugenderholungsheim M. erteilt. Die Quelle und andere Teile dieser Wasserversorgungsanlage befanden sich auf Grundstücken im Eigentum der X-AG. In diesem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid findet sich die Beurkundung eines Übereinkommens zwischen G-Bund und X-AG, welche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des Landeshauptmanns für Wasserversorgungsanlagen richtet sich nicht nach der Schüttung der Quelle, sondern nach der Kapazität der die Quelle nützenden Wasserversorgungsanlage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070136.X01 Im RIS seit 12.11.2... mehr lesen...
Im Zuge einer vom Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) am 16. Jänner 1995 in anderem Zusammenhang durchgeführten Wasserrechtsverhandlung wurde dem Verhandlungsleiter mitgeteilt, daß sich im Bereich der Parzellen 59/5 und 66 KG K eine Hausmülldeponie befinde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung nicht erwirkt worden sei. Von Bewohnern der dort befindlichen Ferienwohnsiedlung sei bis zum Jahre 1988 dort Hausmüll abgelagert worden, die Ablagerungsfläche sei zwischenzeitig einge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §130 litd;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §72 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 litl;
Rechtssatz: Zur Erlassung eines Bescheides, mit dem die Duldung von Erkundungsschürfen zur Feststellung von Ausmaß und Zusammensetzung von Hausmüllablagerungen angeordnet wird (§ 72 Abs 1 WRG) ist der Landeshauptmann zuständig; dies sowohl aus dem Grunde der Annexzuständigkeit zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führt einen Omnibusbetrieb in M und betreibt eine Autobusgarage auf dem Grundstück Nr. 59/2 der KG W. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (BH) vom 22. März 1991 wurde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 30, 32 Abs. 2 lit. a, 98 und 138 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, "die Ableitung der im Bereich der Autobusgarage auf dem Grundstück Nr. 59/2, KG W, Gemeinde M, anfallenden Wasch-, Manipulations- und Niederschlagswässer in den X-Bach ab sofort einzuste... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252;
Rechtssatz: Eine Anlage, die aus einer Autobusgarage mit einem Fuhrpark von 13 Autobussen besteht und mit Tankstelle, Werkstatt, Lagerräumen und Waschhalle ausgestattet ist, ist nicht als kleingewerblicher Betrieb iSd § 99 Abs 1 lit d WRG anzusehen (Hinweis E 21.9.1995, 95/07/0059). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb ein kleingewerblicher iSd § 99 Abs 1 lit d WRG ist, kommt es nicht darauf an, wieviele Arbeitskräfte in diesem Betrieb beschäftigt sind, sondern darauf, in welchem Umfang eine Einwirkung auf die Beschaffenheit von Gewässern durch den zu beurteilenden Betrieb ausgeht... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252;
Rechtssatz: Bei kleingewerblichen Betrieben iSd § 99 Abs 1 lit d WRG handelt es sich um Betriebe mit einem dem üblichen Abwasseranfall von privaten Haushalten vergleichbaren Abwasseranfall. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070105.X02 Im RIS seit 11.02.2002 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0969/73 E 18. Jänner 1974 VwSlg 8536 A/1974 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein kleingewerblicher Betrieb im Sinne des § 99 Abs 1 lit c WRG 1959 vorliegt, muss notwendigerweise nach Art und Einrichtung des Betriebes bzw der Betriebsstätte, von der die Einwirkungen ausgehen, beurteilt werden. Angesichts de... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. April 1994 erteilte der Landeshauptmann von Salzburg (LH) unter Berufung auf die §§ 99 Abs. 1 lit. c und h, 56, 11 bis 13, 21, 22, 25, 26, 54 Abs. 3, 63 lit. b und d, 64 Abs. 1 lit. c, 72, 111, 112 und 117 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Vornahme mehrjähriger wasserwirtschaftlicher Untersuchungen, insbesondere zur Erkundung des Grundwassers im Gemeindegebiet O. auf südlich an die T... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 lith;
Rechtssatz: Für Wasserverbände schafft § 99 Abs 1 lit h WRG eine umfassende erstinstanzliche Zuständigkeit des LH, die auch die Anlagen der Wasserverbände umfaßt. Zu den Anlagen der Wasserverbände gehören auch die Pegel und Aufschließungsbohrungen, die zur Durchführung wasserwirtschaftlicher Untersuchungen notwendig sind. Europea... mehr lesen...
Mit Antrag vom 11. September 1991 suchte der Beschwerdeführer um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Schachtbrunnens zur Versorgung von 10 Wohneinheiten in einem (bereits vorhandenen) Haus auf der Gp.Nr. 10/3, KG. K., Gemeinde S., mit Trinkwasser an. Laut "Technischem Bericht" vom 12. August 1991 hat dieser Schachtbrunnen einen Zulauf an Grundwasser vom 30 l/min. Nach dem bereits von der Wasserrechtsbehörde erster Instanz herangezogenen hydrogeologischen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;WRG 1959 §103 litf;WRG 1959 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Hat es die Berufungsbehörde unterlassen, einen für die Beurteilung der Frage der Zuständigkeit gem § 99 Abs 1 lit c WRG entscheidenden Widerspruch (hier: zwischen... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) beantragte mit Eingabe vom 16. November 1992 bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen (BH) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung der B 146, Ennstal Straße, Abschnitt Stainach-Maitschern, km 54,920 bis km 58,000, im Hochwasserabflußgebiet des Grimming- und Leistenbaches unter näher ausgeführten Baumaßnahmen. Mit Schreiben vom 20. Jänner 1993 nahm das wasserwirtschaftliche Planungsorgan der belangten Behörd... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §3;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 lita;WRG 1959 AnhA Z6 lita;
Rechtssatz: Wird auf die Abflußverhältnisse eines unter Z 6 lit a des Anhanges A zum WRG fallenden Gewässers planmäßig eingewirkt (hier: durch Ausleitung von Teilmengen der Vorlandwelle über einen Flußdamm, der mit Rückstauklappen ausgestattete Rohrdurchlässe aufweist), erweist sich der Landeshauptmann... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0162 E 14. März 1995 RS 4(hier Einwirkung auf das Grundwasser) Stammrechtssatz Die Einwirkung durch anfallende Straßenoberflächenwässer einer Landstraße, die naturgemäß immer einen gewissen Grad der Verunreinigung aufweisen, auf Gewässer (hier Fischteich), ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (BH) vom 20. Oktober 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959 aufgetragen, die eigenmächtig vorgenommenen Neuerungen bezüglich der Abwasserbeseitigung beim Grenzgasthof in H. (Versickerung von Abwässern und zeitweise Einleitung in den Alten Rhein) bis zum 31. Dezember 1992 entweder durch eine dauerhafte Abdichtung des Kläranlagenauslaufes und hinkünftige Entsorgung der Abwässer in die A. zu beseitigen oder bis dahin n... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/18 93/07/0187 8 Stammrechtssatz Ein Gastgewerbebetrieb mit 20 Betten, 100 Sitzplätzen und 4 ständigen Einwohnern überschreitet bei weitem den Rahmen, den § 99 Abs 1 lit d WRG 1959 durch die Begriffe Haushaltungen, Land- und Forstwirtschaft und kleingewerblicher Betrieb abgesteckt hat. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0969/73 E 18. Jänner 1974 VwSlg 8536 A/1974 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein kleingewerblicher Betrieb im Sinne des § 99 Abs 1 lit c WRG 1959 vorliegt, muss notwendigerweise nach Art und Einrichtung des Betriebes bzw der Betriebsstätte, von der die Einwirkungen ausgehen, beurteil... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juni 1993 trug der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) gemäß § 138 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der beschwerdeführenden Partei auf, bis 30. Juni 1993 das kontaminierte Erdreich auf dem Ablagerungsplatz auf den Grundstücken Nr. 2499, 2399/1, 2399/2, 2398, 2397 und 2396, KG G., unter Aufsicht und nach den Anweisungen eines Amtssachverständigen des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Unterabteilung Abfallwirts... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0969/73 E 18. Jänner 1974 VwSlg 8536 A/1974 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein kleingewerblicher Betrieb im Sinne des § 99 Abs 1 lit c WRG 1959 vorliegt, muss notwendigerweise nach Art und Einrichtung des Betriebes bzw der Betriebsstätte, von der die Einwirkungen ausgehen, beurteil... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug dazu verpflichtet, auf einem bestimmt bezeichneten Grundstück nördlich eines näher bezeichneten Stationsgebäudes binnen gesetzter Frist die Überlaufleitung von der Faulgrube zum B.-Weg - Kanal auf eine Länge von 1 m, gemessen ab Grubenaußenwand, zu beseitigen und die verbleibende Ablauföffnung wasserdicht zu verschließen. Begründend verwies die belangte Behörde auf die Gutachten der Amtssachverständigen beider... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz93 Eisenbahn
Norm: EisenbahnG 1957 §34 Abs1;WRG 1959 §127 Abs1 lita;WRG 1959 §127 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32 Abs5;WRG 1959 §99 Abs1;
Rechtssatz: Ist die vorgefundene Abwasserentsorgung (Einleitung von bloß mechanisch gereinigten Abwässern aus einem Eisenbahnstationsgebäude in einen Bach) nach § 32 Abs 2 lit a WRG bewilligungspflichtig, so si... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach (BH) vom 7. Oktober 1986 wurde dem Beschwerdeführer über dessen Antrag gemäß den §§ 40, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Entwässerungsanlage in Form eines offenen Gerinnes aus Rasenverbundsteinen, Länge ca. 100 lfm und anschließendem Rohrkanal, Länge ca. 60 lfm, Durchmesser 40 cm zwischen Kilometer 4,47 und Kilometer 4,62 der L 47 - Ossiacher Tauernstraße - im Ortsbereich K. (... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252;
Rechtssatz: Durch die Novellierung des Wasserrechtsgesetzes durch BGBl 1990/252 ist hinsichtlich der Zuständigkeit zur Bewilligung der Oberflächenentwässerung einer öffentlichen Straße keine Verlagerung zwischen Bezirksverwaltungsbehörde und Landeshauptmann erfolgt, sodaß die Zuständigkeit des L... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §99 Abs1 litc;WRG 1959 §99 Abs1 litd idF 1990/252;
Rechtssatz: Die Einwirkung durch anfallende Straßenoberflächenwässer einer Landstraße, die naturgemäß immer einen gewissen Grad der Verunreinigung aufweisen, auf Gewässer (hier Fischteich), stellt keine solche dar, die allein von Haushaltungen, landwirtschaftlichen Hausbetrieben und Hofbetrieben... mehr lesen...
Dem Konvolut der vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft vorgelegten Bestandteile behördlicher Verwaltungsakten kann zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles folgendes entnommen werden: Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin einer bebauten Liegenschaft am Fuße des Osthanges des X-Kogels in B. Nach Schadensereignissen durch Murenabgänge schon in den Jahren 1965 und 1966 kam es im Jahre 1971 zu einer vom Osthang des X-Kogels ausgehenden Vermurung, in deren Verlauf sich Schla... mehr lesen...