RS Vwgh 1982/10/12 82/05/0127

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Veröffentlicht am 12.10.1982
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §38;
BauO NÖ 1976 §1;
BauRallg impl;
WRG 1959;

Rechtssatz

Die Frage, ob für den Umbau des Oberwasserkanales einer Wasserkraftanlage eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt werden kann, ist für die Baubehörde im Verfahren über die Erteilung der Baubewilligung keine Vorfrage im Sinne des § 38 AVG 1950.Die Frage, ob für den Umbau des Oberwasserkanales einer Wasserkraftanlage eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt werden kann, ist für die Baubehörde im Verfahren über die Erteilung der Baubewilligung keine Vorfrage im Sinne des Paragraph 38, AVG 1950.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Baubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1982050127.X01

Im RIS seit

28.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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