Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 3. Juli 1987 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Recht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer machen in ihrer auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Niederösterreich geltend, weil dieser über ihre Berufung vom 8. August 1989 in einer Wasserrechtsangelegenheit bisher nicht entschieden habe. Daß eine Säumnisbeschwerde gegen den Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung unzulässig ist (siehe dazu auch die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 212, angeführte Rec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 30. Jänner 1987 bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für eine Abänderung seiner Teichanlage (PZ. nn1 des Wasserbuches) angesucht. In seiner im Zuge dieses Verfahrens erstatteten Eingabe vom 22. Februar 1988 vertrat der Beschwerdeführer dann den Standpunkt, diese Teichanlage sei überhaupt nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Der Beschwerdeführer beantragte deshalb mit dieser Eingabe " ... eine besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959;
Rechtssatz: Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens in einer Wasserrechtsangelegenheit - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Wiederaufnahmsantrag des Bf in einer Wasserrechtsangelegenheit gem § 69 AVG abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist offenkundig einem Vollzug gar nicht zugängl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §101 Abs3;WRG 1959 §121;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Setzt ein Bewilligungswerber der ihm mitgeteilten Feststellung eines Amtssachverständigen, bei der Ausführung der wasserrechtlich bewilligten Anlage (hier: Bau im Hochwasserabflussbereich der Donau) seien Auflagen des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides nicht erfüllt worden, die Ansicht entgegen, das Objekt s... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Tulln namens des Landeshauptmannes von Niederösterreich der Beschwerdeführerin gemäß §§ 38 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Badehütte näher beschriebenen Ausmaßes auf Stahlbetonpfeilern auf einem Teilstück der Grundparzelle nnn/11, KG A. Gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin zur Einhaltung einer Reihe von Auflagen verpflichtet, deren für den Beschwerdefall bedeutsame Punkte... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Ungeachtet dessen, dass das wasserrechtliche Verfahren erst mit dem Überprüfungsbescheid seinen Abschluss findet, ist das im § 121 WRG geregelte Überprüfungsverfahren unter dem Gesichtspunkt zulässiger Einwendungen insofern vom Bewilligungsverfahren getrennt zu betrachten, als in jenem nicht das jeweilige Projekt selbst, sondern nu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §107;WRG 1959 §111;WRG 1959 §121;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: § 107 Abs 2 WRG 1959 findet im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren keine Anwendung (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131). Die erweiterte Rechtskraftwirkung des § 107 Abs 2 WRG kommt somit allein bei wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden und nicht auch bei auf § 121 WRG gestützten B... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (LH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 28. Dezember 1967 wurde der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei (in der Folge: mP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Regulierung des Hühnerbaches von km 2,0 bis 4,2 erteilt. Der nunmehrige Beschwerdeführer war diesem Verfahren in seiner Eigenschaft als Wasserberechtigter an der Lafnitz als Partei beigezogen; ihm wurde auch der - ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Der in einer Berufung gegen ein Überprüfungsverfahren (WRG) gestellte Antrag einer Partei, ihr den Bewilligungsbescheid zuzustellen, ist ein nicht zur Berufung gehörendes Begehren eigener Art. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Er... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 18. Juli 1972 war in Abänderung einer wasserrechtlichen Bewilligung aus 1961 den nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien die zu jener Zeit je zur Hälfte Miteigentümer der Grundstücke nnn/2 und nnn/3,. KG. Y, waren, in Spruchpunkt I. gemäß § 32Abs. 2 lit. c WRG 1959 die Bewilligung erteilt worden, a) die teilbiologisch geklärten häuslichen Abwässer aus dem auf Grundstü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Im Rahmen einer Überprüfung gemäß § 121 WRG 1959 darf kein (über das bewilligte Vorhaben hinausgehender) Erweiterungsauftrag (hier wegen Überschreitung des bewilligten Maßes der Wasserbenutzung) erteilt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1983070262.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs1;WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §107;WRG 1959 §108 Abs5;WRG 1959 §117 Abs2;WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Im Überprüfungsverfahren nach § 121 WRG ist § 107 Abs 2 WRG nicht anzuwenden (arg.: "Geruch" in § 107 Abs 1, "Bauvorhaben" in § 107 Abs 2 WRG einerseits, "Wasseranlage" bzw "Anlage" in § 121 WRG und Fehlen eines Hinweises auf § 107 WRG in § 121 WRG, anders als e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Im Überprüfungsverfahren nach § 121 Abs 1 WRG kann (einwendungsweise) nicht das Projekt selbst (hier: Regulierungsbauten) mehr bekämpft noch dessen Mangel behauptet, sondern nur noch die Nichtüberseinstimmung der angeführten Arbeiten mit dem bewilligten Projekt geltend gemacht werden (Hinweis E 11.3.1986, 85/07/0297). European... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K vom 16. März 1971 war der Beschwerdeführerin als Eigentümerin einer mit Bescheid derselben Behörde vom 22. Juli 1952 bewilligten Wasserkraftanlage am S-bach unter mehreren Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung unter anderem zur Erhöhung der Staumauer bei dieser Anlage erteilt worden (vgl. in diesem Zusammenhang auch das denselben Parteien gegenüber ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Februar 1980, Zlen. 2945, 3324/79)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs4;AVG §7 Abs1 Z5;AVG §7;WRG 1959 §121;WRG 1959 §122 Abs1 Satz1; Beachte Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;
Rechtssatz: Die Tatsache, dass ein Amtssachverständiger und die je die bescheidmäßige Erledigung in erster und zweiter Instanz genehmigenden Organwalter eines Verwaltungsverfahrens (hier: § 122 Abs 1 WRG) an dem ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;WRG 1959 §122 Abs1 Satz1; Beachte Vorgeschichte:2945/79 E 14. Februar 1980;
Rechtssatz: Ob und inwieweit von der Wasserrechtsbehörde bereits die Überprüfung einer Anlage (hier: Staumauer einer Wasserkraftanlage) gemäß § 121 WRG, auf welche sich eine einstweilige Verfügung nach § 122 Abs 1 erster Satz WRG (hier: betreffend Absenkung des Wasserspieg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §121;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Ein anlässlich des Überprüfungsverfahrens (§ 121 WRG 1959) erst in der Berufungsschrift im Hinblick auf § 138 Abs 1 WRG gestelltes Verlangen des Betroffenen, die vom Wasserbauunternehmen vorgenommene durch keine wasserrechtliche Bewilligung gedeckte eigenmächtige Neuerung ... mehr lesen...
Mit dem Spruchabschnitt III des Bescheides des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Februar 1975 - nur in diesem Umfange ist er für den vorliegenden Beschwerdefall von Bedeutung - in der Fassung des Berufungsbescheides des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. Juni 1975 und des weiteren Bescheides des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 17. März 1976 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme auf dem Grundstüc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;WRG 1959; AVG § 42 heute AVG § 42 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 42 gültig von 01.01.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte Aktiengesellschaft hat mit Eingabe vom 21. Oktober 1980 unter Vorlage eines Projektes betreffend die Verbauung des X-grabens um die wasserrechtliche Genehmigung dieses Bauvorhabens ersucht. Der Beschwerdeführer sprach sich bei der Verhandlung vom 12. November 1980 nicht grundsätzlich gegen das Projekt aus, verlangte jedoch die Setzung verschiedener Auflagen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 10. Dezember 1980 wurde aufgrund der "§§ 98,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2 impl; AVG §66 Abs4 impl; WRG 1959 §121; AVG § 45 heute AVG § 45 gültig ab 01.02.1991 AVG § 66 heute AVG § 66 gültig ab 01.01.199... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121; WRG 1959 § 121 heute WRG 1959 § 121 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 121 gültig von 27.07.2006 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2006 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Ansuchen vom 31. Juli 1979 beantragte die mitbeteiligte Partei dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beim Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung zum Umbau des Oberwasserkanales der Wasserkraftanlage in P. Nachdem die Baubehörde erster Instanz innerhalb der im § 118 Abs. 2 der Niederösterrei... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;BauO NÖ 1976 §1;BauRallg impl;WRG 1959; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geän... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 5. Februar 1980 wurde den mitbeteiligten Parteien gemäß § 10 Abs. 2 WRG 1959 die Bewilligung erteilt, Wasser aus dem Grundwasser der Gp. 323/4, KG. X, für Heizzwecke zu entnehmen und nach Durchströmen der Heizaggregate auf Gp. 59/9, KG. X, zur Versickerung zu bringen sowie die dazu dienenden Anlagen zu errichten. Das Maß der Wasserbenutzung wurde mit 120 m3 pro Tag festgesetzt. Schließlich wurde unter anderem festgeste... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1973 §359 Abs1 impl; GewO 1973 §77 Abs1 impl; WRG 1959 §121; WRG 1959 §138 Abs1 lita; GewO 1973 § 359 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 359 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1990 ... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin (Mühlenbau) stellte der Prüfer unter anderem fest, im Jahre 1973 habe die Firma B-AG um die wasserrechtliche Bewilligung für 1. die Errichtung einer Schleusenanlage im Werkskanal des unter PZ 477 im Wasserbuch des Bezirkes H. eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Regulierung der in den Werkskanal eintretenden Wassermenge (Änderung der Wehranlage), 2. Änderung des unter PZ 3172 eingetragenen Wasserrec... mehr lesen...