RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0035

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/09/0037 E 25. Juni 1990 RS 4

Stammrechtssatz

Wird nur ein Bescheid der bel Beh angefochten, so gebühren der obsiegenden Partei die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nur einmal, mag dieser Bescheid auch über mehrere erstinstanzliche Bescheide (aus dem Vollzugsbereich derselben Gebietskörperschaft) abgesprochen haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150035.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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