Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der pauschalierte Schriftsatzaufwand beinhaltet die Umsatzsteuer sowie die Kosten einer Replik zur Gegenschrift und auch alle Nebenkosten (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S 695 f), sohin auch die in der Replik gesondert geltend gemachte "Einzahlungsgebühr" von 1,50 EUR. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der pauschalierte Schriftsatzaufwand beinhaltet die Umsatzsteuer sowie die Kosten einer Replik zur Gegenschrift und auch alle Nebenkosten (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S 695 f), sohin auch die in der Replik gesondert geltend gemachte "Einzahlungsgebühr" von 1,50 EUR. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Geschäftsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH ist der Kaminbau. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 1999 beantragte sie die Berücksichtigung eines Verlustabzuges als Sonderausgabe in Höhe von 218.825 S. Mit Bescheid vom 5. Juni 2001 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer für 1999 fest, berücksichtigte den geltend gemachten Verlustabzug jedoch nicht und begründete dies damit, dass im Dezember 1998 ein "GmbH-Mantel" gekauft worden sei. Der Verlust des Jahres 1998 sei deshalb ni... mehr lesen...
Geschäftsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH ist der Kaminbau. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 1999 beantragte sie die Berücksichtigung eines Verlustabzuges als Sonderausgabe in Höhe von 218.825 S. Mit Bescheid vom 5. Juni 2001 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer für 1999 fest, berücksichtigte den geltend gemachten Verlustabzug jedoch nicht und begründete dies damit, dass im Dezember 1998 ein "GmbH-Mantel" gekauft worden sei. Der Verlust des Jahres 1998 sei deshalb ni... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Mehrbegehren betrifft den geltend gemachten Schriftsatzaufwand für die von der Beschwerdeführerin erstattete Gegenäußerung zur Gegenschrift der belangten Behörde. Schriftsatzaufwand ist dem Beschwerdeführer gemäß § 48 Abs. 1 Z 2 VwGG lediglich für den Aufwand zuzusprechen, der mit der Einbringung der Beschwerde selbst verbunden ist (vgl. ... mehr lesen...
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Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Mehrbegehren betrifft den geltend gemachten Schriftsatzaufwand für die von der Beschwerdeführerin erstattete Gegenäußerung zur Gegenschrift der belangten Behörde. Schriftsatzaufwand ist dem Beschwerdeführer gemäß § 48 Abs. 1 Z 2 VwGG lediglich für den Aufwand zuzusprechen, der mit der Einbringung der Beschwerde selbst verbunden ist (vgl. ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde bekämpft ihrem Inhalt nach den angefochtenen Bescheid lediglich in Ansehung der darin erfolgten Abweisung des Antrages des Beschwerdeführers, eines mazedonischen Staatsangehörigen, auf Aufhebung des gegen ihn erlassenen befristeten Aufenthaltsverbotes. Dieser ist mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet. Im Hinblick darauf gleicht der vorliegende Beschwerdefall in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkennt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein ägyptischer Staatsangehöriger, ist mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet. Der vorliegende Fall gleicht in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktober 2005, Zl. 2005/21/0165, zu Grunde lag. Gemäß § 43 Abs. 2 VwGG wird auf dieses Erkenntnis verwiesen. Der vorliegende Fall gleicht in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktober 2005, Zl. 2005/21/0165, zu Grunde lag. G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsangehöriger, ist mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet. Der vorliegende Fall gleicht in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktober 2005, Zl. 2005/21/0165, zu Grunde lag. Gemäß § 43 Abs. 2 VwGG wird auf dieses Erkenntnis verwiesen. Der vorliegende Fall gleicht in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktober 2005, Zl. 2005/21/01... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde bekämpft ihrem Inhalt nach den angefochtenen Bescheid lediglich in Ansehung der darin erfolgten Abweisung des Antrages des Beschwerdeführers, eines mazedonischen Staatsangehörigen, auf Aufhebung des gegen ihn erlassenen befristeten Aufenthaltsverbotes. Dieser ist mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet. Im Hinblick darauf gleicht der vorliegende Beschwerdefall in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkennt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein ägyptischer Staatsangehöriger, ist mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet. Der vorliegende Fall gleicht in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktober 2005, Zl. 2005/21/0165, zu Grunde lag. Gemäß § 43 Abs. 2 VwGG wird auf dieses Erkenntnis verwiesen. Der vorliegende Fall gleicht in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktober 2005, Zl. 2005/21/0165, zu Grunde lag. G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsangehöriger, ist mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet. Der vorliegende Fall gleicht in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktober 2005, Zl. 2005/21/0165, zu Grunde lag. Gemäß § 43 Abs. 2 VwGG wird auf dieses Erkenntnis verwiesen. Der vorliegende Fall gleicht in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktober 2005, Zl. 2005/21/01... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0001 E 3. Februar 1993 VwSlg 6749 F/1993 RS 6 Stammrechtssatz Für die Äußerung zur Gegenschrift der belangten Behörde besteht kein Anspruch auf Schriftsatzaufwandersatz (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage, S 686). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs3;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Neben dem Ersatz der Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG und dem pauschalierten Ersatz für den Schriftsatzaufwand ist ein Ersatz von Bankspesen nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005180304.X01 Im RIS seit 09.02.2006 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0001 E 3. Februar 1993 VwSlg 6749 F/1993 RS 6 Stammrechtssatz Für die Äußerung zur Gegenschrift der belangten Behörde besteht kein Anspruch auf Schriftsatzaufwandersatz (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage, S 686). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs3;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Neben dem Ersatz der Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG und dem pauschalierten Ersatz für den Schriftsatzaufwand ist ein Ersatz von Bankspesen nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005180304.X01 Im RIS seit 09.02.2006 mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 4. November 2004 wurde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klassen A, B und F für die Dauer von vier Monaten gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides (9. November 2004) gemäß §§ 24 Abs. 1 Z 1, 25 Abs. 3 und 7 Abs. 3 Z 3 und 4 FSG entzogen. In ihrer Begründung: führte die Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 4. April 2004 um 12.34 Uhr in Ansfelden auf der A 1 ein Kraftfahrzeug gelenkt und dabei die kundgema... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 4. November 2004 wurde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klassen A, B und F für die Dauer von vier Monaten gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides (9. November 2004) gemäß §§ 24 Abs. 1 Z 1, 25 Abs. 3 und 7 Abs. 3 Z 3 und 4 FSG entzogen. In ihrer Begründung: führte die Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 4. April 2004 um 12.34 Uhr in Ansfelden auf der A 1 ein Kraftfahrzeug gelenkt und dabei die kundgema... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs3 idF 2001/I/0136;VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/17/0038 E 25. Juni 2002 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Das an ein Kreditinstitut für die Kassaeinzahlung zu leistende Entgelt ist (unabhängig von der Frage, ob die gewählte Einzahlungsform dem Gesetz entsprochen hat) - ebenso wie der Aufwand einer Einzahlung mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs3 idF 2001/I/0136;VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/17/0038 E 25. Juni 2002 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Das an ein Kreditinstitut für die Kassaeinzahlung zu leistende Entgelt ist (unabhängig von der Frage, ob die gewählte Einzahlungsform dem Gesetz entsprochen hat) - ebenso wie der Aufwand einer Einzahlung mit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein niederländischer Staatsangehöriger. Von daher gesehen gleicht der vorliegende Fall in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 8. September 2005, Zlen. 2005/21/0113, 0114, zu Grunde lag. Gemäß § 43 Abs. 2 VwGG wird auf dieses Erkenntnis verwiesen. Von daher gesehen gleicht der vorliegende Fall in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 8. September 2005, Zlen. 2005/21/0113, 0114, z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina, ist mit einer Österreicherin verheiratet. Von daher gesehen gleicht der vorliegende Fall in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktober 2005, Zl. 2005/21/0141, zu Grunde lag. Gemäß § 43 Abs. 2 VwGG wird auf dieses Erkenntnis verwiesen. Von daher gesehen gleicht der vorliegende Fall in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktob... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein niederländischer Staatsangehöriger. Von daher gesehen gleicht der vorliegende Fall in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 8. September 2005, Zlen. 2005/21/0113, 0114, zu Grunde lag. Gemäß § 43 Abs. 2 VwGG wird auf dieses Erkenntnis verwiesen. Von daher gesehen gleicht der vorliegende Fall in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 8. September 2005, Zlen. 2005/21/0113, 0114, z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina, ist mit einer Österreicherin verheiratet. Von daher gesehen gleicht der vorliegende Fall in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktober 2005, Zl. 2005/21/0141, zu Grunde lag. Gemäß § 43 Abs. 2 VwGG wird auf dieses Erkenntnis verwiesen. Von daher gesehen gleicht der vorliegende Fall in den entscheidungswesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 11. Oktob... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0143 E 19. März 1990 RS 4 Stammrechtssatz § 48 Abs 1 Z 2 VwGG nennt als Schriftsatzaufwand nur den mit der Einbringung der Beschwerde verbundenen. Für Äußerungen ist daher kein Schriftsatzaufwand zuzusprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:200... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0143 E 19. März 1990 RS 4 Stammrechtssatz § 48 Abs 1 Z 2 VwGG nennt als Schriftsatzaufwand nur den mit der Einbringung der Beschwerde verbundenen. Für Äußerungen ist daher kein Schriftsatzaufwand zuzusprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:200... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0143 E 19. März 1990 RS 4 Stammrechtssatz § 48 Abs 1 Z 2 VwGG nennt als Schriftsatzaufwand nur den mit der Einbringung der Beschwerde verbundenen. Für Äußerungen ist daher kein Schriftsatzaufwand zuzusprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:200... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0143 E 19. März 1990 RS 4 Stammrechtssatz § 48 Abs 1 Z 2 VwGG nennt als Schriftsatzaufwand nur den mit der Einbringung der Beschwerde verbundenen. Für Äußerungen ist daher kein Schriftsatzaufwand zuzusprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:200... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 1. Oktober 1998 wurde gegen den Erstbeschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland, gemäß § 48 Abs. 1 und 3 und § 36 Abs. 1 Z 1 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Der Erstbeschwerdeführer ist verheiratet und lebt seit 1992, gemeinsam mit seiner Familie seit 1995, in Österreich und übt im Inland eine berufliche Tätigkeit aus. Dem Aufe... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 1. Oktober 1998 wurde gegen den Erstbeschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland, gemäß § 48 Abs. 1 und 3 und § 36 Abs. 1 Z 1 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Der Erstbeschwerdeführer ist verheiratet und lebt seit 1992, gemeinsam mit seiner Familie seit 1995, in Österreich und übt im Inland eine berufliche Tätigkeit aus. Dem Aufe... mehr lesen...