RS Vwgh 1990/2/19 AW 90/07/0002

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Veröffentlicht am 19.02.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Bf ein wasserpolizeilicher Auftrag erteilt, entweder mit einem entsprechenden Projekt um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung ihrer betrieblichen Abwässer in die öff Kanalisation anzusuchen oder diese Ableitung einzustellen. Dem mit der dagegen erhobenen Beschwerde verbundenen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem § 30 Abs 2 VwGG konnte nicht stattgegeben werden, da die Möglichkeit, daß mit Mineralöl kontaminierte Abwässer oder deren Rückstände in das Grundwasser gelangen könnten, im zwingenden öff Interesse vermieden werden muß.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990070002.A01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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