Zu 1.: Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Waldgrundstückes Nr. 541 der KG A. Das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (im folgenden: Agrarbehörde) stellte bei der BH gemäß § 19 Abs. 2 lit. c ForstG den Antrag auf Bewilligung der Rodung einer Teilfläche von 3600 m2 des Grundstückes Nr. 541 zur Errichtung eines Almweges zwecks Erschließung der K-Alm. Die Agrarbehörde verwies dabei auf ihren Bescheid vom 14. November 1988, mit dem sie dem Mitbeteiligte... mehr lesen...
Zu 1.: Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Waldgrundstückes Nr. 541 der KG A. Das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (im folgenden: Agrarbehörde) stellte bei der BH gemäß § 19 Abs. 2 lit. c ForstG den Antrag auf Bewilligung der Rodung einer Teilfläche von 3600 m2 des Grundstückes Nr. 541 zur Errichtung eines Almweges zwecks Erschließung der K-Alm. Die Agrarbehörde verwies dabei auf ihren Bescheid vom 14. November 1988, mit dem sie dem Mitbeteiligte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/10/0207 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/14 88/17/0016 6 Stammrechtssatz Der Beschwerdeführer hat gemäß § 48 Abs 1 Z 1 VwGG als obsiegende Partei lediglich Anspruch auf Ersatz jener Stempelgebühren, die er im Verfahren vor dem VwGH zu entrich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/10/0207 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/14 88/17/0016 6 Stammrechtssatz Der Beschwerdeführer hat gemäß § 48 Abs 1 Z 1 VwGG als obsiegende Partei lediglich Anspruch auf Ersatz jener Stempelgebühren, die er im Verfahren vor dem VwGH zu entrich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Oktober 1953 hatte der Landeshauptmann von Tirol (LH) der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung zum Ausbau ihrer Trinkwasserversorgungsanlage zur Wasserversorgung eines bestimmt bezeichneten Gebietes erteilt. Die zur Errichtung, zum Bestand, Betrieb und zur Instandhaltung sowie zum Betreten der Grundstücke zu Betriebs- und Instandhaltungszwecken erforderliche Dienstbarkeit war u.a. auch auf dem im Eigent... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Oktober 1953 hatte der Landeshauptmann von Tirol (LH) der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung zum Ausbau ihrer Trinkwasserversorgungsanlage zur Wasserversorgung eines bestimmt bezeichneten Gebietes erteilt. Die zur Errichtung, zum Bestand, Betrieb und zur Instandhaltung sowie zum Betreten der Grundstücke zu Betriebs- und Instandhaltungszwecken erforderliche Dienstbarkeit war u.a. auch auf dem im Eigent... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §2 Z2;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0253/67 E 28. April 1969 VwSlg 7554 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Die Gebührenbefreiung von Gebietskörperschaften (hier: Gemeinde) im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises erstreckt sich auch auf das Verfahren vor dem VwGH. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §2 Z2;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0253/67 E 28. April 1969 VwSlg 7554 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Die Gebührenbefreiung von Gebietskörperschaften (hier: Gemeinde) im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises erstreckt sich auch auf das Verfahren vor dem VwGH. ... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 6. Dezember 1989 wurde dem Beschwerdeführer unter Punkt 3 des Spruches zur Last gelegt, er habe am 14. März 1989 in G, X-Straße 15, durch das Fordern und Ersichtlichmachen von S 10,-- für eine Dose Loyal - es handelt sich um Hundefutter -, 410 g, die Obergrenze des ortsüblichen Preises um S 1,10, das sind 12,35 %, überschritten und dadurch den § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 des Preisgesetzes verletzt. Über den Bes... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 6. Dezember 1989 wurde dem Beschwerdeführer unter Punkt 3 des Spruches zur Last gelegt, er habe am 14. März 1989 in G, X-Straße 15, durch das Fordern und Ersichtlichmachen von S 10,-- für eine Dose Loyal - es handelt sich um Hundefutter -, 410 g, die Obergrenze des ortsüblichen Preises um S 1,10, das sind 12,35 %, überschritten und dadurch den § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 des Preisgesetzes verletzt. Über den Bes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0087 E 18. Juni 1990 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegenden Bf kein Ersatz der Stempelgebühren, die er im vorangegangenen Verfahren vor dem VfGH... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3 idF 1984/296;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0087 E 18. Juni 1990 RS 2 Stammrechtssatz Im Falle der Abtretung einer Beschwerde gem Art 144 Abs 3 B-VG gebührt dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegenden Bf kein Ersatz der Stempelgebühren, die er im vorangegangenen Verfahren vor dem VfGH... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des durch seine bestellte Sachwalterin vertretenen Beschwerdeführers vom 15. März 1994 auf Zustellung näher bezeichneter Bescheide in Angelegenheit einer Übertretung des Meldegesetzes, einer Verwaltungsübertretung der Ordnungsstörung und der Erlassung eines Waffe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §48 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995020068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Ehegatten S. und I. St. sind Eigentümer der Stammsitzliegenschaft EZ 63 GB 65223 Sch. Mit dieser Stammsitzliegenschaft ist ein Anteilsrecht an der Agrargemeinschaft Sch. verbunden. Dieses Anteilsrecht verkauften sie dem Beschwerdeführer und beantragten bei der Agrarbezirksbehörde Leoben die Bewilligung der Absonderung dieses Anteilsrechtes von der Stammsitzliegenschaft. Mit Bescheid vom 2. Dezember 1993 wies die Agrarbezirksbehörde Leoben diesen Antrag gemäß den §§ 44 und 46 des S... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 31. August 1992 beantragte die beschwerdeführende Partei bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Umlegung und Verrohrung eines offenen Gerinnes auf den Parzellen 1279 und 1280/2, KG E. Die BH führte am 17. November 1992 eine mit einem Ortsaugenschein verbundene mündliche Verhandlung durch. Dabei wurde von seiten des Amtssachverständigen für Naturschutz eine Verrohrung abgelehnt, jedoch erklärt, bei Einha... mehr lesen...
Die Ehegatten S. und I. St. sind Eigentümer der Stammsitzliegenschaft EZ 63 GB 65223 Sch. Mit dieser Stammsitzliegenschaft ist ein Anteilsrecht an der Agrargemeinschaft Sch. verbunden. Dieses Anteilsrecht verkauften sie dem Beschwerdeführer und beantragten bei der Agrarbezirksbehörde Leoben die Bewilligung der Absonderung dieses Anteilsrechtes von der Stammsitzliegenschaft. Mit Bescheid vom 2. Dezember 1993 wies die Agrarbezirksbehörde Leoben diesen Antrag gemäß den §§ 44 und 46 des S... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 31. August 1992 beantragte die beschwerdeführende Partei bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Umlegung und Verrohrung eines offenen Gerinnes auf den Parzellen 1279 und 1280/2, KG E. Die BH führte am 17. November 1992 eine mit einem Ortsaugenschein verbundene mündliche Verhandlung durch. Dabei wurde von seiten des Amtssachverständigen für Naturschutz eine Verrohrung abgelehnt, jedoch erklärt, bei Einha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §2 Z3;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/13 92/07/0051 2 Stammrechtssatz Ein Zuspruch von Stempelgebührenaufwand an eine Zusammenlegungsgemeinschaft bzw Agrargemeinschaft kommt zufolge ihrer aus § 2 Z 3 GebG 1957 abzuleitenden Gebührenbefreiung nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0343 E 3. März 1987 RS 5 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung von Umsatzsteuer neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §2 Z3;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/13 92/07/0051 2 Stammrechtssatz Ein Zuspruch von Stempelgebührenaufwand an eine Zusammenlegungsgemeinschaft bzw Agrargemeinschaft kommt zufolge ihrer aus § 2 Z 3 GebG 1957 abzuleitenden Gebührenbefreiung nicht in Betracht. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0343 E 3. März 1987 RS 5 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung von Umsatzsteuer neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhal... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Dezember 1994 entzog die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 31 Abs. 9 Z. 1 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444/1985 (WeinG), das Recht zur Verwendung der staatlichen Prüfnummern E 8980/93, E 3896/92 und E 10178/92. In der Begründung: wird ausgeführt, die Untersuchungsergebnisse der amtlichen Proben B 208/94 vom 9. Juni 1994, B 206/94 vom 6. Juni 1994 und B 207/94 vom 6. Juni 1994 hätten ergeben, daß die Weine mit den im
Spruch: des angefochtenen Besch... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Dezember 1994 entzog die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 31 Abs. 9 Z. 1 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444/1985 (WeinG), das Recht zur Verwendung der staatlichen Prüfnummern E 8980/93, E 3896/92 und E 10178/92. In der Begründung: wird ausgeführt, die Untersuchungsergebnisse der amtlichen Proben B 208/94 vom 9. Juni 1994, B 206/94 vom 6. Juni 1994 und B 207/94 vom 6. Juni 1994 hätten ergeben, daß die Weine mit den im
Spruch: des angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §28 Abs5;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: War die Vorlage anderer Beilagen als einer Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig, kann einem Antrag auf Ersatz des darauf entfallenden Stempelgebührenaufwandes keine Folge gegeben werden. Schlagworte Stem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1;VwGG §28 Abs5;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: War die Vorlage anderer Beilagen als einer Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig, kann einem Antrag auf Ersatz des darauf entfallenden Stempelgebührenaufwandes keine Folge gegeben werden. Schlagworte Stem... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Punzierungsamtes Graz vom 4. Februar 1993 wurde ausgesprochen: "Am 21. März 1990 wurden im Rahmen einer amtlichen Nachschau in der Verkaufsstätte Z Handelsges.m.b.H. in XY unter anderem ein kleines goldenes Ketterl nicht als punziert und nicht probhältig gemäß § 1 PunzG beanstandet. Dieser Gegenstand wird nun gemäß § 14 (2) PunzG 1954 in der Fassung des Bundesgesetzblattes vom 21. Juni 1967 BGBL Nr. 222/1967 zerschlagen." Nach der Begründung: dieses Besche... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Punzierungsamtes Graz vom 4. Februar 1993 wurde ausgesprochen: "Am 21. März 1990 wurden im Rahmen einer amtlichen Nachschau in der Verkaufsstätte Z Handelsges.m.b.H. in XY unter anderem ein kleines goldenes Ketterl nicht als punziert und nicht probhältig gemäß § 1 PunzG beanstandet. Dieser Gegenstand wird nun gemäß § 14 (2) PunzG 1954 in der Fassung des Bundesgesetzblattes vom 21. Juni 1967 BGBL Nr. 222/1967 zerschlagen." Nach der Begründung: dieses Besche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0191 E 17. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Der angefochtene Bescheid war zufolge der Vorschrift des § 28 Abs 5 VwGG nur in einer einzigen Ausfertigung der Beschwerde anzuschließen, weshalb der Ersatz der Stempelgebühren nur für diese Beilage gebührt (Hinweis E 9.11.1978, 1901/77). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs5;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0191 E 17. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Der angefochtene Bescheid war zufolge der Vorschrift des § 28 Abs 5 VwGG nur in einer einzigen Ausfertigung der Beschwerde anzuschließen, weshalb der Ersatz der Stempelgebühren nur für diese Beilage gebührt (Hinweis E 9.11.1978, 1901/77). ... mehr lesen...