RS Vwgh 1951/5/17 1169/49

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1951
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Index

L92050 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe
L92090 Sonstiges Sozialrecht
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
10/07 Verwaltungsgerichtshof
15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung Übergangsrecht
Rechtsbereinigung

Norm

Reichsgrundsätze öffentliche Fürsorge 1938 §31;
Reichsgrundsätze öffentliche Fürsorge 1938 §5;
V-ÜG Art1;
VwGG §53;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1364/48 E 4. Juli 1949 VwSlg 929 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Frage der Hilfsbedürftigkeit ist es nicht von Bedeutung, ob die Person, deren Hilfsbedürftigkeit geprüft werden soll, von Angehörigen den notwendigen Lebensbedarf ganz oder teilweise erhalten kann, ob den Angehörigen aus einer sittlichen Verpflichtung eine Leistung zugemutet werden kann, sondern nur, ob und wieviel diese Angehörigen tatsächlich leisten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1949001169.X01

Im RIS seit

05.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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