Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 19. Februar 1993, zugestellt am 29. September 1993, 2093-2/92, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen) Säumnisbeschwerden war daher gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0109 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/01/26 92/14/0102 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getrennter Be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs5;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Vorstellungsbehörde von ihrer Verpflichtung zur Entscheidung über die Vorstellung des Bf keine Kenntnis gehabt (Nichtvorlage eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs durch die für die Einbringung zuständige Behörde), hat es bei der Kostentragungsregel des... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat nach Einbringung der vorliegenden Beschwerde (noch vor Einleitung des Vorverfahrens) die Bescheide vom 4. Mai 1993, Zlen. 42.121/9-8/93 und 42.121/10-8/93, zugestellt am 10. Mai 1993, erlassen und eine Abschrift dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Maßgeblich iSd § 55 Abs 2 VwGG sind nur dem Beschwerdeführer rechtzeitig bekanntgegebene
Gründe: ; nur solche kann der VwGH bei seiner Kostenentscheidung berücksichtigen (Hinweis: B 18.3.1992, 91/14/0137). Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahren... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat vor Einleitung der Vorverfahren den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 15. April 1993, 1/23/2-BK/F-1993, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die Beschwerdeführer wurden damit nach ständiger hg Rechtsprechung klaglos gestellt. Sie haben von der ihnen eröffneten Möglichkeit, sich zur Klaglosstellung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/01/26 92/14/0102 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getrennter Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1989 hat der Bürgermeister der Marktgemeinde Kittsee dem Beschwerdeführer einen Anschlußbeitrag in der Höhe von S 37.466,10 (zuzüglich Mehrwertsteuer) vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 18. Dezember 1989 Berufung. Am 13. Mai 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof die Säumnisbeschwerde des Beschwerdeführers ein. Der belangten Behörde wurde mit der am 27. Mai 1992 zugestellten Verfügung der Auftrag erteilt, innerhalb de... mehr lesen...
Index: L37161 Kanalabgabe Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: KanalanschlußgebührenG Bgld;VwGG §55 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/2, S 131 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/17/0201 4 Stammrechtssatz Ohne Bedeutung ist bei Entscheidung über den Aufwandersatz nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG der Umstand, daß der Bf den erstinstanzlichen Bescheid mit neun getrenn... mehr lesen...
Mit 52 Bescheiden vom 27. Mai 1991 stellte die Wiener Gebietskrankenkasse fest, daß die im jeweiligen Bescheid bezeichnete Person in den dort jeweils angeführten Zeiträumen aufgrund ihrer Beschäftigung als Ferialaushilfe bei der Beschwerdeführerin gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Den von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Einsprüchen gab der Landeshauptmann von Wien mit 52 Bescheiden vom 3. April... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden: 93/08/0039 bis 93/08/0089 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/08/0039 bis 93/08/0089
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 A1;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden: 93/08/0039 bis 93/08/0089 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/08/0039 bis 93/08/0089 Hin... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 15. April 1993, 1/6/8-BK/F-1993, erlassen. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen) Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG darget... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzen Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 15. April 1993, 1/7/3-BK/F-1993, erlassen. Das Verfahren über die (wegen ihres persönlichen, sachlichen und rechtlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbundenen) Säumnisbeschwerden war daher gemäß § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich der Aktenlage entnehmen, daß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 A1;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/14/0220
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/14/0221 B 25. Mai 1993
92/14/0222 B 25. Mai 1993
92/14/0223 B 25. Mai 1993
Besprechung in:
AnwBl 10/1993 S 775; (Kritik der Nichtanwendung des §12
GehG); Rechts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit einem an die Gemeinde L gerichteten und dort am 24. März 1987 eingelangten Schriftsatz vom 23. März 1987 unter Beischluß verschiedener Unterlagen die Widmung der im Spruchpunkt 1 dieses Erkenntnisses erwähnten Grundstücke zu Bauzwecken mit dem Verwendungszweck "Wohngebäude". Mit Schreiben vom 11. September 1987 teilte der Bürgermeister der Gemeinde L dem Beschwerdeführer mit, daß dieser Widmungsantrag abzuweisen sei, weil nach dem gültigen Flächenwi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs1;VwGG §54 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Da ein Kostenbeschluß nach Wiederaufnahme des Säumnisbeschwerdeverfahrens nicht mehr existent ist, sind die Kosten (jedoch begrenzt durch den tatsächlich verzeichneten Schriftsatzaufwand) - ungeachtet der Frage, ob dieser Kostenersatz schon aufgrund des vorhergehenden Beschlusses geleistet wurde - nunmehr endgültig zuz... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Februar 1993, Z1. 92/11/0256, wurde die Säumnisbeschwerde der N Versicherungs AG) zurückgewiesen. Dieser Beschluß wurde der nunmehrigen Antragstellerin am 23. März 1993 zugestellt. In dem vorliegenden, am 25. März 1993 zur Post gegebenen, Schriftsatz gibt die Antragstellerin eine "Stellungnahme der mitbeteiligten Partei zur Säumnisbeschwerde" ab, beantragt die Zurückweisung der Säumnisbeschwerde und begehrt Aufwandersatz von insgesamt ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §21 Abs1;VwGG §27;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Im Säumnisbeschwerdeverfahren ist ein Aufwandersatz für andere Parteien als den Bf und die belangte Behörde gesetzlich nicht vorgesehen (Hinweis E 18.10.1976, 1991/72, VwSlg 9154 A/1976). Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behö... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §21 Abs1;VwGG §27;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Im Säumnisbeschwerdeverfahren gibt es mangels Anfechtung eines Verwaltungsaktes keine "Mitbeteiligten". Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §21 Abs1;VwGG §27;VwGG §47 Abs3;VwGG §48 Abs3;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn dem Antragsteller eine Ausfertigung der Verfügung über die Einleitung des Vorverfahrens zugestellt worden war, kommt ihm im Verfahren gem § 27 VwGG die Stellung als "Mitbeteiligter" iSd § 21 Abs 1 VwGG nicht zu. Das Kostenbegehren war dah... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 23. Dezember 1991 erhob die Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien betreffend die Festsetzung einer Zwangsstrafe das Rechtsmittel der Berufung. Über diese Berufung wurde vom Finanzamt mit einem Bescheid vom 26. Mai 1992 insoferne entschieden, als die Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen erklärt und das Berufungsverfahren eingestellt wurde. Nach einem erfolglosen Zustellversuch in der Wohnung der Beschwe... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat den Bescheid vom 23. November 1992, GA 7-1355/7/92, erlassen, welcher dem Beschwerdeführer am Tage nach der Postaufgabe seiner Säumnisbeschwerde zugestellt wurde. Eine Abschrift dieses Bescheides wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 33 Abs. 1 VwGG nach Anhörung des Beschwerdeführers einzustellen, weil die Nachholung des versäumten Bescheides vor Beginn der gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Fr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §49 Abs1;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/11/25 92/13/0152 2 Stammrechtssatz Der im § 49 Abs 1 VwGG vorgesehene Pauschbetrag enthält auch die Kosten der Verfassung der Mitteilung zur Anfrage betreffend die Klaglosstellung (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 3te Auflage, S 712). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992130151.X05 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 01.12.2009 mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 7. Jänner 1993, GZ 6/1 - 1106/90-10, 6/1 - 1181/90-10 und 6/1 - 1060/91-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich d... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 7. Jänner 1993, GZ 6/1 - 1104/90-10 und 6/1 - 1307/91-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich der Aktenlage entne... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 7. Jänner 1993, GZ 6/1 - 1105/90-10 und 6/1 - 1291/91-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan noch läßt sich der Aktenlage entne... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der ihr gesetzten Frist den Bescheid (Berufungsentscheidung) vom 5. Jänner 1993, Zl 6/1-1181/92-10, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerden war daher nach Beschlußfassung im Sinne des § 12 Abs 3 VwGG gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. Die belangte Behörde hat weder einen Fall des § 55 Abs 2 VwGG dargetan, noch läßt sich der Aktenlage entnehmen, daß die Verz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/13/0231
92/13/0232
92/13/0238
92/13/0240
92/13/0242
92/13/0241
92/13/0239
Besprechung in:
AnwBl 6/1993, S 400-402, 450-454; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0102 B 26. Jänner 1993 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte... mehr lesen...