Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0186 E 11. Dezember 1990 RS 1 Stammrechtssatz Für die Zulässigkeit von Anordnungen gemäß § 31 Abs 3 WRG kommt es nicht darauf an, ob die in § 31 Abs 1 WRG geforderten Vorsorgen schuldhaft unterlassen worden sind, sondern allein darauf, daß durch Anlagen, Maßnahmen oder Unterlassungen objektiv die Gefah... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Soli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0070 E 14. Dezember 1995 RS 3 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Vornahme von zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen ist nicht an ein Verschulden und auch nicht an die Vorhersehbarkeit der Gefahr einer solchen Verunreinigung gebunden (Hinweis E 4.4.1989, 88/07/0134, VwS... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0186 E 11. Dezember 1990 RS 2 Stammrechtssatz Die Verpflichtung zur Vornahme von zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen kann nach stRsp des VwGH mehrere Personen, und zwar durchaus auf verschiedenen Rechtsgründen beruhend, treffen (Hinweis E 4.4.1989, 88/07/0134). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 5
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Ob jemand bloß Mieter der gegenständlichen Betriebsliegenschaften ist, ist für die Beurteilung seiner Eigenschaft als Verpflichteter iSd § 31 Abs 3 WRG nicht von Bedeutung. Man ist nämlich schon dann als Verpflichteter iSd § 31 Abs 3 WRG anzusehen, wenn ma... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Wenn sich jemand, der Treibstoffe im Namen und auf Rechnung einer GesmbH verkauft, vertraglich verpflichtet, "für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und für die klaglose Abwicklung des Tankstellenbetriebes" zu sorgen, zählt dazu zweifelsfrei auch die Einhaltung der Vorschriften der §§ 30 Abs. 1 und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0288 E 22. März 2001 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Die Vorschriften des WRG betreffend die Vermeidung oder Beseitigung von Gewässerbeeinträchtigungen greifen nicht nur dort, wo eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Gewässers zur G... mehr lesen...
Aus dem erstinstanzlichen Verfahren: Mit Telefax vom 4. November 1996 meldete die mitbeteiligte Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) der Bezirkshauptmannschaft (BH) unter Berufung auf die §§ 31 und 31a WRG 1959 den Austritt von Normalbenzin auf dem Tankstellengelände der Autobahnstation. In einer am 5. November 1996 von der BH an Ort und Stelle durchgeführten Verhandlung wurde die Feststellung getroffen, dass in einem Flexwellverbindungsstück zwischen dem No... mehr lesen...
Gegenstand des Beschwerdefalles ist der wasserpolizeiliche Auftrag zur Räumung der vom Beschwerdeführer betriebenen "Rotteanlage P". Vom Beschwerdeführer vorgenommene Ablagerungen auf dieser Anlage haben den Verwaltungsgerichtshof schon in seinem Erkenntnis vom 15. Juli 1999, 97/07/0180, beschäftigt, auf dessen Darstellungsteil ergänzend hingewiesen wird. Im Bericht des vormaligen Umweltbundesamtes vom 15. Februar 1993 zur Gefährdungsabschätzung, welcher in der Folge zur Ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8 impl;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §72; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0062
Rechtssatz: Für eine Parteistellung Dritter im Verfahren schon zur Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages besteht aus Rechtsschutzgründen kein Bedarf, sofern in einem gewäss... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0003 E 22. März 2001 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die nach der Vorschrift des § 59 Abs. 2 AVG zu setzende Leistungsfrist für... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1934 §12;WRG 1959 §102;WRG 1959 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0062
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 102 WRG 1959 lässt sich für eine Parteistellung von Dritten in einem Verfahren zur Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrags nach § 31 Abs 3 WRG 1959 ni... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §27 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4;WRG 1959 §31 Abs6;WRG 1959 §72 Abs1;WRG 1959 §72; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0062
Rechtssatz: Die Frage, auf welchen Sachverhalt es bei der Erlassung einer von der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs5;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs5;WRG 1959 §72; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0062
Rechtssatz: Werden in einem gewässerpolizeilichen Auftrag dem Auftragsadressaten Maßnahmen vorgeschrieben, mit denen in Rechte Dri... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Niederösterreich stellte mit Bescheid vom 30. September 1996 das Erlöschen des mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 28. November 1960 der F & S KG erteilten Wasserbenutzungsrechtes betreffend die Einleitung der entgifteten und neutralisierten Betriebsabwässer und der mechanisch geklärten häuslichen Abwässer in den R-Bach (mit 30. Mai 1996) fest. Der damals bereits im Konkurs befindlichen F GesmbH (der Rechtsnachfolgerin der F &am... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 1. Dezember 1998 teilte die Beschwerdeführerin der Bezirkshauptmannschaft F (BH) mit, der Mitbeteiligte wolle auf dem Grundstück Nr. 5/1 der KG O Baggerarbeiten zur Errichtung eines Teiches durchführen. Die Beschwerdeführerin sei Anrainerin mit dem Grundstück Nr. 5/2, auf dem sich ein wasserrechtlich bewilligter Feuerlösch- und Fischteich befinde. Durch die geplanten Baggerarbeiten im Nahebereich der Kalkgruberquelle, aus der ihr Teich gespeist werde, würde das Wa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4;WRG 1959 §31 Abs6;WRG 1959 §31;
Rechtssatz: Ein Auftrag an einen Verursacher, einen Liegenschaftseigentümer oder einen Rechtsnachfolger des Liegenschaftseigentümers nach § 31 Abs. 3, 4 oder 6 WRG 1959 kann nur auf Grund der im Zeitpunkt der Erlassung des Auftrages gegebenen Sach- und Rechtslage ergehen.... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0111 E 3. Mai 1988 VwSlg 12723 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Anwendbarkeit der Abs 2 und 3 des § 31 WRG 1959 setzt den Eintritt der konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung voraus. (Hinweis auf E vom 16.12.1982, 81/07/0156, 3.7.1984, 84/07/0028) European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959 §31 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0134 E 4. April 1989 VwSlg 12897 A/1989 RS 4 Stammrechtssatz Ein gem § 31 Verpflichteter kann sich nicht durch rechtsgeschäftliche Verfügungen, wie z. B. den Verkauf von Anlagen oder Liegenschaften, von denen die Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausgeht, seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung e... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) verfügte am 24. Oktober 2001 die "Entlassung" des ehemaligen Masseverwalters der V GesmbH, Dr. H., "aus der Verpflichtung" aus dem am 3. Juli 2001 (auch) diesem gegenüber angeordneten wasserpolizeilichen Auftrag nach § 31 Abs. 3 WRG 1959 betreffend die Liegenschaft B-Straße 6 in B. Gegen diese "Entlassung" erhob der Beschwerdeführ... mehr lesen...
I. Mit dem auf § 31 Abs. 3 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 gestützten Bescheid vom 12. April 2001 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft B (die Erstbehörde) die beschwerdeführende Partei, auf dem Areal der gewerblichen Betriebsanlage in L die folgenden Maßnahmen unverzüglich durchzuführen: "1. Das Teichwasser des in der nordöstlichen Ecke des Betriebsareales angelegten Teiches zur Sammlung der Oberflächenwässer ist durch eine Fachfirma abzupumpen und nachweis... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1 impl;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die "Entlassung" eines Verpflichteten (hier: eines Masseverwalters einer GesmbH) aus dem Kreis von mehreren Verpflichteten eines wasserpolizeilichen Auftrages stellt keine gegenüber einem weiteren Ver... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0151 E 12. Dezember 1996 RS 4 Stammrechtssatz Maßnahmen iSd § 31 Abs 3 WRG sind im öffentlichen Interesse an der Reinhaltung der Gewässer erforderlich, weshalb finanzielle Belastungen, die aus der Realisierung der Maßnahmen resultieren können, keine entscheidende Rolle spielen (Hinweis E 27.9.1994, 92/07/0096). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0214 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist für die Vorschreibung von Maßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausreichend. Es genügt demnach, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit einer Gewässerverunreinigung zu rechnen ist (Hin... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (LH) vom 1. August 1963 wurde der beschwerdeführenden Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für eine Tankanlage auf dem Grundstück (neu) 1033 der KG M erteilt. Die gewerbebehördliche Betriebsbewilligung für diese Anlage wurde mit Bescheid derselben Behörde vom 21. Dezember 1964 erteilt. Auf Grund eines Tankstellenbetriebsübereinkommens vom 16. Mai 1979, abgeschlossen zwischen der beschwerdeführenden Partei sowie C und F... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §83;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959;
Rechtssatz: Schon aus dem Umstand, dass die Bestimmung des § 83 GewO 1994 nur eine eingeschränkte Ermächtigung für gewerbebehördliche Vorschreibungen enthält, welche die Beseitigung oder Sanierung von nicht aus der Auflassung, sondern aus dem vorangehenden Betrieb der Betriebsanlage resultierenden... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solid... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §83;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Dass im Zuge der Stilllegung eines Tankstellenbetriebes die von der Gewerbebehörde gemäß § 83 GewO 1994 aufgetragenen Vorkehrungen durchgeführt wurden, besagt nicht, dass der frühere Inhaber damit nicht mehr als Verursacher für Gewässergefährdungen und damit als Verpflichteter zur Durchführung wasserpolizeilicher... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf die hg. Erkenntnisse vom 29. Juni 2000, Zl. 98/07/0146, und vom 22. März 2001, Zl. 2001/07/0003, verwiesen. Mit dem zuletzt genannten Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof erneut den Berufungsbescheid des Landeshauptmanns von Salzburg vom 25. September 2000, mit dem dem Beschwerdeführer ein - mit Ausnahme der Fristsetzung - mit dem angefochtenen Bescheid inhaltlich gleich lautender wasserpolizeilicher Auftrag erteilt worden ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Erforderliche Maßnahmen iSd § 31 Abs. 3 WRG 1959 können unabhängig von der Frage der zivilrechtlichen Verfügungsgewalt über die Anlage oder Liegenschaften, von denen die Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausgeht, vorgeschrieben werden. Dritte, in deren Rechtssphäre Maßnahmen zur Bekämpfung einer Gewässerverunreinigung durchgeführt werden müssen... mehr lesen...