Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4 Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) vom 23. November 1983 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 40 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der Zusammenschluss und die Erneuerung von zwei Entwässerungsanlagen sowie der Ausbau der Anlage auf weitere vernässte Flächen im Talboden der Drau zwischen den Ortschaften Dellach und Gröfelhof gemäß dem Projekt des Wasserbauamtes Spittal/Drau vom Dezember 1982 wasserrechtlich bewilligt. Mit Kundmachung vom 22. März 1996 be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §14;AVG §15;AVG §37;WRG 1959 §121; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0132 E 21. Oktober 1994 RS 1 Stammrechtssatz Die Beweislast trifft den, der die Unrichtigkeit des durch die Niederschrift (im konkreten Fall: das Protokoll) bezeugten Vorganges behauptet (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, vierte Aufl... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Hochwasserschutz der benachbarten Grundstücke ist... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/05/0238 3 Stammrech... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender, entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Sch. (BH) vom 30. November 1994 wurde den Beschwerdeführern sowie F. und K. H. die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Brücke über den S.-Bach erteilt. Auf Grund einer Fertigstellungsmeldung vom 15. Februar 1995 wurde mit Bescheid der BH vom 24. Oktober 1997 festgestellt, dass ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Gegenstand des Verfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses Verfahren abschließenden Bescheides ist ausschließlich die Frage der Übereinstimmung der ausgeführten mit der bewilligten Anlage. Die Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides ist nicht mehr zu überprüfen. Dieser bildet die Grundlage für das Überprüfungsverfahren und den Überprüfungsbesche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/04/20 93/07/0041 1 Stammrechtssatz Die Überprüfung gem § 121 Abs 1 WRG findet von Amts wegen statt, was freilich einen als Anregung zu verstehenden "Antrag" an die Behörde nicht ausschließt (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959 §121;WRG 1959 §138;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die von Grabler-Stolzlechner-Wendl (Kommentar zur GewO, Rz 22 zu § 356b) vertretene Auffassung, wonach gem § 356b GewO 1994 der Gewerbebehörde nur das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren erster Instanz obliege, nicht hingegen Folgeverfahren wie... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959 §121;WRG 1959 §29;
Rechtssatz: In den Fällen des § 356b GewO 1994 ist die Gewerbebehörde als Wasserrechtsbehörde auch zur Durchführung des Verfahrens nach § 121 WRG zuständig. Gleiches gilt für das Verfahren nach § 29 WRG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:199907... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 28. Juli 1997 beantragten die zweit- und die drittmitbeteiligte Partei als Bauwerber die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 2363/6, KG Ferlach. Die Beschwerdeführerin erhob gegen dieses Bauvorhaben mit Schreiben vom 12. Dezember 1997 die Einwendungen, daß die Abstandsflächen nach der Kärnt... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO Krnt 1996 §17 Abs2 litb;BauO Krnt 1996 §23 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Ob durch das bewilligte Bauvorhaben die Wasserversorgung beim Gebäude des Nachbarn in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht beeinträchtigt wir... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt am K.-Bach ein Sägewerk samt einer Kraftwerksanlage. Der Wasserbezug zum Betrieb dieser Anlagen erfolgt in der Form, daß am G.-Bach auf Grundstück Nr. 634/1 ein Ausleitungsbauwerk besteht, welches die zum Betrieb dieser Anlagen notwendige Wassermenge dem G.-Bach entnimmt und in das Gerinne des K.-Baches ausleitet. Das Ausleitungsbauwerk war ursprünglich in Holzbauweise ausgeführt. Auf Grund der Baufälligkeit wurde dieses Bauwerk vom Beschwerdeführer an Ha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 121 WRG über die Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellen Verfahrensvorschriften dar. Ihre Verletzung kann nur dann zu einer Aufhebung des nach dieser Bestimmung ergangenen Bescheides führen, wenn bei Einhaltung der Verfahrensvorschriften die Behörde zu einem anderen Er... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 15 des Flächenwidmungsplanes 3/1989 der Stadtgemeinde Schärding (Änderung Nr. 15 vom Gemeinderat beschlossen am 10. Juli 1996) wegen Widerspruches zu § 21 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 versagt. Die Flächenwidmungsplanänderung betrifft eine Teilfläche des am Inn gelegenen Grundstückes Nr. 449/1, KG Schärding, im Ausmaß von 1500 m2. Die Teilfläche des angeführten Grundstückes soll von de... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauRallg;ROG OÖ 1994 §21 Abs1;ROG OÖ 1994 §34 Abs2 Z4;WRG 1959;
Rechtssatz: Die allfällige Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine einer Flächenverbesserung gleichkommenden, im Hinblick auf § 21 Abs 1 dritter Satz OÖ ROG 1994 relevanten Geländeaufschüttung ist nicht von ein... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 29. Mai 1952 wurde der beschwerdeführenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Bewässerungsanlage und einer Trinkwasserversorgungsanlage erteilt. Punkt 16 des Spruchabschnittes I dieses Bescheides lautet: "Die zu konsentierende Wassermenge beträgt 8 l/sec." Die wasserrechtlich bewilligte Anlage wurde nicht projektsgemäß, sondern mit Änderungen ausgeführt. So wurden die Schlitze für die Wasserfassu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §111;WRG 1959 §121;
Rechtssatz: Wurde im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid das Maß der Wasserbenutzung ausdrücklich festgesetzt und wurde in der wasserrechtlichen Überprüfungsverhandlung ausdrücklich festgestellt, daß das genannte Maß der Wasserbenutzung aufrecht bleibt, so stellt der Umstand allein, daß im Überprüfungsbescheid n... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 29. Juli 1991 wurde der ASA Abfall Service Aichkirchen/Bachmanning Gesellschaft m.b.H. (A.S.A.) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von acht Galvanikschlammsilos auf dem Grundstück Nr. 345/3 der KG Aichkirchen erteilt. Mit Bescheid des LH vom 3. Dezember 1992 wurde unter Spruchabschnitt I festgestellt, daß die ausgeführte Anlage der mit Bescheid des LH vom 29. Juli 1991 erteilten wasserrecht... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 6. März 1972 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 34 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) im Zusammenhalt mit der Verordnung des LH betreffend die Bestimmung eines Schongebietes für die Wasserspender der Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde St. Pölten, LGBl. Nr. 343/1961, die wasserrechtliche Bewilligung zur Auffüllung der aufgelassenen Schottergrube auf dem Grundstück Nr. 1033 der KG Spratzern im Schong... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §111;WRG 1959 §121; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0032 E 13. Dezember 1988 VwSlg 12824 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz § 107 Abs 2 WRG 1959 findet im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren keine Anwendung (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131). Die erweiterte Rechtskraftwirkung des § 107 Abs 2 WRG kommt somit allein bei wasserrechtlichen Bewilligu... mehr lesen...