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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG;Rechtssatz
Gegen die Behebung einer amtswegigen Erklärung über das Erlöschen von Freischürfen kann derjenige, der dieses Verfahren angeregt hat, mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit keine Beschwerde an den VwGH erheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960002013.X01Im RIS seit
20.02.2007Zuletzt aktualisiert am
06.05.2016