Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs1 impl;AVG §69 Abs2 impl;VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/06/06 91/09/0059 1 Stammrechtssatz Einem Wiederaufnahmeantrag ist keine Folge zu geben, wenn dieser weder einen der in § 45 Abs 1 VwGG aufgezählten Wiederaufnahmsgründe geltend macht noch Angaben iSd § 45 Abs 2 VwGG enthält. I... mehr lesen...
Mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 6. Dezember 1995 wurde die Vorstellung der am 6. Juni 1997 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Frida Pokorn gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Neunkirchen vom 18. Oktober 1995 als unbegründet abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit hg. Erkenntnis vom 24. Februar 1998, Zl. 96/05/0033, als unbegründet abgewiesen. Der nunmehrige Antragsteller ist aufgrund der Einantwort... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998050065.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1.) Zum Antrag auf Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens Zl. 88/06/0200: In dem vorliegenden Antrag bezieht sich die Beschwerdeführerin auf das Beschwerdeverfahren, das mit Erkenntnis vom 13. Dezember 1990, Zl. 88/06/0200, abgeschlossen wurde. Es seien im nachhinein Tatsachen und Beweismittel ohne ihr Verschulden hervorgekommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Die Zufahrtsstraße über die näher angeführten Grundstücke sei fertiggestellt worden. Das Geh- und Fahrr... mehr lesen...
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Norm: VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0073 E 5. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Schon im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens muss der Antragsteller datumsmäßig genau angeben, wann er von dem Vorhandensein des Wiederaufnahmegrundes Kenntnis erlangt habe. Das Fehlen von Angaben über die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmegrundes stellt kein Formgebrech... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §24 Abs2;VwGG §45 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Einem Wiederaufnahmeantrag ist nicht stattzugeben, wenn dieser weder einen der in § 45 Abs 1 VwGG aufgezählten Wiederaufnahmegründe geltend macht noch Angaben iSd § 45 Abs 2 VwGG enthält. Ist die Aussichtslosigkeit dieses Antrages offenkundig, so erübrigt sich auch eine Behebung d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Oktober 1996, Zl. UVS-04/A/30/544/95, wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 128 Abs. 1 der Bauordnung für Wien eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) verhängt. Die Behandlung der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom... mehr lesen...
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Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs2;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verbesserungsauftrag Ausschluß Wiederaufnahmeantrag European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998050037.X01 Im RIS seit 25.01.2001 mehr lesen...
1. Mit Schriftsatz vom 29. Dezember 1997 stellt der Einschreiter den Antrag auf Wiederaufnahme des mit dem oben genannten Erkenntnis abgeschlossenen Verfahrens. Weiters stellt er den Antrag auf "Herausgabe der bewilligten Baupläne, Tekturpläne 2 mit dessen bewilligten Baubescheid vom 23.01.1980, welche vom Bürgermeister JT immer noch zurückgehalten werden" (A), den Antrag, "dem Gemeinderat der Gemeinde Itter, in dem auch der Bürgermeister JT die Entscheidungen trifft, aufzutragen, die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs2 impl;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0083 B 23. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Es muss bereits der Wiederaufnahmeantrag selbst alle für die Beurteilung seiner Rechtzeitigkeit maßgeblichen Angaben enthalten (Hinweis E 26.6.1967, 913/66; B 8.7.1980, 1563/80). European ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 22. April 1997, Zl. 96/08/0276, wurde das Verfahren über die gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung, Zl. MA 12-12897/93, betreffend Gewährung einer Geldaushilfe nach dem Wiener Sozialhilfegesetz, gerichtete Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof eingestellt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert worden sei, die im einzelnen näher bezeichneten Mängel der von ihm selbst verfaßten Beschwerde binne... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0617/61 B 27. April 1961 VwSlg 5555 A/1961 RS 1 Stammrechtssatz Von dem im § 45 Abs 1 lit b VwGG 1952 angeführten Wiederaufnahmegrund erlangt die Partei in dem Zeitpunkte Kenntnis, in welchem ihr die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, in der die irrige Annahme der Versäumung einer im VwGG vorgesehenen... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 5. Juli 1996, Zl. 96/02/0172, wurde das Verfahren betreffend die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 15. September 1995 betreffend Schubhaft wegen teilweiser Unterlassung der Behebung von Mängeln eingestellt. Dem nunmehrigen Antragsteller wurde dabei vorgeworfen, die aufgetragene Vorlage einer weiteren Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde (an den Verfassungsgerichtshof) innerhalb der auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/05/21 96/05/0119 1
(hier: Nichtstattgebung wegen Versäumung der Frist gemäß § 45
Abs 2 VwGG) Stammrechtssatz Bei der im § 45 Abs 1 Z 2 VwGG genannten Frist handelt es sich insbesondere auch um die im § 34 Abs 2 VwGG angeführte. Eine nicht von der Partei verschuldete irrige Annahme de... mehr lesen...
Mit dem dem Antragsteller am 25. Mai 1990 zugestellten hg. Erkenntnis vom 2. April 1990, Zlen. 90/19/0023, 0024, 0025, wurden die vom Antragsteller gegen die oben angeführten Bescheide erhobenen Beschwerden als unbegründet abgewiesen. In den Entscheidungsgründen wurde unter anderem ausgeführt, daß, was das Begehren des Beschwerdeführers anlange, der Verwaltungsgerichtshof möge "beim Verfassungsgerichtshof hinsichtlich des Bodenseefischereigesetzes, LGBL. Nr. 34/1976, ein Gesetzesprüfu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030164.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Im - später ergänzten - Schriftsatz vom 1. November 1994, in dem der Antragsteller eine entsprechende Klarstellung vornahm, begehrte der Antragsteller die Wiederaufnahme der im Spruch: näher bezeichneten Verfahren. Begründend wurde ausgeführt, der Antragsteller habe am 11. Oktober 1994 "den Formfehler begangen", in dem er "ein Schreiben an Sie" (gemeint an den Verwaltungsgerichtshof) "schickte". Dies sei ihm "aber erst jetzt" aufgefallen, als er "die Kopien von der Menschenrechtskonven... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs2;VwGG §45 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/01/0027 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/04 90/09/0071 3
(hier: "erst jetzt") Stammrechtssatz Durch die Verwendung des Wortes nunmehr im Wiederaufnahmeantrag ist die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantra... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 4. September 1995 begehrt der Einschreiter, der Verwaltungsgerichtshof möge "seinen Standpunkt nochmals überdenken" und das Erkenntnis vom 9. Juni 1995, Zl. 95/02/0128, dahin abändern, daß der Antrag des Landesgerichtes Wels auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des dort zitierten Bescheides des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 10. November 1993 als unbegründet abgewiesen werde. Begründet wird diese Eingabe vom 4. September 1995 dam... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995020422.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 27. Jänner 1995, Zl. 94/17/0449-7 (vormals Zl. 93/17/0135), hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 15. April 1993, Zl. A 8 - K 517/1992-1, betreffend Lustbarkeitsabgabe für August 1992 einschließlich Kriegsopferzugschlag wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf und erlegte der Landeshauptstadt Graz den Ersatz der Kosten in der Höhe von S 13.040,-- auf. Mit Schreiben vom 26. April 1995 (zur Post gegeben am 2. Mai... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs2;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/20 90/06/0013 1 Stammrechtssatz Wird der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht innerhalb der im Gesetz bestimmten Frist gestellt, so ist er als verspätet zurückzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2211/75 B 15. Jänner 1976 VwSlg 8963 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz Die zweiwöchige Ausschlußfrist für den Wiederaufnahmeantrag beginnt, sofern er auf den durch Zustellung mitgeteilten Inhalt einer Entscheidung gestützt wird, mit der Zustellung der Entscheidung an die mit Vollmacht ausgewiesenen Vertreter der Partei. ... mehr lesen...
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Norm: AVG §69 Abs2 impl;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0083 B 23. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Es muss bereits der Wiederaufnahmeantrag selbst alle für die Beurteilung seiner Rechtzeitigkeit maßgeblichen Angaben enthalten (Hinweis E 26.6.1967, 913/66; B 8.7.1980, 1563/80). European ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Oktober 1994, Zl. 94/08/0186-5, wurde das Verfahren über die Beschwerde des Antragstellers gegen einen Bescheid der Salzburger Landesregierung betreffend eine Sozialhilfeangelegenheit gemäß den §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 2 VwGG mit der Begründung: eingestellt, daß der Antragsteller der an ihn am 6. September 1994 ergangenen Aufforderung zur Behebung von Mängeln der Beschwerde nicht fristgerecht nachgekommen sei. Dieser Beschluß wurde dem Bes... mehr lesen...
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Norm: AVG §13 Abs1;AVG §33 Abs3;VwGG §45 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Ein Anbringen iSd § 13 AVG iVm § 62 Abs 1 VwGG liegt erst dann vor, wenn eine Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes einer übersandten Eingabe trifft daher den Einschreiter. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0617/61 B 27. April 1961 VwSlg 5555 A/1961 RS 1 Stammrechtssatz Von dem im § 45 Abs 1 lit b VwGG 1952 angeführten Wiederaufnahmegrund erlangt die Partei in dem Zeitpunkte Kenntnis, in welchem ihr die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, in der die irrige Annahme der Versäumung einer im VwGG vorgesehenen... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten. In den letzten Jahren machte der Antragsteller eine große Zahl von verschiedenen Vorbringen, die bisher (November 1994) unter insgesamt 152 Geschäftszahlen protokolliert worden sind, beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Der nunmehrige Wiederaufnahmeantrag lautet wie folgt: "Ich beant... mehr lesen...
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Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0913/66 E 26. Juni 1967 VwSlg 7158 A/1967 RS 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmewerber muß schon im Antrag angeben, wann er vor dem Vorhandensein des von ihm geltend gemachten Beweismittels Kenntnis erlangt hat. Ein Fehlen der Angaben über die Rechtzeitigkei... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Beschlüsse vom 30. Juni 1994 (damals Zl. 94/01/0366-4) und vom 22. August 1994, Zl. 94/16/0184-7, verwiesen, womit zunächst ein Verfahrenshilfeantrag des Beschwerdeführers im zitierten Verfahren ab- und sodann ein neuerlicher Verfahrenshilfeantrag wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde. Mit Rücksicht auf die Unterlassung einer aufgetragenen Mängelbehebung wurde schließlich mit hg. Beschluß vom 6. Oktober 1994, Zl.94/16/0184-8, das Beschwe... mehr lesen...