Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Stempelgebühren sind nur in dem für das verwaltungsgerichtliche Verfahren erforderlichen Umfang zu ersetzen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Nicht erforderliche NICHTERFORDERLICHE
Schriftsatzausfertigungen und Beilagen European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2 idF 1998/I/009;B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §17a idF 1997/I/088;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 9/1999, S 573 - S 580;
Rechtssatz: Bei Abtretung einer zunächst an den VfGH gerichte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Stempelgebühren sind nur in dem für das verwaltungsgerichtliche Verfahren erforderlichen Umfang zu ersetzen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Nicht erforderliche NICHTERFORDERLICHE
Schriftsatzausfertigungen und Beilagen European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2 idF 1998/I/009;B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §17a idF 1997/I/088;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 9/1999, S 573 - S 580;
Rechtssatz: Bei Abtretung einer zunächst an den VfGH gerichte... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1989 eine Lohnsteuerprüfung statt. Dabei setzte der Prüfer für das Jahr 1989 den Sachbezugswert betreffend die an die vier Dienstnehmer H., L., P. und K. als Dienstfahrzeuge auch zur Privatnutzung überlassenen Personenkraftwagen abweichend von der Beschwerdeführerin an, indem er vom Neuwert der Fahrzeuge anstatt von deren tatsächlichen Anschaffungskosten ausging. Der Mehrbetrag an Lohnsteuer (S 13.2... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1989 eine Lohnsteuerprüfung statt. Dabei setzte der Prüfer für das Jahr 1989 den Sachbezugswert betreffend die an die vier Dienstnehmer H., L., P. und K. als Dienstfahrzeuge auch zur Privatnutzung überlassenen Personenkraftwagen abweichend von der Beschwerdeführerin an, indem er vom Neuwert der Fahrzeuge anstatt von deren tatsächlichen Anschaffungskosten ausging. Der Mehrbetrag an Lohnsteuer (S 13.2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49;
Rechtssatz: Umsatzsteuer ist nach § 47 Abs 1 VwGG nicht gesondert zuzusprechen, weil diese bereits im pauschalierten Schriftsatzaufwand enthalten ist. Ebenso wenig ist Aufwandersatz für Gerichtskostenmarken betreffend Firmenbuchauszüge zuzusprechen, wenn es sich bei diesen Auszügen bereits um Beilagen zu einer den selben Beschwerdeg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49;
Rechtssatz: Umsatzsteuer ist nach § 47 Abs 1 VwGG nicht gesondert zuzusprechen, weil diese bereits im pauschalierten Schriftsatzaufwand enthalten ist. Ebenso wenig ist Aufwandersatz für Gerichtskostenmarken betreffend Firmenbuchauszüge zuzusprechen, wenn es sich bei diesen Auszügen bereits um Beilagen zu einer den selben Beschwerdeg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten einen Antrag gemäß §§ 15 und 16 Tiroler Raumordnungsgesetz 1994 betreffend Feststellung eines Freizeitwohnsitzes. Der Antrag wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde abgewiesen, auch die Berufung der Beschwerdeführer wurde von der belangten Behörde abgewiesen. Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Mit Erkenntnis vom 28. November 1996, G 195/96 u.a., hob der Verfassungsgerichtshof das Tiroler R... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten einen Antrag gemäß §§ 15 und 16 Tiroler Raumordnungsgesetz 1994 betreffend Feststellung eines Freizeitwohnsitzes. Der Antrag wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde abgewiesen, auch die Berufung der Beschwerdeführer wurde von der belangten Behörde abgewiesen. Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Mit Erkenntnis vom 28. November 1996, G 195/96 u.a., hob der Verfassungsgerichtshof das Tiroler R... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten einen Antrag gemäß §§ 15 und 16 Tiroler Raumordnungsgesetz 1994 betreffend Feststellung eines Freizeitwohnsitzes. Der Antrag wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde abgewiesen, auch die Berufung der Beschwerdeführer wurde von der belangten Behörde abgewiesen. Die Beschwerdeführer erhoben Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Mit Erkenntnis vom 28. November 1996, G 195/96 u.a., hob der Verfassungsgerichtshof das Tiroler R... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Abweisung des Mehrbegehrens betrifft den angesprochenen Schriftsatzaufwand für die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und die diesbezüglich verzeichneten Bundesstempel bzw. den Streitgenossenzuschlag, da ein Ersatz des Aufwandes für die Verfassungsgerichtshofbeschwerde im VwGG nicht vorgesehen ist, sowie den angespro... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Abweisung des Mehrbegehrens betrifft den angesprochenen Schriftsatzaufwand für die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und die diesbezüglich verzeichneten Bundesstempel bzw. den Streitgenossenzuschlag, da ein Ersatz des Aufwandes für die Verfassungsgerichtshofbeschwerde im VwGG nicht vorgesehen ist, sowie den angespro... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Abweisung des Mehrbegehrens betrifft den angesprochenen Schriftsatzaufwand für die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und die diesbezüglich verzeichneten Bundesstempel bzw. den Streitgenossenzuschlag, da ein Ersatz des Aufwandes für die Verfassungsgerichtshofbeschwerde im VwGG nicht vorgesehen ist, sowie den angespro... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers vom 7. Jänner 1997 auf Arbeitslosengeld mangels Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 und 4 AlVG abgewiesen. Nach der Begründung: dieses Bescheides habe die zuständige regionale Geschäftsstelle anlässlich der Vorsprache des Erstbeschwerdeführers am 15. Mai 1997 festgestellt, dass dieser über keinen Reisepass, sondern nur über eine Bescheinigung des Bundesasylamtes (Außenstell... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers vom 7. Jänner 1997 auf Arbeitslosengeld mangels Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 und 4 AlVG abgewiesen. Nach der Begründung: dieses Bescheides habe die zuständige regionale Geschäftsstelle anlässlich der Vorsprache des Erstbeschwerdeführers am 15. Mai 1997 festgestellt, dass dieser über keinen Reisepass, sondern nur über eine Bescheinigung des Bundesasylamtes (Außenstell... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §53; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/01 96/17/0475 2 Stammrechtssatz Neben dem Schriftsatzaufwand ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein "Streitgenossenzuschlag" nicht gesondert zu vergüten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997080506.X06 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §53; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/01 96/17/0475 2 Stammrechtssatz Neben dem Schriftsatzaufwand ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein "Streitgenossenzuschlag" nicht gesondert zu vergüten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997080506.X06 ... mehr lesen...
Gegen die Beschwerdeführerin ergingen folgende Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Mödling (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1-3 VStG): 1. Straferkenntnis vom 20. Oktober 1987: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: 21.4.1997, um 9.30 Uhr Tatort: 1300 Flughafen, in der Speditionsstraße bei dem dort befindlichen LKW-Parkplatz I) Sie haben es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der Fa. TRANSPORT GMBH, Z-Straße 3, S, in deren Eigen... mehr lesen...
Gegen die Beschwerdeführerin ergingen folgende Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Mödling (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1-3 VStG): 1. Straferkenntnis vom 20. Oktober 1987: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: 21.4.1997, um 9.30 Uhr Tatort: 1300 Flughafen, in der Speditionsstraße bei dem dort befindlichen LKW-Parkplatz I) Sie haben es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der Fa. TRANSPORT GMBH, Z-Straße 3, S, in deren Eigen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §41;VwGG §48 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/03/0170 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 85/18/0186 8 Stammrechtssatz § 48 Abs 1 VwGG sieht eine Erstattung des Schriftsatzaufwandes nur für die Einbringung der Beschwerde vor; für eine vom VwGH iSd § 41 VwGG verlangte Parteienä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §41;VwGG §48 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/03/0170 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 85/18/0186 8 Stammrechtssatz § 48 Abs 1 VwGG sieht eine Erstattung des Schriftsatzaufwandes nur für die Einbringung der Beschwerde vor; für eine vom VwGH iSd § 41 VwGG verlangte Parteienä... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 7. September 1993 wurde der Beschwerdeführer (ein deutscher Staatsbürger) als Geschäftsführer der IBA-Informationsverarbeitung und Büro-Automation GmbH (in der Folge: I. GmbH) verpflichtet, gemäß § 67 Abs. 10 ASVG die im angeschlossenen Rückstandsausweis ausgewiesenen Beiträge samt Nebengebühren in der Höhe von S 79.169,36 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Nach der Begründung: sei ein von der I.-GmbH gestellter ... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 7. September 1993 wurde der Beschwerdeführer (ein deutscher Staatsbürger) als Geschäftsführer der IBA-Informationsverarbeitung und Büro-Automation GmbH (in der Folge: I. GmbH) verpflichtet, gemäß § 67 Abs. 10 ASVG die im angeschlossenen Rückstandsausweis ausgewiesenen Beiträge samt Nebengebühren in der Höhe von S 79.169,36 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Nach der Begründung: sei ein von der I.-GmbH gestellter ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §110 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 88/08/0237 7 Stammrechtssatz Das Mehrbegehren war abzuweisen, weil einerseits mit dem Pauschbetrag für Schriftsatzaufwand auch die Umsatzsteuer abgegolten wird und andererseits Ersatz für Stempelgebühren im Hinblick auf die sachliche ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §110 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 88/08/0237 7 Stammrechtssatz Das Mehrbegehren war abzuweisen, weil einerseits mit dem Pauschbetrag für Schriftsatzaufwand auch die Umsatzsteuer abgegolten wird und andererseits Ersatz für Stempelgebühren im Hinblick auf die sachliche ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 21. Dezember 1995 erhob die nunmehrige Antragstellerin zur hg. Zl. 95/04/0253 Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. November 1995, Zl. MA 63-F 207/95, mit welchem festgestellt wurde, daß die Voraussetzungen für die Ausübung des von ihr angemeldeten Gewerbes "Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (Servicestation) unter Ausschluß jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit" an einem näher bezeichneten Standort nicht vorlägen... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3Q E0140500010/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: 11992E177 EGV Art177;11992E188 EGV Art188;31974Q122801 VerfahrensO EuGH 1974 Art104;EURallg;VwGG §34 Abs1;VwGG §38a;VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs1; Beachte Enderledigung im fortgesetzten Verfahren VwGH E vom 1998/06/25,
98/04/0112; Urteil des EuGH vom 1998/05/07, C-350/96.
696J0350 Clean Car Autoservice VORAB.
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Vertragsbediensteter des Bundes - seine Dienststelle ist die Finanzlandesdirektion für Steiermark - und begünstigter Behinderter im Sinne des § 2 Abs. 1 BEinstG. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 15. Jänner 1996 wurde er wegen der Vergehen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe (160 Tagessätze) verhängt. Die strafbaren Handlungen wurden nach den Fest... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wurde die dem beschwerdeführenden Verein (im folgenden Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 7. Jänner 1997 erteilte, bis 31. Dezember 1997 befristete Bewilligung zur Führung einer näher bezeichneten Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 4 Abs. 2 des Salzburger Tagesbetreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 84/1992, widerrufen. Mit Spruchpunkt II. wurde die mit Bescheid vom 4. März 1997 gewährte Förderung zum Personalaufwand anteilsmäßig für die Monate O... mehr lesen...