Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1994 Art1 Z5;VwGG §33 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Neben dem zuerkannten Pauschalbetrag für den Schriftsatzaufwand gebührt keine gesonderte Honorierung für die vom Beschwerdeführer zur Frage der Gegenstandslosigkeit erstattete Stellungnahme (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. März 1999, Zl. 98/03/0169, u.a.). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1994 Art1 Z5;VwGG §33 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Neben dem zuerkannten Pauschalbetrag für den Schriftsatzaufwand gebührt keine gesonderte Honorierung für die vom Beschwerdeführer zur Frage der Gegenstandslosigkeit erstattete Stellungnahme (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. März 1999, Zl. 98/03/0169, u.a.). Schlagworte ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte mit einem am 11. Juni 1997 beim Finanzamt eingelangten (am 10. Juni 1997 zur Post gegebenen) Schriftsatz mit näherer Begründung: einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Frist zur Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 vom 28. Juni 1996 (Anm.: Es handelte sich dabei um einen nach § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassenen Bescheid). Dieser Antrag werde "unverzüglich nach Bekanntwerden des Umstandes der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0037 E 25. Juni 1990 RS 4 Stammrechtssatz Wird nur ein Bescheid der bel Beh angefochten, so gebühren der obsiegenden Partei die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nur einmal, mag dieser Bescheid auch über mehrere erstinstanzliche Bescheide (aus dem Vollzugsbereich derselben Gebietskörperschaft) abgesprochen ... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer erlernte den Beruf eines Zimmermannes und war seit 1976, vorerst in einem privatrechtlichen, dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck im handwerklichen Dienst in einem "Straßenbauhof" eingesetzt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers verschlechterte sich sein Gesundheitszustand seit 1993 wegen eines schweren Bandscheibenleidens dermaßen, dass er deswegen mehrfach lange dienstunfähig war, zweimal operier... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer erlernte den Beruf eines Zimmermannes und war seit 1976, vorerst in einem privatrechtlichen, dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck im handwerklichen Dienst in einem "Straßenbauhof" eingesetzt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers verschlechterte sich sein Gesundheitszustand seit 1993 wegen eines schweren Bandscheibenleidens dermaßen, dass er deswegen mehrfach lange dienstunfähig war, zweimal operier... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Pauschalierungsverordnung BGBl Nr 416/1994. Das Mehrbegehren betrifft die zusätzlich geltend gemachten Stempelmarken und Beilagengebühr, die mit der Eingabengebühr nach § 24 Abs 3 VwGG idF BGBl I Nr 88/1997 abgegolten sind, die der Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Pauschalierungsverordnung BGBl Nr 416/1994. Das Mehrbegehren betrifft die zusätzlich geltend gemachten Stempelmarken und Beilagengebühr, die mit der Eingabengebühr nach § 24 Abs 3 VwGG idF BGBl I Nr 88/1997 abgegolten sind, die der Besch... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 11. August 1993 wies der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft den Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 18. September 1991, aufrechterhalten durch Eingabe vom 27. November 1992, auf Aufstockung einer auf sie übergegangenen Tierhaltungsbewilligung für 264 Mastkälber um 236 Stück auf insgesamt 500 Mastkälber gemäß § 13 Abs. 1, 2 und 3 Z. 1 des Viehwirtschaftsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 621 in der Fassung BGBl. Nr. 374/1992 (im Folgenden: ViehWG), ab. Nach ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 11. August 1993 wies der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft den Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 18. September 1991, aufrechterhalten durch Eingabe vom 27. November 1992, auf Aufstockung einer auf sie übergegangenen Tierhaltungsbewilligung für 264 Mastkälber um 236 Stück auf insgesamt 500 Mastkälber gemäß § 13 Abs. 1, 2 und 3 Z. 1 des Viehwirtschaftsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 621 in der Fassung BGBl. Nr. 374/1992 (im Folgenden: ViehWG), ab. Nach ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde eine Berufung der Beschwerdeführerin (einer inländischen Darlehensschuldnerin) gegen den erstinstanzlichen Rechtsgebührenbescheid vom 18. Dezember 1995 als unbegründet abgewiesen und auf der Basis einer sogenannten Ersatzbeurkundung die Gebührenpflicht für ein Darlehen bejaht, welches der Beschwerdeführerin in Höhe von ATS 220 Mio von der Sandoz Management Services SA Brüssel am 20. Jänner 1995 zugezählt worden war. Ü... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3Q E0140500010/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR
Norm: 11992E177 EGV Art177 impl;11997E234 EG Art234;31991Q070402 VerfahrensO EuGH 1991 Art103 §1;31991Q070402 VerfahrensO EuGH 1991 Art104 §5;EURallg;VwGG §38a;VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:96/16/0256 B 18. Dezember 1997 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0439 14. Oktober 1999 Hinw... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. März 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Erstbeschwerdeführer (für das Objekt G) für die Errichtung der Recyclingstraße und den Bau der Mülldeponie Sölden gemäß § 2 der Müllgebührenordnung der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. Dezember 1993 (Verordnung 1993) idF. vom 21. Dezember 1994 (Verordnung 1994) die Anschlussgebühr in der Höhe von S 25.059,10 vor. Dieser Betrag war zu einem Drittel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheide... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. März 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Erstbeschwerdeführer (für das Objekt G) für die Errichtung der Recyclingstraße und den Bau der Mülldeponie Sölden gemäß § 2 der Müllgebührenordnung der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. Dezember 1993 (Verordnung 1993) idF. vom 21. Dezember 1994 (Verordnung 1994) die Anschlussgebühr in der Höhe von S 25.059,10 vor. Dieser Betrag war zu einem Drittel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheide... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §53; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/17/0004 E 22. November 1999 99/17/0003 E 22. November 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/01 96/17/0475 2 Stammrechtssatz Neben dem Schriftsatzaufwand ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein "Streitgenossenzuschlag" nicht gesondert zu vergüten. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §53; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/17/0004 E 22. November 1999 99/17/0003 E 22. November 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/01 96/17/0475 2 Stammrechtssatz Neben dem Schriftsatzaufwand ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein "Streitgenossenzuschlag" nicht gesondert zu vergüten. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrevidentin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wird als Attachee (Verwaltungsangelegenheiten) und Vizekonsulin an der österreichischen Botschaft in Buenos Aires verwendet. Soweit für das Beschwerdeverfahren erheblich, hat die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid unter Bezugnahme auf die § 2 Z. 4 der Verordnung des Bundesministers für auswärti... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrevidentin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wird als Attachee (Verwaltungsangelegenheiten) und Vizekonsulin an der österreichischen Botschaft in Buenos Aires verwendet. Soweit für das Beschwerdeverfahren erheblich, hat die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid unter Bezugnahme auf die § 2 Z. 4 der Verordnung des Bundesministers für auswärti... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1994 Art1 litA Z1;VerfGG 1953 §27;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof sprach aus, dass der Bund der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- zu ersetzen habe. Das Kostenmehrbegehren der Beschwerdeführerin (die mit dem Schriftsatz vom 4.8.1999 den Ersatz ihrer Kosten im Verfahren ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1994 Art1 litA Z1;VerfGG 1953 §27;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof sprach aus, dass der Bund der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- zu ersetzen habe. Das Kostenmehrbegehren der Beschwerdeführerin (die mit dem Schriftsatz vom 4.8.1999 den Ersatz ihrer Kosten im Verfahren ... mehr lesen...
Mit in den Jahren 1974, 1977 und 1983 erlassenen Bescheiden wurde einer in Fussach (Vorarlberg) ansässigen Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 2 des Vorarlberger Landschaftsschutzgesetzes, LGBl. Nr. 1/1982 (LSchG), die Bewilligung zur Errichtung von (zuletzt) 200 Bootsliegeplätzen auf bestimmten, im Uferbereich des Bodensees gelegenen Grundstücken unter der Vorschreibung näher dargelegter Bedingungen erteilt. Im Jahre 1990 beantragte die A-Gesellschaft m. b.H. unter Berufung darauf, dass sie ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3Q E0140500010/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR
Norm: 11992E177 EGV Art177;11997E234 EG Art234;31991Q070402 VerfahrensO EuGH 1991 Art103 §1;31991Q070402 VerfahrensO EuGH 1991 Art104 §5;EURallg;VwGG §38a;VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:96/10/0159 B 26. Mai 1997 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997CJ0224 29. April 1999 Miterledigung (miterledigt bz... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 21. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 4 Abs. 3 i. V.m. § 10 Abs. 1 Landschaftsschutzgesetz, die Landschaftsschutzbewilligung für die in seiner Eingabe vom 22. September 1989 beantragte Verrohrung des Gerinnes auf der Gp 1015/3, KG Oberlangenegg, versagt. Unter Spruchpunkt II des genannten Bescheides wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die genannte Verrohrung versagt. Hie... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 21. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 4 Abs. 3 i. V.m. § 10 Abs. 1 Landschaftsschutzgesetz, die Landschaftsschutzbewilligung für die in seiner Eingabe vom 22. September 1989 beantragte Verrohrung des Gerinnes auf der Gp 1015/3, KG Oberlangenegg, versagt. Unter Spruchpunkt II des genannten Bescheides wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die genannte Verrohrung versagt. Hie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1994 Art1 litA Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Die Zuerkennung von SÄUMNISAUFWAND neben dem zuerkannten Pauschbetrag ist nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997100096.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1994 Art1 litA Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Die Zuerkennung von SÄUMNISAUFWAND neben dem zuerkannten Pauschbetrag ist nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997100096.X06 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 9. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vom 23. August 1995, 11.00 Uhr bis zum 24. August 1995, 10.15 Uhr mit einem nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftwagenzug vom Verladeort Breitenwisch in Deutschland über die Autobahn und in der Folge nach dem Eintritt in das österreichische Bundesgebiet über die Tauernautobahn A 10 mit dem Bestimmungsort Triest, in weiterer Folge über die A 2 bis zur Grenzkont... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 16 Abs. 3 Z. 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Tiertransportgesetz-Straße - TGSt, BGBl. Nr. 411/1994, mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (und einer Ersatzfreiheitsstrafe) bestraft. Mit Beschluß vom 27. November 1997, B 2424/97, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ab und trat diese dem Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Beachte Vorabentscheidungsverfahren: * Vorabentscheidungsantrag: 96/03/0254 B 24. September 1997 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997J0350 11. Mai 1999 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/03/0068 E 30. Juni 1999 97/03/0127 E 30. Juni 1999 97/03/0195 E 30. Juni 1999 97/03/0236 E 30. Juni 1999 97/03/0253 E 30. Juni 1999 97/03/0263 E 30. Juni 1999 97/03/0318 E 30. Juni 1999 97/03/0329 E 30. Juni 1999 97/03/0383 E 30. Juni 1999 98/03/0013 E 30. Juni 1999 98/03/0040 E 30. Juni 1999 98/03/0046 E 30.... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3Q E01405000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR
Norm: 11992E177 EGV Art177;11997E234 EG Art234;31991Q070402 VerfahrensO EuGH 1991 Art103 §1 impl;31991Q070402 VerfahrensO EuGH 1991 Art104 §5;61961CJ0013 Geus / Bosch VORAB;61972CJ0062 Bollmann VORAB;EURallg;VwGG §38a;VwGG §47;VwGG §48 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/06/30 99/03/0191 2 Stammrechtssatz Di... mehr lesen...