Mit Bescheid vom 4. Juni 1987 wies die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan eine "Beschwerde" des Beschwerdeführers gegen Entwässerungsmaßnahmen der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei, wegen behaupteter Vernässungen auf dem Grundstück des Beschwerdeführers Nr. 5 KG L., gemäß § 40 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 WRG 1959 als unbegründet ab. Der Berufung des Beschwerdeführers gab sodann der Landeshauptmann von Kärnten mit Bescheid vom 13. Jänner 1988... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §40;
Rechtssatz: Wird ein Bewilligungsverfahren nicht durchgeführt, in dem eine Partei Einwendungen gegen ein bestimmtes Vorhaben hätte erheben können, so kann sie nur die Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerungen, die in ihre Rechte eingreifen und sie zur "Betroffenen" iSd § 138 Abs 1 lit a WRG mache... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Mai 1987 erteilte der Landeshauptmann von Tirol gemäß den §§ 21, 22, 32, 99 Abs. 1 lit. c, 102, 111 und 112 WRG 1959 in Verbindung mit § 8 AVG der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Anlage zur Versickerung von Oberflächenwässern vom Parkplatz auf dem Grundstück KG W und wies die Einwendungen des Beschwerdeführers einschließlich seines Antrages auf Aussetzung des Verfahren... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;
Rechtssatz: Ein Grundeigentümer, der eine projektbedingte Beeinträchtigung seines Grundeigentums behauptet, hat darzutun, worin diese gelegen sein soll (Hinweis E 21.10.1986, 86/07/0065, 0066). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1987070128.X01 Im RIS seit 12.11.2... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;
Rechtssatz: Um aus dem Titel des Grundeigentums eine nach dem WRG relevante Beeinträchtigung geltend machen zu können, müßte diese einen projektsgemäß vorgesehenen Eingriff in die Substanz des Grundeigentums zum Gegenstand haben (Hinweis E 16.3.1978, 1499, 1500/77). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ersuchte am 8. Februar 1989 aus Anlaß der geplanten (und baurechtlich bewilligten) Errichtung mehrerer Wohnhäuser in X die Bezirkshauptmannschaft Mödling (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für die "Verlegung" eines offenen Gerinnes. Die BH ersuchte dazu das NÖ. Gebietsbauamt I um Abgabe einer sachverständigen Beurteilung dieses Ansuchens. Das Gebietsbauamt stellte auf Grund der vorgelegten Unterlagen und einer Besichtigung an Ort und Stelle fest, daß es si... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend ein Ansuchen um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung darf die Berufungsbehörde über einen ein anderes Projekt betreffenden Antrag nicht entscheiden, solange darüber nicht die Behörde erster Instanz abgesprochen hat (Hinweis E 28.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Oktober 1985 hatte der Landeshauptmann von Burgenland als Wasserrechtsbehörde erster Instanz über entsprechendes Ansuchen dem Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 sowie §§ 11 bis 14, 32 und 99 Abs. 1 lit. c WRG 1959 unter einer Reihe von Vorschreibungen die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Bewässerungsteiches sowie zur maschinellen Wasserentnahme aus diesem erteilt. Mit Bescheid vom 30. Juni 1986 wies hierauf der Bundesminister für Land- und Forstwir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs3;WRG 1959 §11;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Sind mit der Behebung der dem ASt erteilten wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung eines Bewässerungsteiches sowie zur maschinellen Wasserentnahme aus diesem für die vom ASt in diesem Zusammenhang beabsichtigte Bewirtschaftungsänderung Nachteile verbunden, so kann dies je... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Anordnungen, der bewilligte Bewässerungsteich und seine Umgebung seien "stets in einwandfreiem Zustand zu halten", es sei "zu verhindern, daß durch bzw über den Weiher das Grundwasser verschmutzt oder verseucht" werde, und es dürften "Kunstdünger und Giftstoffe" nicht eingebracht werde... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Mai 1985 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Baden den Mitbeteiligten gemäß §§ 10 Abs 2, 11, 12, 34 Abs. 2 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung von sieben Brunnen und zur Entnahme von Grundwasser aus diesen zum Zweck der Feldberegnung auf Grundstücken in den KG S und U mit einem Flächenausmaß von insgesamt 43,76 ha im Zeitraum von jeweils 1. April bis 30. September mit einer zulässigen jährlichen Höchstentnahmemenge von 54.000 m3. Die B... mehr lesen...
Index: Wasserrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §13 Abs1WRG 1959 §5 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Mehrzahl bestehender Rechte zu Entnahme von Grundwasser für Beregnungszwecke muss die Beurteilung der aus ihnen in Summe resultierenden Beeinträchtigungen fremder Rechte - im Unterschied zum ansonsten herrschenden Grundsatz, dieser Beurteilung das volle Ausmaß des erteilten Konsenses zugrundzul... mehr lesen...
Index: Wasserrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §5 Abs2
Rechtssatz: Beträgt das Ausmaß einer Entnahme (hier: für Beregnungszwecke) aus dem ein Oberflächengewässer (hier: ein auch durch Wasserkraftwerke genutzter Fluss) speisenden Grundwasser weniger als 1%0 der Wasserführung des Flusses, so kann davon ausgegangen werden, dass die aus der Entnahme resultierenden Auswirkungen auf die für d... mehr lesen...
Index: Wasserrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1WRG 1959 §111 Abs2WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §12 Abs3WRG 1959 §5 Abs2WRG 1959 §60WRG 1959 §64 Abs1 litc
Rechtssatz: Ab der Erreichung eines mit hydrologischen Methoden messbaren Ausmaßes summierter Auswirkungen der Entnahmen von Grundwasser für Beregnungszwecke auf fremde Wasserbenutzungsrechte (hier: Wasserkraftnutzungen an einem aus dem Grundwasse... mehr lesen...
Index: Wasserrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §5 Abs2
Rechtssatz: Bei der für die Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen (hier: von Wasserkraftnutzungen durch Grundwasserentnahmen zu Beregnungszwecken) in Anschlag zu bringenden Wasserführung der Oberflächengewässer ist von dem auf Grund des natürlichen Wasserdargebotes zu erwartenden Durchfluss und nicht von den durch menschliche Ein... mehr lesen...
Index: Wasserrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §5 Abs2
Rechtssatz: Die Freiheit eines Bewilligungswerbers bzw. -inhabers, von der ihm erteilten Bewilligung (hier zur Entnahme von Grundwasser zu Bewässerungszwecken) im vollen konsentierten Ausmaß Gebrauch zu machen, gebietet es grundsätzlich, bei der Beurteilung der von einem einzelnen Wasserbenutzungsrecht zu erwartenden Beeinträchtigun... mehr lesen...
Index: Wasserrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §5 Abs2
Rechtssatz: Bei Ermittlung der Summenwirkung einer Vielzahl von Grundwasserentnahmen für Beregnungszwecke auf fremde Wasserbenutzungsrechte (hier Wasserkraftnutzungen), die an einem aus dem Grundwasser gespeisten Fluss bestehen, sind die einzelnen Entnahmen in ihrer tatsächlich zu erwartenden Höhe in Abhängigkeit von ihrer Entfernun... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit-Bescheid vom 18. November 1987 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei gemäß §§ 9 Abs. 2, 11, 12, 13, 15, 21, 105 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung erstens zur Entnahme von maximal 0,08 l/s Wasser aus der bestehenden Drainageleitung oberhalb des geplanten Teiches auf dem Grundstück 595/1, KG X, und zweitens zur Entnahme von maximal 0,5 l/s Wasser aus dem S-bachl s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §105;WRG 1959 §11;WRG 1959 §12 Abs1;
Rechtssatz: Im Verfahren, das die Bewilligung einer Wassernutzung (hier der Wasserentnahme aus einem fließenden Gewässer zum Betrieb eines Fischteiches) zum Gegenstand hat, steht niemandem ein Rechtsanspruch auf die Wahrnehmung öffentlicher Interessen, wie der Erhaltung eines Erho... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei hat um die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus einem Brunnen auf dem Grundstück 932 KG M zum Betrieb einer Feldberegnungsanlage für die Grundstücke 931 und 932 KG M angesucht, wobei der Wasserverbrauch (Wasserbedarf) pro Saison (sechs Monate) mit 56.200 m3 angegeben wurde. In der über dieses Vorhaben durchgeführten Verhandlung vor der Behörde erster Instanz erhob die Beschwerdeführerin Einwendungen, weil sie eine Beeinträchtigung der Wass... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z2 impl;WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Es ist rechtswidrig, bei der Festsetzung des Maßes der Wasserbenutzung anlässlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung über den gestellten Antrag hinauszugehen (hier: jährlicher Wasserbedarf für die Sai... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 20. September 1977 wurde dem Mitbeteiligten gemäß §§ 9, 10, 11, 12 und 111 WRG 1959 bei Einhaltung bestimmter Auflagen "die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus Feldbrunnen auf den Parz. Nr. 848/1, 924/1, 992/1.- berichtigt mit Bescheid vom 9. Juni 1986 auf Grundstück Nr. 692/1 - (mitberegnet wird die Parzelle Nr. 672), Parz. Nr. 768, 1521 und 1592, alle KG. M, weiters zum Betrieb von Feldberegnungsanl... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha vom 13. Juni 1978 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 10 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung "zur Grundwasserentnahme aus einem Feldbrunnen auf Grundstück Nr. 894 KG G, für Bewässerungszwecke nach Maßgabe der in der Verhandlungsschrift vom 8. Juni 1978 getroffenen Feststellungen und der mit dem Hinweis auf diesen Bescheid versehenen Projektsunterlagen unter der Voraussetzung, daß die in dieser Verhandlungsschrift... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 lith impl; WRG 1959 §11 Abs1; WRG 1959 §12 Abs1; WRG 1959 § 105 heute WRG 1959 § 105 gültig ab 31.03.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2011 WRG 1959 § 105 gültig von 22.12.2003 bis 30.03.2011 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11 Abs1; WRG 1959 §12 Abs1; WRG 1959 § 11 heute WRG 1959 § 11 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 11 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. Dezember 1983 hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft (die belangte Behörde) über Antrag der mitbeteiligten Donaukraftwerke AG (in der Folge kurz: MB) deren Vorhaben zur Errichtung des Donaukraftwerkes Hainburg nach Einholung zahlreicher Gutachten und Stellungnahmen gemäß § 100 Abs. 2 WRG 1959 als bevorzugten Wasserbau erklärt. Gemäß § 112 Abs. 4 WRG 1959 wurde als Frist für die Erwirkung der wasserrechtlichen Bewilligung der 30. September 1984 besti... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §104;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0002 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0013 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0014 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0018 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0279 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07/0272 E 1. Juli 1986 VwSlg 12188 A/1986 85/07... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid vom 20. Dezember 1982 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei (in der Folge: mP) gemäß den §§ 9, 13, 32, 38, 41, 111 und 112 WRG 1959 nach Maßgabe der technischen Beschreibung des bei der am 5. November 1981 an Ort und Stelle stattgefundenen mündlichen Verhandlung vorgelegenen und als solches gekennzeichneten Projektes unter einer Reihe von Bedingungen und Auflagen die ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §102 Abs1 litb; WRG 1959 §105; WRG 1959 §108; WRG 1959 §12 Abs1; WRG 1959 §12 Abs2; WRG 1959 §9 Abs2; WRG 1959 § 102 heute WRG 1959 § 102 gültig ab 23.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2018 WRG 1959 § 102 gültig von 19.06.2013 bis 22.... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 21. September 1983 (Spruch: I) wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (in der Folge: mP) gemäß den §§ 9 bis 15, 32, 33, 50, 99, 105, 111, 112 und 120 WRG 1959 "nach Maßgabe der bei der wasserrechtlichen Verhandlung vorgelegenen und als solche gekennzeichneten Projektsunterlagen bzw. der in der mitfolgenden Verhandlungsschrift festgelegten Beschreibung die nachgesuchte ... mehr lesen...