Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §52;VwGG §53; Beachte Besprechung in AnwBl 6/1993, S 400-402;
Weitere Geschäftszahlen: 92/14/0103-92/14/0120, 0122
Rechtssatz: Da in § 52 und § 53 VwGG von der Anfechtung von Verwaltungsakten die Rede ist, muß davon ausgegangen werden, daß sie sich nicht mit Beschwerden wegen Verletzung der Ents... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist von folgendem unbestrittenen Sachverhalt auszugehen: Die beiden Beschwerdeführer sind zwei von insgesamt 35 Bauern, denen auf Grund vorliegender Regulierungsurkunden aus dem vorigen Jahrhundert gemeinsam Weiderechte (insgesamt 52 Rindergräser und Heugroßrechte) auf bestimmten im Eigentum der mitbeteiligten Partei (ÖBF) stehenden Grundstücken zustehen. Die Berechtigten sind in keiner rechtsfähigen Gemeinschaft organisiert. Unter Anschluß einer Liste von 31 dar... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §48;VwGG §53; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/07/0068
Rechtssatz: Die Regelung nach § 53 Abs 1 und 53 Abs 2 VwGG gilt für den Aufwandersatz der belangten Behörde und allfälliger Mitbeteiligter ebenso wie für den Aufwandersatz allenfalls obsiegender Beschwerdeführer. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG;
Rechtssatz: Eine Abtretung von Akten durch den VwGH an den VfGH ist im Gesetz nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010239.X02 Im RIS seit 01.09.2006 mehr lesen...
H H, die Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, beantragte am 8. Jänner 1976 bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen, ihr für das in ihrem Eigentum stehende Grundstück Nr. n/10 (Wald), KG. U, im Ausmaß von 997 m2 eine Rodungsbewilligung zu erteilen, die es ihr ermöglichen sollte, auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten. Die Bezirkshauptmannschaft Liezen führte über diesen Antrag am 10. März 1976 eine mündliche Verhandlung durch, an der neben dem Vertreter ... mehr lesen...