RS Vwgh 1999/4/22 97/07/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1999
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31 Abs3;

Rechtssatz

Vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen sind als Sicherungsmaßnahmen als "entsprechende Maßnahme" im Sinne des § 31 Abs 3 WRG anzusehen, weil sachlich entscheidend ist, dass diese zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung geboten sind (Hinweis E 27.3.1990, 89/07/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997070043.X04

Im RIS seit

17.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten