Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Marktgemeinde A vom 18. März 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe "es als gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz verantwortlicher Beauftragter der X-GesmbH, T-Straße 1 in W, der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften nach der NÖ Bauordnung bestellt worden ist, zu verantworten, daß jedenfalls vom 30. 9. 1991 bis mindestens 27. 11. 1991 2 Werbetafeln (5,10 m Breite und 2,60 m Höhe), somit ein bewilligungspflic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat den Bescheid der Kammer Wien vom 9. September 1992, Abt. I 9088/92/Mag.E/Md, mit EINER der Kammer per Telefax am 12. November 1992 übermittelten Berufung bekämpft. Da ihm innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung über diese Berufung nicht zugegangen war, erhob er wegen dieser Untätigkeit der belangten Behörde insgesamt SECHZEHN Säumnisbeschwerden, in denen er den Gegenstand seiner Berufung wie folgt aufsplitterte: 1) bis 4) Mitgliederzahl 334 4204: Grundum... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §48 Abs1;VwGG §55 Abs1;VwGG §56; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/6 S 446;
Nachstehende Beschwerden wurden zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden: 93/09/0204 bis 93/09/0218
Rechtssatz: Für die Zuerkennung von Aufwandersatz ist die Notwendigkeit des Schriftsatzes zur Rechtsdurchsetzung maßgeblich (Hinweis E 26.1.1993, 92/14/0102 ua). Grun... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 1990, Zl. 85/05/0153, zu verweisen. Mit dieser Entscheidung war der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde, betreffend die Bewilligung einer Straßenverbreiterung in dem hier maßgeblichen Bereich, aufgehoben worden. Die belangte Behörde gab bekannt, daß sie mit Berufungsentscheidung vom 19. September 1993 der Berufung (u.a.) der Beschwerdeführer gegen den straßenrechtlichen Baubewilligungsbes... mehr lesen...
Über die Beschwerde wurde mit Erkenntnis vom 5. Oktober 1993 (OZ 7) entschieden. Die mit 19. Oktober 1993 datierte, am 25. Oktober 1993 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangte Replik zur Gegenschrift diente daher nicht mehr der Rechtsdurchsetzung. Der Antrag auf Ersatz von S 360,-- Stempelmarken für die Replik zur Gegenschrift war daher abzuweisen. Die Zusammensetzung des Senates gründet sich auf § 12 Abs. 1 Z. 1 lit. f VwGG. Schlagworte Stempelgebühr... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 1990, Zl. 85/05/0153, zu verweisen. Mit dieser Entscheidung war der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde, betreffend die Bewilligung einer Straßenverbreiterung in dem hier maßgeblichen Bereich, aufgehoben worden. Die belangte Behörde gab bekannt, daß sie mit Berufungsentscheidung vom 19. September 1993 der Berufung (u.a.) der Beschwerdeführer gegen den straßenrechtlichen Baubewilligungsbes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Dient eine Eingabe (hier: Replik zur Gegenschrift) nicht der Rechtsdurchsetzung, weil sie erst nach Ergehen des Erkenntnisses beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt ist, so ist der Antrag auf Ersatz der Stempelgebühren abzuweisen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;PauschV VwGH 1991 Art1 litA Z1;PauschV VwGH 1991 Art1 litC Z7;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Kostenbestimmungen des VwGG und der PauschV VwGH 1991 erfassen den Ersatz des Schriftsatzaufwandes für die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, nicht aber den Ersatz des allein durch die Anrufung des Verfassungs... mehr lesen...
Über die Beschwerde wurde mit Erkenntnis vom 5. Oktober 1993 (OZ 7) entschieden. Die mit 19. Oktober 1993 datierte, am 25. Oktober 1993 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangte Replik zur Gegenschrift diente daher nicht mehr der Rechtsdurchsetzung. Der Antrag auf Ersatz von S 360,-- Stempelmarken für die Replik zur Gegenschrift war daher abzuweisen. Die Zusammensetzung des Senates gründet sich auf § 12 Abs. 1 Z. 1 lit. f VwGG. Schlagworte Stempelgebühr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Dient eine Eingabe (hier: Replik zur Gegenschrift) nicht der Rechtsdurchsetzung, weil sie erst nach Ergehen des Erkenntnisses beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt ist, so ist der Antrag auf Ersatz der Stempelgebühren abzuweisen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;PauschV VwGH 1991 Art1 litA Z1;PauschV VwGH 1991 Art1 litC Z7;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Kostenbestimmungen des VwGG und der PauschV VwGH 1991 erfassen den Ersatz des Schriftsatzaufwandes für die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, nicht aber den Ersatz des allein durch die Anrufung des Verfassungs... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 17. April 1991, zugestellt am 19. April 1991, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug am 12. April 1991 um 14.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort gelenkt habe. Der Beschwe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 17. April 1991, zugestellt am 19. April 1991, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug am 12. April 1991 um 14.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort gelenkt habe. Der Beschwe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 17. April 1991, zugestellt am 19. April 1991, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug am 12. April 1991 um 14.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort gelenkt habe. Der Beschwe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 17. April 1991, zugestellt am 19. April 1991, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug am 12. April 1991 um 14.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort gelenkt habe. Der Beschwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 90/18/0044 8 Stammrechtssatz Im Verfahren vor dem VwGH kann nicht der im Verfahren vor dem VfGH erwachsene Aufwandersatz verlangt werden. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 90/18/0044 8 Stammrechtssatz Im Verfahren vor dem VwGH kann nicht der im Verfahren vor dem VfGH erwachsene Aufwandersatz verlangt werden. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 90/18/0044 8 Stammrechtssatz Im Verfahren vor dem VwGH kann nicht der im Verfahren vor dem VfGH erwachsene Aufwandersatz verlangt werden. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 90/18/0044 8 Stammrechtssatz Im Verfahren vor dem VwGH kann nicht der im Verfahren vor dem VfGH erwachsene Aufwandersatz verlangt werden. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 90/18/0044 8 Stammrechtssatz Im Verfahren vor dem VwGH kann nicht der im Verfahren vor dem VfGH erwachsene Aufwandersatz verlangt werden. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes... mehr lesen...
Mit dem an die "Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg" gerichteten und ihr auch zugestellten Bescheid vom 16. Juli 1991 sprach die mitbeteiligte Vorarlberger Gebietskrankenkasse aus, daß gemäß den §§ 44, 49, 51 und 54 ASVG allgemeine Beiträge und Sonderzahlungen in näher genannter Höhe für im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg beschäftigte Postbedienstete nachverrechnet und gemäß § 59 Abs. 1 ASVG in Verbindung mit der Verordnung, BGBl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs2;VwGG §47 Abs5;VwGG §48 Abs1;VwGG §48 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/09 92/06/0226 9 Stammrechtssatz Hat eine Dienststelle einer Gebietskörperschaft gegen den Bescheid einer Behörde derselben Gebietskörperschaft Beschwerde erhoben (hier die Postdirektion und Telegrafendirektion als eine dem BMV unterstehende Dienststelle gegen den Landes... mehr lesen...
I. 1.1. Unter Hinweis darauf, daß das gemäß § 339 ASVG vorgesehene Verfahren zu keinem Einvernehmen geführt hat, begehrte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im folgenden: Krankenkasse) mit Antrag vom 12. November 1990 die Feststellung des Bedarfes gemäß § 9 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über Heil- und Pflegeanstalten (Anlage zur Verordnung der Landesregierung über die Neukundmachung des Spitalgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 1/1990 - im folgenden: SpitalG) für je ein Zahnambulatorium i... mehr lesen...
I. 1.1. Unter Hinweis darauf, daß das gemäß § 339 ASVG vorgesehene Verfahren zu keinem Einvernehmen geführt hat, begehrte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im folgenden: Krankenkasse) mit Antrag vom 12. November 1990 die Feststellung des Bedarfes gemäß § 9 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über Heil- und Pflegeanstalten (Anlage zur Verordnung der Landesregierung über die Neukundmachung des Spitalgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 1/1990 - im folgenden: SpitalG) für je ein Zahnambulatorium i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0093
92/11/0095
92/11/0115
92/11/0244 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/18/0143 4 Stammrechtssatz § 48 Abs 1 Z 2 VwGG nennt als Schriftsatzaufwand nur den mit der Einbringung der Beschwerde verbundenen. Für Äußerungen ist daher kein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0093
92/11/0095
92/11/0115
92/11/0244 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/18/0143 4 Stammrechtssatz § 48 Abs 1 Z 2 VwGG nennt als Schriftsatzaufwand nur den mit der Einbringung der Beschwerde verbundenen. Für Äußerungen ist daher kein... mehr lesen...
Der 1960 geborene Beschwerdeführer erlitt während der Zeit der Ableistung eines außerordentlichen Präsenzdienstes im Zuge des Weges von seiner Wohnung zum Ort der militärischen Dienstleistung am 16. Juli 1989 einen Verkehrsunfall. Mit Bescheid vom 9. Mai 1990 anerkannte die Versorgungsbehörde erster Instanz die dadurch eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Beschwerdeführers als Dienstbeschädigungen, verneinte aber einen Anspruch auf Beschädigtenrente, weil die Mind... mehr lesen...
Der 1960 geborene Beschwerdeführer erlitt während der Zeit der Ableistung eines außerordentlichen Präsenzdienstes im Zuge des Weges von seiner Wohnung zum Ort der militärischen Dienstleistung am 16. Juli 1989 einen Verkehrsunfall. Mit Bescheid vom 9. Mai 1990 anerkannte die Versorgungsbehörde erster Instanz die dadurch eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Beschwerdeführers als Dienstbeschädigungen, verneinte aber einen Anspruch auf Beschädigtenrente, weil die Mind... mehr lesen...