Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs2;VwGG §45 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160281.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Juni 1987 hat die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan eine "Beschwerde" des Antragstellers gegen Entwässerungsmaßnahmen des R-M. wegen behaupteter Vernässungen auf einem Grundstück des Antragstellers gemäß § 40 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 WRG 1959 als unbegründet abgewiesen. Der Berufung des Antragstellers gab der Landeshauptmann von Kärnten mit Bescheid vom 13. Jänner 1988 keine Folge. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 1991, Zl. 88/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994070068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 27. Dezember 1993 erhob der Antragsteller vor dem Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen den Bescheid der Bundesentschädigungskommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 30. November 1993, Zl. 2 BEK-CS 3495/91-9. Mit Verfügung vom 4. Februar 1994 forderte der Verwaltungsgerichtshof den Antragsteller zur Behebung verschiedener Mängel dieser Beschwerde, darunter zur Vorlage des angefochtenen Bescheides, auf. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170291.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Magistratsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Stadt Wien und ist rechtskundig im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989 wurde der 1941 geborene Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO) wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche Zusammenhänge, ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs2;DO Wr 1966 §52 Abs2;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Stehen die Angaben des Wiederaufnahmswerbers hinsichtlich der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages nahezu in keinem Zusammenhang mit dem Wiederaufnahmevorbringen, so kann dies dem Fehlen von Angaben über die Rechtzeitigkeit gleichgehalten werden. ... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers in seiner zuletzt vorgenommenen Modifikation vom 5. Mai 1991 auf Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines Institutes für physikalische Medizin nach dem O.ö. Krankenanstaltengesetz 1976, LGBl. Nr. 10, zuletzt novelliert durch das Gesetz LGBl. Nr. 65/1992, abgewiesen. 2. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtene... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z5;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des VwGH zur Entscheidung in der Verwaltungssache selbst, die mit ungenütztem Ablauf der nach § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist begründet wurde, fällt, wenn die bel... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 30. Juni 1993, Zl. 93/02/0072, wurde ein Beschwerdeverfahren eingestellt, weil es der Antragsteller als Beschwerdeführer unterlassen hat, innerhalb der ihm gesetzten Frist alle der Beschwerde anhaftenden Formmängel zu beheben. Die diesen Beschluß enthaltende Sendung wurde nach erfolglosem Zustellversuch am 15. Juli 1993 beim zuständigen Postamt hinterlegt und lag laut Rückschein vom 16. Juli 1993 an zur Abholung bereit. Mit Eingabe vom 6. August 1993 begehrt der A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs2 impl;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0083 B 23. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Es muss bereits der Wiederaufnahmeantrag selbst alle für die Beurteilung seiner Rechtzeitigkeit maßgeblichen Angaben enthalten (Hinweis E 26.6.1967, 913/66; B 8.7.1980, 1563/80). European ... mehr lesen...
Der Antragsteller hatte bei der Oberösterreichischen Landesregierung die Erteilung einer näher umschriebenen krankenanstaltenrechtlichen Errichtungsbewilligung begehrt. Mit einer zur hg. Zl. 92/11/0129 protokollierten Säumnisbeschwerde machte er die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die genannte Behörde geltend. Die Oberösterreichische Landesregierung wies in der Folge mit Bescheid vom 27. August 1992 den Antrag des Antragstellers ab. Der Verwaltungsgerichtshof stellte dar... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Die im § 45 Abs 2 VwGG genannte dreijährige Frist kommt nur dann zum Tragen, wenn der Antragsteller vom Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes keine Kenntnis erlangt hat, sodaß die zweiwöchige Frist nicht zu laufen beginnen konnte (dies wäre etwa dann der Fall, wenn die Klaglosstellung zwar rechtlich bewirkt, der Antragsteller jedoch von der rechtsw... mehr lesen...
Der Antragsteller brachte bereits unter Zl. 93/09/0062 am 24. Februar 1993 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG, bezogen auf die unter Zl. 92/09/0040 am 25. Juni 1992 erfolgte Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die vorläufige Suspendierung, ein. Diesen Antrag zog der Beschwerdeführer zurück, was zur Einstellung des Verfahrens führte. Mit dem vorliegenden Wiederaufnahmeantrag wird folgendes vorgebracht: "Meinen in der umseits bezeich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verbesserungsauftrag Ausschluß Wiederaufnahmeantrag European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090162.X01 Im RIS seit 25.01.2001 mehr lesen...
In seiner am 27. August 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerde gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gab der Antragsteller als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 15. Juli 1992 an. Die Beschwerde hätte daher spätestens am 26. August 1992 eingebracht werden müssen. Mit Beschluß vom 28. September 1992, Zl. 92/10/0365, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde daher wegen Verspätung zurück. Ein Antrag auf Wie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt:
am 22.3.1993 93/10/0023, 93/10/0024, 93/10/0025
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993100022.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles auf das den Parteien bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Jänner 1991, Zl. 90/09/0134, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde die damalige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juli 1990 als unbegründet abgewiesen, mit welchem im Instanzenzug bestätigt worden war, daß der Beschwerdeführerin die bis dahin bezogene Unterhaltsrente ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs2;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090212.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (die belangte Behörde), auf den gemäß § 73 Abs. 2 AVG die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den die Entziehung der Lenkerberechtigung verfügenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 11. Oktober 1982 übergegangen war, forderte mit Bescheid vom 3. September 1987 den Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 auf, sich innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung des Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0913/66 E 26. Juni 1967 VwSlg 7158 A/1967 RS 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmewerber muß schon im Antrag angeben, wann er vor dem Vorhandensein des von ihm geltend gemachten Beweismittels Kenntnis erlangt hat. Ein Fehlen der Angaben über ... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Februar 1991, Zl. 91/10/0027-2, wurde dem Antragsteller seine in einer Forstrechtsangelegenheit eingebrachte Beschwerde unter Setzung einer zweiwöchigen Frist zur Verbesserung einer Reihe von Mängeln zurückgestellt. Da eine Zustellung dieser Verfügung an der vom Antragsteller angegebenen Abgabestelle scheiterte, wurde das Schriftstück durch Hinterlegung gemäß § 8 i. V.m. § 23 Zustellgesetz zugestellt. Der Mängelbehebungsauftrag wu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992100076.X01 Im RIS seit 09.07.1992 mehr lesen...
Mit hg Beschluß vom 31. März 1992, 91/14/0134, dem Vertreter des Beschwerdeführers am 13. April 1992 zugestellt, wurde eine Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Dabei ging der Gerichtshof davon aus, daß der Bescheid, gegen den die Beschwerde gerichtet war, dem Beschwerdeführer bereits am 24. Mai 1991 durch Hinterlegung und nicht erst - wie behauptet - am 28. Mai 1991 rechtswirksam zugestellt worden war. Mit dem vorliegend... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs3;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zum Fristenlauf gemäß § 45 Abs 2 und 46 Abs 3 VwGG bei einem - die Beschwerde als verspätet - zurückweisenden Beschluß im Fall der Zustellung des angefochtenen Bescheides durch Hinterlegung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung verzichtete die Beschwerdeführerin im Sinne des § 255 BAO auf die Einbringung einer Berufung gegen auf den Prüfungsfeststellungen aufbauende Abgabenbescheide betreffend Umsatzsteuer, Abgabe von alkoholischen Getränken, Einkommensteuer und Gewerbesteuer 1982 bis 1984. Ein in der Folge gegenüber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte - soweit dem für das Verfahren Bedeutung zukommen kann - folgendes, mit 19. März 1991 datierte Schreiben beim Verwaltungsgerichtshof ein: "Dem hohen Amt ist ein Irrtum unterlaufen. Ich habe bei meinen Ansuchen amtliche Beweise vorgelegt, eine Bestätigung der Stadtgemeinde A, eine vom Strafgefängnis und eine vom Stadtsekretär von A, daß ich von der NSDAP verfolgt wurde (beim Amt der Kärntner Landesregierung vorgelegt). Ferner ersuchte ich Zeugen unter Eid z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0913/66 E 26. Juni 1967 VwSlg 7158 A/1967 RS 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmewerber muß schon im Antrag angeben, wann er vor dem Vorhandensein des von ihm geltend gemachten Beweismittels Kenntnis erlangt hat. Ein Fehlen der Angaben über ... mehr lesen...
Die Antragstellerin beantragt die Wiederaufnahme des zur Zl. 90/09/0134 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig gewesenen und mit Erkenntnis vom 17. Jänner 1991 abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens. Mit diesem Erkenntnis ist eine Beschwerde der Antragstellerin gegen einen Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales als unbegründet abgewiesen worden, mit welchem festgestellt worden war, daß die Antragstellerin in der Zeit vom 1. März 1985 bis zum 30. November 1989 einen Übergenuß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3 impl;AVG §69 Abs1;AVG §69 Abs2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Einem Wiederaufnahmeantrag ist keine Folge zu geben, wenn dieser weder einen der in § 45 Abs 1 VwGG aufgezählten Wiederaufnahmsgründe geltend macht noch Angaben iSd § 45 Abs 2 VwGG enthält. Ist die Aussichtslosigkeit dieses Antrages offenkundig, so e... mehr lesen...