RS Vwgh 1996/10/7 96/10/0202

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Veröffentlicht am 07.10.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/04 Exekutionsordnung

Norm

EO §293 Abs3;
VwGG §55 Abs1;

Rechtssatz

Die Forderung auf Ersatz des Aufwandes eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zählt nicht zu den der Exekution entzogenen Forderungen iSd § 293 Abs 3 EO.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996100202.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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