Mit Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wurde die dem beschwerdeführenden Verein (im folgenden Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 7. Jänner 1997 erteilte, bis 31. Dezember 1997 befristete Bewilligung zur Führung einer näher bezeichneten Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 4 Abs. 2 des Salzburger Tagesbetreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 84/1992, widerrufen. Mit Spruchpunkt II. wurde die mit Bescheid vom 4. März 1997 gewährte Förderung zum Personalaufwand anteilsmäßig für die Monate O... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z1 idF 1997/I/088;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/03/26 97/11/0313 2 Stammrechtssatz Da für den Ergänzungsschriftsatz bereits eine Gebühr nach § 24 Abs 3 VwGG idF BGBl 1997/088 zu entrichten war, entfiel insoweit die Eingabengebühr (§ 14 TP 6... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs2;VwGG §47 Abs5;VwGG §48 Abs1;VwGG §48 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/09 92/06/0226 9 Stammrechtssatz Hat eine Dienststelle einer Gebietskörperschaft gegen den Bescheid einer Behörde derselben Gebietskörperschaft Beschwerde erhoben (hier die Postdirektion und Telegrafendirektion als eine dem BMV unterstehende Dienststelle gegen den Landes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z1 idF 1997/I/088;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/03/26 97/11/0313 2 Stammrechtssatz Da für den Ergänzungsschriftsatz bereits eine Gebühr nach § 24 Abs 3 VwGG idF BGBl 1997/088 zu entrichten war, entfiel insoweit die Eingabengebühr (§ 14 TP 6... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Geldspielapparates, den sie an die Firma L-GmbH vermietet hat. Wegen des Verdachts der Übertretung nach § 5a Abs. 1 des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes (in der Folge: Stmk. VeranstG) wurde dieser Geldspielapparat, der von der L-GmbH in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb an einem näher angeführten Standort ohne Vorliegen einer entsprechenden Bewilligung nach dem Stmk. VeranstG aufgestellt und betrieben worden war, am 1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Geldspielapparates, den sie an die Firma L-GmbH vermietet hat. Wegen des Verdachts der Übertretung nach § 5a Abs. 1 des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes (in der Folge: Stmk. VeranstG) wurde dieser Geldspielapparat, der von der L-GmbH in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb an einem näher angeführten Standort ohne Vorliegen einer entsprechenden Bewilligung nach dem Stmk. VeranstG aufgestellt und betrieben worden war, am 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0331 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0191 E 17. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Der angefochtene Bescheid war zufolge der Vorschrift des § 28 Abs 5 VwGG nur in einer einzigen Ausfertigung der Beschwerde anzuschließen, weshalb der Ers... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0331 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0191 E 17. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Der angefochtene Bescheid war zufolge der Vorschrift des § 28 Abs 5 VwGG nur in einer einzigen Ausfertigung der Beschwerde anzuschließen, weshalb der Ers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zustimmung zur Kündigung des bei ihr als begünstigter Behinderter im Wachdienst beschäftigen Beschwerdeführers gemäß § 8 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 313/1992 stattgegeben. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswid... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zustimmung zur Kündigung des bei ihr als begünstigter Behinderter im Wachdienst beschäftigen Beschwerdeführers gemäß § 8 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 313/1992 stattgegeben. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswid... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z1 idF 1997/I/088;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/03/26 97/11/0313 2 Stammrechtssatz Da für den Ergänzungsschriftsatz bereits eine Gebühr nach § 24 Abs 3 VwGG idF BGBl 1997/088 zu entrichten war, entfiel insoweit die Eingabengebühr (§ 14 TP 6... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §23 Abs1;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/19 92/09/0030 1 Stammrechtssatz Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage. European Cas... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z1 idF 1997/I/088;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/03/26 97/11/0313 2 Stammrechtssatz Da für den Ergänzungsschriftsatz bereits eine Gebühr nach § 24 Abs 3 VwGG idF BGBl 1997/088 zu entrichten war, entfiel insoweit die Eingabengebühr (§ 14 TP 6... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §23 Abs1;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/19 92/09/0030 1 Stammrechtssatz Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage. European Cas... mehr lesen...
I. 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, der am 23. März 1988 in das Bundesgebiet eingereist ist, wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 21. Februar 1992 als Flüchtling anerkannt. Am 26. März 1992 teilte die Bundespolizeidirektion Wien dem Bundesministerium für Inneres "im Hinblick auf § 69 AVG" mit, daß dem Beschwerdeführer am 15. Februar 1989 von der türkischen Botschaft in Wien ein ursprünglich bis zum 7. Juni 1990 gültiger Reisepaß ausges... mehr lesen...
I. 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, der am 23. März 1988 in das Bundesgebiet eingereist ist, wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 21. Februar 1992 als Flüchtling anerkannt. Am 26. März 1992 teilte die Bundespolizeidirektion Wien dem Bundesministerium für Inneres "im Hinblick auf § 69 AVG" mit, daß dem Beschwerdeführer am 15. Februar 1989 von der türkischen Botschaft in Wien ein ursprünglich bis zum 7. Juni 1990 gültiger Reisepaß ausges... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Hinweis auf alten Stammrechtssatz: E VS 22.6.1972, 1086/71, RS 1, VwSlg F/4405;Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/18/0223 E 28. Mai 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0128 E 2. April 1990 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Ar... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Hinweis auf alten Stammrechtssatz: E VS 22.6.1972, 1086/71, RS 1, VwSlg F/4405;Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/18/0223 E 28. Mai 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0128 E 2. April 1990 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Ar... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 5 Abs. 2 der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1992 (K-KAO) "die sanitätsbehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Außenstelle in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums im Sinne der Bestimmungen des § 2 Z. 7 leg. cit." an einem näher genannten Standort in Wolfsberg unter Vorschreibung einer Reihe von Bedingungen und Auflagen erteilt. In ihrer auf § 10 Abs. 2 K-KAO in Verbindung mit Art. 131 Abs. 2... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 5 Abs. 2 der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1992 (K-KAO) "die sanitätsbehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Außenstelle in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums im Sinne der Bestimmungen des § 2 Z. 7 leg. cit." an einem näher genannten Standort in Wolfsberg unter Vorschreibung einer Reihe von Bedingungen und Auflagen erteilt. In ihrer auf § 10 Abs. 2 K-KAO in Verbindung mit Art. 131 Abs. 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §107;GebG 1957 §2 Z3;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Zuspruch von Stempelgebührenaufwand an die von der Gebührenpflicht befreiten beschwerdeführende Ärztekammer eines Bundeslandes kommt nicht in Betracht. European Case L... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §107;GebG 1957 §2 Z3;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Zuspruch von Stempelgebührenaufwand an die von der Gebührenpflicht befreiten beschwerdeführende Ärztekammer eines Bundeslandes kommt nicht in Betracht. European Case L... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. August 1993 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag des Beschwerdeführers auf begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung gemäß §§ 500 ff ASVG ab. Nach der Begründung: müßten Personen, die Begünstigungen nach der genannten Gesetzesstelle beantragten, gemäß § 506 Abs. 3 ASVG durch Vorlage einer Bescheinigung den Nachweis erbringen, daß die ihnen in ihren sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen erwachsenen ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. August 1993 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag des Beschwerdeführers auf begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung gemäß §§ 500 ff ASVG ab. Nach der Begründung: müßten Personen, die Begünstigungen nach der genannten Gesetzesstelle beantragten, gemäß § 506 Abs. 3 ASVG durch Vorlage einer Bescheinigung den Nachweis erbringen, daß die ihnen in ihren sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen erwachsenen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs5;VwGG §36 Abs7;VwGG §48 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0113 1 Stammrechtssatz Das Mehrbegehren bzgl Schriftsatzaufwand für die Replik zur Gegenschrift ist abzuweisen, da mit dem zuerkannten pauschalierten Betrag der gesamte mit der Einbringung der Beschwerde anfallende schriftliche Aufwand abgegolten ist. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs5;VwGG §36 Abs7;VwGG §48 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0113 1 Stammrechtssatz Das Mehrbegehren bzgl Schriftsatzaufwand für die Replik zur Gegenschrift ist abzuweisen, da mit dem zuerkannten pauschalierten Betrag der gesamte mit der Einbringung der Beschwerde anfallende schriftliche Aufwand abgegolten ist. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 78 Abs. 4 Ärztegesetz 1984 festgestellt, daß in Ansehung eines näher genannten Zeitraumes der Erwerb von Ansprüchen gegen die Wohlfahrtskasse ausgeschlossen sei. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 29. September 1997, B 1570/97, die Behandlung der zunächst an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. In ihre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 für acht Monate, gerechnet ab 21. August 1995, dem Tag der Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 8. August 1995, vorübergehend entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge... mehr lesen...