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L92050 Altenheime Pflegeheime SozialhilfeNorm
Reichsgrundsätze öffentliche Fürsorge 1938 §31;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1364/48 E 4. Juli 1949 VwSlg 929 A/1949 RS 1Stammrechtssatz
Für die Frage der Hilfsbedürftigkeit ist es nicht von Bedeutung, ob die Person, deren Hilfsbedürftigkeit geprüft werden soll, von Angehörigen den notwendigen Lebensbedarf ganz oder teilweise erhalten kann, ob den Angehörigen aus einer sittlichen Verpflichtung eine Leistung zugemutet werden kann, sondern nur, ob und wieviel diese Angehörigen tatsächlich leisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1949001169.X01Im RIS seit
05.04.2002Zuletzt aktualisiert am
04.08.2009