Mit dem Bescheid des gemäß S 73 AVG zur Entscheidung zuständig gewordenen Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 26. Februar 1991 wurde auf Antrag der Beschwerdeführerin die ihr mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 13. Juni 1990 erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Antennenanlage abgeändert (Spruchpunkt 1) und der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erweiterung der erteilten Bewilligung auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt Rechtsanwälte 1872;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kann der Bf durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides nicht mehr günstiger gestellt werden, als dies ohne meritorische Erledigung einer Beschwerde der Fall wäre, ist die Beschwerde als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen (Hinweis B 10.6.1987, 86/01/0223). Im vorliegenden Fall ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
Norm: AHG 1949 §11;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein im Wege der Amtshaftung geltend zu machender Anspruch auf Ersatz eines Vermögensschadens alleine ändert nichts am Fehlen der Möglichkeit, durch den angefochtenen Bescheid fortdauernd in seinen Rechten verletzt zu sein (Hinweis E 21.3.1990, 89/02/0175). ... mehr lesen...
Aus den im Rahmen der in Rede stehenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstatteten Stellungnahmen der belangten Behörde vom 30. August 1992 ergibt sich, daß die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als damalige Eigentümerin bestimmter, in der Katastralgemeinde X gelegener Grundstücke gegen die Bescheide des Gemeinderates der Stadtgemeinde vom 2. Juli 1990, Zl. 0077-1990-1, betreffend die nachträgliche Bewilligung einer Einfriedung, und vom 2. Juli 1990, Zl. 0077-1990, betreffen... mehr lesen...
Mit Antrag vom 30. April 1992 begehrte die Beschwerdeführerin für den Liefertermin (Zeitpunkt der Einfuhr) Juni 1992 die Erteilung einer Einfuhrbewilligung für 500.000 kg Tafeläpfel der Ernte 1992 der Sorte Granny Smith, Qualitätsklasse Extra und I. Mit dem angefochtenen Bescheid erteilte die belangte Behörde die Einfuhrbewilligung nur für eine Menge von 1.000 kg und wies hinsichtlich der darüber hinausgehenden Menge das Ansuchen gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Außenhandelsges... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: VwGG §33 Abs1;WehrG 1990 §36 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/11/0188
Rechtssatz: Ist der bekämpfte Einberufungsbefehl mit Erlassung des Befreiungsbescheides gem § 36 Abs 7 WehrG 1990 ex lege unwirksam geworden, so ist auch die Beschwerde in Ansehung des Einberufungsbefehles g... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/11/0188 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0068 B 19. Juni 1990 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Bescheidbeschwerde gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG kann eine Klaglosstellung nur in einer forme... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauRallg;B-VG Art119a Abs5;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/05/0105
Rechtssatz: Die beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerden wegen Nichterledigung zweier Vorstellungen gegen die Bewi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof54/02 Außenhandelsgesetz
Norm: AußHG 1984 §13 Abs1;AußHG 1984 §8 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Zeitraum, auf den der Einfuhrbewilligungsantrag antragsgemäß beschränkt ist, zur Gänze in der Vergangenheit gelegen, und zwar derart, daß er im Zuge des vor dem VwGH anhängigen Beschwerdeverfahrens abgelaufen ist, so besteht schon aus diesem Grund keine Rechtsver... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 2 BDG 1979 von Amts wegen ohne Änderung seiner dienstrechtlichen Stellung vom Weinaufsichtsgebiet 1 - Außenstelle A - zum Weinaufsichtsgebiet 3 - Außenstelle B - versetzt. Nach Abschluß des Vorverfahrens teilte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. September 1992 mit, er sei durch Dienstrechtsmandat der belangten Behörde vom 22. Juni 1992 zur Außenstelle A zurückversetzt und somit klaglos gestellt worden. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991120197.X01 Im RIS seit 18.09.1992 mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde - in der auf eine erteilte Vollmacht des Beschwerdeführers an Rechtsanwalt Dr. H Bezug genommen wurde - wurde im Hinblick darauf, daß sie mit "i.V. Georg ...." (der Familienname ist nicht leserlich) unterfertigt worden war, dem Beschwerdeführer zu Handen Dris. H mit hg. Verfügung vom 26. Juni 1992 gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter anderem (Punkt 2.) mit dem Hinweis, daß die Beschwerde mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes zu versehen ist (§ 24 Abs. 2 VwGG), z... mehr lesen...
Mit seiner ausdrücklich auf Art. 132 B-VG und § 27 VwGG gestützten Säumnisbeschwerde vom 10. März 1992 macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Pflicht der belangten Behörde zur Entscheidung über seine am 7. März 1991 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 29. Jänner 1991, Zl. FrA-3928/1990, geltend. Aus den dazu von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß der Beschwerdeführer im Rahmen einer... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 25. Juni 1992 wurde dem Beschwerdeführer zu Handen Dris. N die vorliegende Säumnisbeschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zum Nachweis der (in der Beschwerde behaupteten) Bevollmächtigung des G (auf dessen weitere Vollmachtserteilung an ihn sich Dr. N berief) durch den Beschwerdeführer binnen zwei Wochen zurückgestellt. Dabei wurde der Beschwerdeführer darauf aufmerksam gemacht, daß die Versäumung der Frist als Zurückziehung der Beschwerde gilt. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit seiner ausdrücklich auf Art. 132 B-VG und § 27 VwGG gestützten Säumnisbeschwerde vom 11. März 1992 macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Pflicht der belangten Behörde zur Entscheidung über seine am 24. Oktober 1990 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 2. Mai 1990, Zl. VrA-1316/1990 geltend. Aus den dazu von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß der Beschwerdeführer im Rahmen einer ... mehr lesen...
Die gegenständliche Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde am 12. März 1992 zur Post gegeben, wobei kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß sie mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung unzulässig gewesen wäre. Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde geltend, daß die belangte Behörde über die von ihm am 13. Mai 1991 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 16. April 1991, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigenscha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Legt der Bf innerhalb der gesetzten Frist nicht den Nachweis der (in der Beschwerde behaupteten Bevollmächtigung des namentlich Genannten, auf dessen weitere Vollmachtserteilung sich der Beschwerdevertreter (Rechtsanwalt) beruft, sondern eine an eine andere Person erteilte Vollmacht vor, ist die Beschwerde gem § 34 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §56;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010313.X01 Im RIS seit 16.09.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §47;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010314.X01 Im RIS seit 16.09.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010590.X01 Im RIS seit 16.09.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/06 92/01/0190 1 Stammrechtssatz Zieht der Bf seine Berufung zurück (hier: nach Erhebung der Säumnisbeschwerde durch Erklärung gegenüber der Behörde vor Ablauf der dieser vom VwGH gesetzten Frist) wird durch diese Parteienerklärung einer vorliegenden Säumnisbeschwerde der Boden entzogen, da diese eine a... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 21. Mai 1992 wurde die Beschwerde dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zum Anschluß einer weiteren Ausfertigung der Beschwerdeschrift samt Abschriften der Beilage für den Bundesminister für Finanzen unter Hinweis auf §§ 24 Abs. 1 und 29 VwGG zurückgestellt. Innerhalb der gesetzten Frist legte der Beschwerdeführer zwar einen im Text mit der Beschwerdeschrift identen Schriftsatz vor, welcher allerdings keine Unterschrift aufweist. Da nach der ständig... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 28. April 1992, zugestellt am 7. Mai 1992, forderte der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer auf, die vom Verfassungsgerichtshof abgelehnte und dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 144 Abs 3 B-VG zur Entscheidung abgetretene Beschwerde gemäß § 28 Abs 1 Z 4, 5 und 6 VwGG zu ergänzen und den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Innerhalb offener Frist legte der Beschwerdeführer den von ihm geforderten Schriftsatz in dreifacher Ausfe... mehr lesen...
Mit hg Verfügung vom 23. April 1992, zugestellt am 5. Mai 1992, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs 2 VwGG unter Fristsetzung von zwei Wochen die Beschwerde zur Behebung von Mängeln zurückgestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zitierte Verfügung verwiesen. Innerhalb der gesetzten Frist stellte die Beschwerdeführerin daraufhin einen Verfahrenshilfeantrag, der in der Folge mit hg Beschluß vom 27. Mai 1992, OZl 4, abgewiesen wurde. Dieser Beschluß, der ausdrückl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150078.X01 Im RIS seit 14.09.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §61; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/15/0071 B 14. September 1992 92/15/0072 B 14. September 1992 92/15/0076 B 14. September 1992 92/15/0074 B 14. September 1992 92/15/0075 B 14. September 1992 92/15/0073 B 14. September 1992
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 3 letzter Satz VwGG enthaltene Frist entspric... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24;VwGG §29;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150094.X01 Im RIS seit 14.09.1992 mehr lesen...
Mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 102/92, hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Mit Berichterverfügung vom 27. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführerin (zu Handen des Beschwerdevertreters) gemäß § 34 Abs. 2 VwGG der Auftrag zur Behebung der im einzelnen bezeichneten Mängel der Beschwerde binnen zwei Wochen erteilt. Im Punkt 4. dieses Mängelbehebungsauftrages wurde di... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 101/92, hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Mit Berichterverfügung vom 27. Juli 1992 wurde dem Beschwerdeführer (zu Handen des Beschwerdevertreters) gemäß § 34 Abs. 2 VwGG der Auftrag zur Behebung der im einzelnen bezeichneten Mängel der Beschwerde binnen zwei Wochen erteilt. Im Punkt 4. dieses Mängelbehebungsauftrages wurde der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180293.X01 Im RIS seit 04.09.1992 mehr lesen...