RS Vwgh 1961/11/30 2013/60

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Veröffentlicht am 30.11.1961
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG;

Rechtssatz

Gegen die Behebung einer amtswegigen Erklärung über das Erlöschen von Freischürfen kann derjenige, der dieses Verfahren angeregt hat, mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit keine Beschwerde an den VwGH erheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1960002013.X01

Im RIS seit

20.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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