RS Vwgh 2005/12/15 2005/18/0304

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Veröffentlicht am 15.12.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs3;
VwGG §48 Abs1 Z2;
VwGG §49 Abs1;

Rechtssatz

Neben dem Ersatz der Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG und dem pauschalierten Ersatz für den Schriftsatzaufwand ist ein Ersatz von Bankspesen nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005180304.X01

Im RIS seit

09.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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