Die Beschwerdeführerin erwarb von einer GmbH folgende im Wohnungseigentum stehende Liegenschaftsanteile an einem Appartement-Hotel: 1. Top Nr. 93 mit Kaufvertrag vom 19. Juni 1975, 2. Top Nr. 53 mit Kaufvertrag vom 10. August 1976, 3. Top Nr. 120 im Wege einer gerichtlichen Zwangsversteigerung (Beschluß vom 26. Jänner 1981), 4. Top Nr. 121 Erwerb wie Punkt 3, 5. Top Nr. 109 mit Kaufvertrag vom 28. April 1982. Aus den unter den Punkten 1 und 2 genannten Objekten erklärte die Beschwerde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb von einer GmbH folgende im Wohnungseigentum stehende Liegenschaftsanteile an einem Appartement-Hotel: 1. Top Nr. 93 mit Kaufvertrag vom 19. Juni 1975, 2. Top Nr. 53 mit Kaufvertrag vom 10. August 1976, 3. Top Nr. 120 im Wege einer gerichtlichen Zwangsversteigerung (Beschluß vom 26. Jänner 1981), 4. Top Nr. 121 Erwerb wie Punkt 3, 5. Top Nr. 109 mit Kaufvertrag vom 28. April 1982. Aus den unter den Punkten 1 und 2 genannten Objekten erklärte die Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Stempelgebühr pro Beschwerdeausfertigung ist gem § 14 TP 6 Abs 1 GebG auch dann nur in einfacher Höhe zu entrichten, wenn die Beschwerde aus mehreren Bogen besteht. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Stempelgebühr pro Beschwerdeausfertigung ist gem § 14 TP 6 Abs 1 GebG auch dann nur in einfacher Höhe zu entrichten, wenn die Beschwerde aus mehreren Bogen besteht. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsge... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 31. Juli 1991 erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei (MP) gemäß § 111a Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung zur Errichtung des Kraftwerkes Freudenau. Im Spruchabschnitt VII dieses Bescheides schrieb sie vor, bis zum 31. Juli 1991 sei ein Detailprojekt für das Hauptbauwerk sowie für den rechten Donaudamm, 1. Ausbauphase, bei der Wasserrechtsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Dieser Auflage ha... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid änderte die belangte Behörde den von der NÖ. Agrarbezirksbehörde im Zusammenlegungsverfahren H. erlassenen Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen auf Grund einer von der NÖ. Umweltanwaltschaft erhobenen Berufung dahin ab, daß zum einen bestimmt bezeichnete Bodenschutzanlagen zusätzlich angeordnet und zum anderen bestimmt wurde, daß, von näher bezeichneten Ausnahmen abgesehen, alle zur Asphaltierung vorgesehenen Wege als Betonspurwege auszuführen seie... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 31. Juli 1991 erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei (MP) gemäß § 111a Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung zur Errichtung des Kraftwerkes Freudenau. Im Spruchabschnitt VII dieses Bescheides schrieb sie vor, bis zum 31. Juli 1991 sei ein Detailprojekt für das Hauptbauwerk sowie für den rechten Donaudamm, 1. Ausbauphase, bei der Wasserrechtsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Dieser Auflage ha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §2 Z3;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Zuspruch von Stempelgebührenaufwand an eine Zusammenlegungsgemeinschaft bzw Agrargemeinschaft kommt zufolge ihrer aus § 2 Z 3 GebG 1957 abzuleitenden Gebührenbefreiung nicht in Betracht. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Einen Streitgenossenzuschlag und eine gesonderte Vergütung der Umsatzsteuer neben dem Schriftsatzaufwand sieht das VwGG nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Eur... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid änderte die belangte Behörde den von der NÖ. Agrarbezirksbehörde im Zusammenlegungsverfahren H. erlassenen Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen auf Grund einer von der NÖ. Umweltanwaltschaft erhobenen Berufung dahin ab, daß zum einen bestimmt bezeichnete Bodenschutzanlagen zusätzlich angeordnet und zum anderen bestimmt wurde, daß, von näher bezeichneten Ausnahmen abgesehen, alle zur Asphaltierung vorgesehenen Wege als Betonspurwege auszuführen seie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §2 Z3;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Zuspruch von Stempelgebührenaufwand an eine Zusammenlegungsgemeinschaft bzw Agrargemeinschaft kommt zufolge ihrer aus § 2 Z 3 GebG 1957 abzuleitenden Gebührenbefreiung nicht in Betracht. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Einen Streitgenossenzuschlag und eine gesonderte Vergütung der Umsatzsteuer neben dem Schriftsatzaufwand sieht das VwGG nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Eur... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen erließ gegenüber dem Beschwerdeführer ein mit 20. Februar 1992 datiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Herr Dkfm. G hat es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der G-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß am 5.9.1991 in der Zurichtehalle im Bau 16, OG, in N, die Doppelspritzbänder mit Trocknungskanal Nr. 5 und Nr. 6 (laut Numerierung der dem Bescheid als wesentlicher Bestandteil zugrunde liegenden Maschinenaufstellungsskizze... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen erließ gegenüber dem Beschwerdeführer ein mit 20. Februar 1992 datiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Herr Dkfm. G hat es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der G-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß am 5.9.1991 in der Zurichtehalle im Bau 16, OG, in N, die Doppelspritzbänder mit Trocknungskanal Nr. 5 und Nr. 6 (laut Numerierung der dem Bescheid als wesentlicher Bestandteil zugrunde liegenden Maschinenaufstellungsskizze... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0143 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG sind Stempelgebühren nur im erforderlichen Ausmaß und nur insoweit zuzusprechen, als sie nicht bereits im Verfahren vor dem VfGH zu entrichten waren. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0143 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG sind Stempelgebühren nur im erforderlichen Ausmaß und nur insoweit zuzusprechen, als sie nicht bereits im Verfahren vor dem VfGH zu entrichten waren. ... mehr lesen...
Das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz hat mit Bescheid vom 23. November 1992 über Antrag der Eigentümer der U-Alpe und der O-Alpe Bestand und Umfang von Einforstungsrechten der Antragsteller auf Grundstücken der beschwerdeführenden Partei festgestellt. Gegen diesen Bescheid wurde namens der beschwerdeführenden Partei eine von deren Obmann und einem weiteren Mitglied unterfertigte Berufung eingebracht. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juli 1993 wu... mehr lesen...
Das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz hat mit Bescheid vom 23. November 1992 über Antrag der Eigentümer der U-Alpe und der O-Alpe Bestand und Umfang von Einforstungsrechten der Antragsteller auf Grundstücken der beschwerdeführenden Partei festgestellt. Gegen diesen Bescheid wurde namens der beschwerdeführenden Partei eine von deren Obmann und einem weiteren Mitglied unterfertigte Berufung eingebracht. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juli 1993 wu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/05 89/09/0117 3 Stammrechtssatz Der Schriftsatzaufwand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist unabhängig von einer Bemessungsgrundlage festgesetzt und ist daneben eine gesonderte Vergütung der USt nicht vorgesehen (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0182). Sch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/05 89/09/0117 3 Stammrechtssatz Der Schriftsatzaufwand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist unabhängig von einer Bemessungsgrundlage festgesetzt und ist daneben eine gesonderte Vergütung der USt nicht vorgesehen (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0182). Sch... mehr lesen...
Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...
Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §55 Abs1;VwGG §59 Abs1;VwGG §59 Abs2;VwGG §59 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0038 E 17. Juni 1987 RS 3 Stammrechtssatz Über den vom Beschwerdeführer ziffernmäßig angesprochenen Betrag für Schriftsatzaufwand kann bei der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §55 Abs1;VwGG §59 Abs1;VwGG §59 Abs2;VwGG §59 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0038 E 17. Juni 1987 RS 3 Stammrechtssatz Über den vom Beschwerdeführer ziffernmäßig angesprochenen Betrag für Schriftsatzaufwand kann bei der ... mehr lesen...
Soweit für diesen Schriftsatz Schriftsatzaufwand begehrt wurde, steht dieser schon deshalb nicht zu, weil Ersatz von Schriftsatzaufwand für andere Schriftsätze als die Beschwerde nicht gebührt (vgl. etwa die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Juli 1985, 83/08/0195, und vom 21. Dezember 1990, 88/17/0102). Aufwandersatz für die Eingabengebühren für den Schriftsatz steht nicht zu, weil das Verfahren über die Beschwerde bereits mit Erkenntnis vom 21. Juni 1994, 94/14/0037-6,... mehr lesen...
Soweit für diesen Schriftsatz Schriftsatzaufwand begehrt wurde, steht dieser schon deshalb nicht zu, weil Ersatz von Schriftsatzaufwand für andere Schriftsätze als die Beschwerde nicht gebührt (vgl. etwa die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Juli 1985, 83/08/0195, und vom 21. Dezember 1990, 88/17/0102). Aufwandersatz für die Eingabengebühren für den Schriftsatz steht nicht zu, weil das Verfahren über die Beschwerde bereits mit Erkenntnis vom 21. Juni 1994, 94/14/0037-6,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Aufwandersatz für die Eingabengebühren für den hier gegebenen Schriftsatz steht nicht zu, weil das Verfahren über die Beschwerde bereits mit Erkenntnis vom 21. Juni 1994, 94/14/0037, beendet war und der Schriftsatz erst am 4. Juli 1994 beim Verwaltungsgerichtshof einlangte. Er diente daher nicht mehr der Rechtsdurchsetzung (vgl. etwa die Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0102 E 21. Dezember 1990 RS 5 Stammrechtssatz Der Wortlaut des § 48 Abs 1 Z 2 VwGG verwehrt den Zuspruch von Schriftsatzaufwand für andere Schriftsätze als die Beschwerde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140037.X01.1 Im ... mehr lesen...
Soweit für diesen Schriftsatz Schriftsatzaufwand begehrt wurde, steht dieser schon deshalb nicht zu, weil Ersatz von Schriftsatzaufwand für andere Schriftsätze als die Beschwerde nicht gebührt (vgl. etwa die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Juli 1985, 83/08/0195, und vom 21. Dezember 1990, 88/17/0102). Aufwandersatz für die Eingabengebühren für den Schriftsatz steht nicht zu, weil das Verfahren über die Beschwerde bereits mit Erkenntnis vom 21. Juni 1994, 94/14/0037-6,... mehr lesen...
Soweit für diesen Schriftsatz Schriftsatzaufwand begehrt wurde, steht dieser schon deshalb nicht zu, weil Ersatz von Schriftsatzaufwand für andere Schriftsätze als die Beschwerde nicht gebührt (vgl. etwa die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Juli 1985, 83/08/0195, und vom 21. Dezember 1990, 88/17/0102). Aufwandersatz für die Eingabengebühren für den Schriftsatz steht nicht zu, weil das Verfahren über die Beschwerde bereits mit Erkenntnis vom 21. Juni 1994, 94/14/0037-6,... mehr lesen...