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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Frage, ob für den Umbau des Oberwasserkanales einer Wasserkraftanlage eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt werden kann, ist für die Baubehörde im Verfahren über die Erteilung der Baubewilligung keine Vorfrage im Sinne des § 38 AVG 1950.Die Frage, ob für den Umbau des Oberwasserkanales einer Wasserkraftanlage eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt werden kann, ist für die Baubehörde im Verfahren über die Erteilung der Baubewilligung keine Vorfrage im Sinne des Paragraph 38, AVG 1950.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982050127.X01Im RIS seit
28.07.2004Zuletzt aktualisiert am
12.10.2018