RS Vwgh 1996/12/12 96/07/0151

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Veröffentlicht am 12.12.1996
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31 Abs3;

Rechtssatz

Maßnahmen iSd § 31 Abs 3 WRG sind im öffentlichen Interesse an der Reinhaltung der Gewässer erforderlich, weshalb finanzielle Belastungen, die aus der Realisierung der Maßnahmen resultieren können, keine entscheidende Rolle spielen (Hinweis E 27.9.1994, 92/07/0096).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070151.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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