Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (das Nähere hiezu ist dem zur Ruhestandsversetzung ergangenen hg. Erkenntnis vom 1. Februar 1995, Zl. 92/12/0286, zu entnehmen). Der Beschwerdeführer hat insbesondere seit 1992 eine große Menge von Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §42 Abs4;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996120098.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §42 Abs4;VwGG §47 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Da die Klärung der hier maßgeblichen Rechtslage durch den VwGH den Bf nicht davon abgehalten hat, die nun verfahrensgegenständlichen verfehlten Anträge, die teilweise sogar inhaltsgleich mit jenem Antrag sind, der bereits Gegenstand eines Erkenntnisses war, mit Säumnisbeschwerden zu verfolgen (der Bf hat innerhalb eine... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Oktober 1995, Zl. UVS-02/12/00076/94, wies der Unabhängige Verwaltungssenat Wien die Beschwerde der betreibenden Partei wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien als unbegründet ab; gleichzeitig wurde die betreibende Partei verpflichtet, dem Bund die mit S 6.510,-- bestimmten Kosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §293 Abs3;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Die Forderung auf Ersatz des Aufwandes eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zählt nicht zu den der Exekution entzogenen Forderungen iSd § 293 Abs 3 EO. Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung
gemäß VwGG §33 Abs1 European Case La... mehr lesen...
1.1. Mit der am 23. Oktober 1995 zur Post gegebenen und am 25. Oktober 1995 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde machten die Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht des "Amtes der Salzburger Landesregierung" in Angelegenheit einer am 13. Februar 1995 erhobenen Vorstellung gegen einen Haftungsbescheid der Gemeindevorstehung der Stadt Zell am See geltend. Mit Verfügung vom 15. November 1995 forderte der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerdeführer a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1186/76 B VS 30. März 1977 VwSlg 5111 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Hat die belangte Behörde noch vor Einleitung des Vorverfahrens über eine (berechtigt erhobene) Säumnisbeschwerde den versäumten Bescheid erlassen und ist das Verfahren deshalb wegen Nachholung des versäumten Bescheides g... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 10. Juli 1991 beantragte die N KG die Erteilung einer Baubewilligung zur Errichtung eines Unterstandes für einspurige Fahrzeuge, eines Waschplatzes mit Hochdruckreinigerraum, einer Zelthalle sowie einer Lärmschutzwand entlang der Anrainergrenzen auf den im Spruch: genannten Grundstücken. In der über dieses Ansuchen durchgeführten mündlichen Verhandlung vom 25. September 1991 zog die Bauwerberin den Antrag auf Errichtung einer Lärmschutzwand zurück. Nach dem Vortrag des ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/06/0088
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bewilligungswerber (hier: Baubewilligungswerber) eine erforderliche Unterlage nicht vorlegt, kann nicht dazu führen, daß die Behörde untätig bleibt, wenn ihr eine Sacherledigung (wenn auch im abw... mehr lesen...
Der Beschwführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwführer wurde in den Jahren 1985 bis 1988 an der österreichischen Botschaft in Damaskus und sodann in den Jahren 1988-1990 an der österreichischen Botschaft in New Delhi verwendet. Mit zwei inhaltlich zusammenhängenden Eing... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1;VwGG §55 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0230 92/12/0234 93/12/0304 93/12/0300 93/12/0299
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Säumnisbeschwerde Entscheidung in der Sache bzw Abweisung oder Zurückweisung European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Innerhalb der auf Antrag der belangten Behörde verlängerten Frist wurde vom Finanzamt für den 2. und 20. Bezirk in Wien die Berufungsvorentscheidung vom 10. Oktober 1994, zugestellt am 12. Oktober 1994, erlassen. Eine Abschrift dieses Bescheides wurde dem Verwaltungsgerichtshof von der belangten Behörde vorgelegt. Die Verfahren über die Säumnisbeschwerden waren daher gemäß § 36 Abs. 2 letzter Satz VwGG einzustellen. Wie den Beilagen zu den Beschwerden und der Berufungsvorentsche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0081
94/13/0085
94/13/0086 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/01/26 92/14/0102 1 Stammrechtssatz Ausführungen darüber, daß der pauschalierte Schriftsatzaufwand für mehrere Säumnisbeschwerden nur einmal zusteht, wenn die Einbringung getre... mehr lesen...
Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §55 Abs1;VwGG §59 Abs1;VwGG §59 Abs2;VwGG §59 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0038 E 17. Juni 1987 RS 3 Stammrechtssatz Über den vom Beschwerdeführer ziffernmäßig angesprochenen Betrag für Schriftsatzaufwand kann bei der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid vom 19. Juli 1994, Zl. UVS-02/32/00121/93-12, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG, insbesondere auf den zweiten Satz des § 55 Abs. 1, in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 416/1994. Die von der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Das Abwarten des Rücklangens der Antwort einer anderen Behörde allein ist kein relevanter Grund iSd § 55 Abs 2 VwGG. Im übrigen kann es nach dieser Gesetzesstelle nicht zur Zurückweisung der Säumnisbeschwerde, sondern nur dazu kommen, daß dem Bf für seine - zulässige - Säumnisbeschwerde kein Aufwandersatz zugesprochen wird.... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat noch vor Einleitung des Vorverfahrens den Bescheid vom 6. Mai 1994, Zl. 90/1994 erlassen und nach diesem Zeitpunkt eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die beschwerdeführende Partei wurde damit nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Sinne des § 33 Abs. 1 VwGG klaglosgestellt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher nach Anhörung der beschwerde- führenden Partei auf Grund derselben Gesetzesstel... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat noch vor Einleitung des Vorverfahrens den Bescheid vom 6. Mai 1994, Zl. 90/1994 erlassen und nach diesem Zeitpunkt eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die beschwerdeführende Partei wurde damit nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Sinne des § 33 Abs. 1 VwGG klaglosgestellt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher nach Anhörung der beschwerde- führenden Partei auf Grund derselben Gesetzesstel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung
gemäß VwGG §33 Abs1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170192.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung
gemäß VwGG §33 Abs1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170193.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Oktober 1989 erteilte der Bürgermeister der Gemeinde Hochneukirchen den Beteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Baubewilligung zur Neuerrichtung der durch einen Brand vernichteten Stall- und Wirtschaftsgebäude auf dem Grundstück Nr. 48/1 KG Gschaidt. Die dagegen von Anrainern, u.a. dem Beschwerdeführer eingebrachte Berufung wies der Gemeinderat der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt mit Bescheid vom 19. April 1990 als unbegründet ab. Der dagegen ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;BauO NÖ 1976;B-VG Art132;B-VG Art139 Abs6;VwGG §27;VwGG §47;VwGG §55 Abs1;VwGG §56;VwGG §59 Abs1;
Rechtssatz: Einem Bf sind auch dann die gelten... mehr lesen...
Durch Erlassung der Berufungsvorentscheidung vom 24. August 1993 zu Steuer-Nr 720/7660 betreffend die Berufung vom 9. Juni 1992 gegen den Bescheid über die Abweisung der Aussetzung vom 5. Mai 1992 wurde - unter Bezugnahme auf 22 Aussetzungsanträge - innerhalb der der belangten Behörde gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist der versäumte Bescheid nachgeholt und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Die Verfahren über die wegen ihres persönlichen, sac... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/13/0141 B 26. Jänner 1994
93/13/0142 B 26. Jänner 1994
93/13/0143 B 26. Jänner 1994
93/13/0144 B 26. Jänner 1994
93/13/0145 B 26. Jänner 1994
93/13/0146 B 26. Jänner 1994
93/13/0147 B 26. Jänner 1994
Besprechung in:
AnwBl 1994/9 S 740; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/01/26 92/14/0102 1 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, mit Anträgen vom 10. Oktober 1989 und vom 19. Oktober 1990 die "Verlängerung" seiner Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vom Ablauf ihrer Befristung mit 4. November 1989 an begehrt. In der Folge (mit Antrag vom 23. Jänner 1992) stellte er einen Devolutionsantrag auf Übergang der Entscheidungspflicht über diese Anträge auf den Landeshauptmann von Steiermark und in weiterer F... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 Z1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1;VwGG §55 Abs2;
Rechtssatz: Haben sich die von der belBeh gem § 55 Abs 2 VwGG ins Treffen geführten Umstände lange NACH Ablauf der ihr zur Verfügung stehenden sechsmonatigen Frist für die Bescheiderlassung ereignet, können sie von vornherein nicht der Grund dafür sein, daß eine fristgerechte Erlassung des Bescheides unmö... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat den Bescheid der Kammer Wien vom 9. September 1992, Abt. I 9088/92/Mag.E/Md, mit EINER der Kammer per Telefax am 12. November 1992 übermittelten Berufung bekämpft. Da ihm innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung über diese Berufung nicht zugegangen war, erhob er wegen dieser Untätigkeit der belangten Behörde insgesamt SECHZEHN Säumnisbeschwerden, in denen er den Gegenstand seiner Berufung wie folgt aufsplitterte: 1) bis 4) Mitgliederzahl 334 4204: Grundum... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §48 Abs1;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/6 S 446;
Nachstehende Beschwerden wurden zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden: 93/09/0204 bis 93/09/0218
Rechtssatz: Für die Zuerkennung von Aufwandersatz ist die Notwendigkeit des Schriftsatzes zur Rechtsdurchsetzung maßgeblich (Hinweis E 26.1.1993, 92/14/0102 ua). Grun... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist den Bescheid vom 27. September 1993, Zl. Vel-550-1756/13, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §5 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusammenhalt mit der Verordnung des Bundeskanzlers, BGBl. Nr. 104/1991. Die belangte Behör... mehr lesen...