Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180023.X01 Im RIS seit 27.04.1992 mehr lesen...
Mit Verfügung vom 20. Februar 1992 hat der Verwaltungsgerichtshof die im Spruch: dieses Beschlusses näher bezeichnete Beschwerde dem - damals noch nicht vertreten gewesenen - Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung mehrerer Mängel innerhalb der mit zwei Wochen bestimmten Frist zurückgestellt. Dieser Mängelbehebungsauftrag wurde dem Beschwerdeführer am Donnerstag, dem 5. März 1992, zugestellt. Diese Frist war unter gemäß § 62 Abs. 1 VwGG erfolgender Bedachtnahme auf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 21. Feber 1992 Beschwerde in einfacher Ausfertigung gegen den im obigen Spruch: bezeichneten Bescheid ein. Beilagen waren keine angeschlossen. Mit Verfügung vom 3. März 1992, zugestellt am 11. März 1992, forderte der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer unter Zurückstellung der Beschwerde im Sinn des § 34 Abs 2 VwGG auf, den Sachverhalt in einer zeitlich geordneten Darstellung des Verwaltungsgeschehens wiederzugeben, ein bestimmtes Begehren zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Gebrauchtfahrzeug
LKW-Anhänger European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160027.X01 Im RIS seit 23.04.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Wird innerhalb jener Frist, in der die einer Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben sind, anstatt dem Verbesserungsauftrag zu entsprechen, Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt, so hat dies zur Folge, daß die Frist zur Erfüllung des Auftrages unterbrochen wird. Schlagworte Frist
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Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 24. Juli 1991 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit dem nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof; dieser hat mit Beschluß vom 13. Dezember 1991, B 1340/91, (eingelangt beim Verwaltungsge... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 2. März 1992, Zl. 92/01/0158-2, wurde die Beschwerde dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter anderem mit dem Auftrag zurückgestellt, den Sachverhalt (§ 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG) wiederzugeben; dies zu dem Zweck, den Verwaltungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls auf Grund der den Sachverhalt betreffenden Behauptungen des Beschwerdeführers gemäß § 38 Abs. 2 VwGG zu erkennen (vgl. dazu die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Seite 241 l... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 3. März 1992, Zl. 92/01/0159-2, wurde die Beschwerde dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter anderem mit dem Auftrag zurückgestellt, den Sachverhalt (§ 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG) wiederzugeben; dies zu dem Zweck, den Verwaltungsgerichtshof in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls auf Grund der den Sachverhalt betreffenden Behauptungen des Beschwerdeführers gemäß § 38 Abs. 2 VwGG zu erkennen (vgl. dazu die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Seite 241 l... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010159.X01 Im RIS seit 08.04.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010002.X01 Im RIS seit 08.04.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010158.X01 Im RIS seit 08.04.1992 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer nach dem ersten Satz des § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, sich innerhalb von zwei Wochen auf seine geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen amtsärztlich untersuchen zu lassen. In der Sachverhaltsdarstellung der am 17. Jänner 1992 zur Post gegebenen Beschwerde ist u.a. davon die Rede, daß an den Beschwerdeführer die "Einladung" ergangen sei, sich am 10. Jänner 1992 in der (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Inhaber einer Lenkerberechtigung URSPRÜNGLICH mit dem ANGEFOCHTENEN Bescheid gem § 75 Abs 2 KFG aufgefordert, sich innerhalb von 2 Wochen auf seine geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kfzen amtsärztlich unters... mehr lesen...
Die Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für Oktober 1988 als unbegründet abgewiesen wurde. Sie wurde am 19. Juni 1991 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht (Postaufgabe 18.6.1991) und von diesem mit Beschluß vom 2. Dezember 1991, B 692/91-11, dem Verwaltungsgerichtshof gem. Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten, bei dem sie am 24. Februar 1992 einlangte. Das Finanza... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Sukzessivbeschwerde bildet eine Einheit; die nach ihrer Einbringung beim VfGH und vor ihrer Abtretung an den VwGH eintretende Klaglosstellung oder Gegenstandslosigkeit führt zur Wahrnehmung durch den VwGH durch Einstellung des Verfahrens und nicht zur Zurückweisung infolge Un... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art144 Abs3;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Umsatzsteuerbescheid eines Finanzamtes nach Einbringung einer Sukzessivbeschwerde den zeitlichen Wirkungsbereich des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides betreffend einen bestimmten Zeitraum desselben Steuerjah... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §243;BAO §311;B-VG Art132;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs4;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ob die Abgabenbehörde mit der Erledigung der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid säumig ist, ist für die Frage des Eintrittes der Gegenstandslosigkeit einer Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Wenn keine Klaglosstellung erfolgt ist, die nur in der formellen Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch Bescheid erfolgen könnte (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dritte Auflage, Seite 306 ff), sondern die Beschwerde lediglich durch Ablauf des zeitlichen Wirkungsbereiches des angefochtenen Bescheides gegenstan... mehr lesen...
In der Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den oben bezeichneten Bescheid des Finanzamtes Wien-Umgebung verletzt, wird zum Sachverhalt folgendes ausgeführt: "Das Finanzamt Wien-Umgebung erließ am 29. Mai 1991 einen Sicherstellungsauftrag gegen den Bf. Sie ordnete darin in Ansehung eines Betrages von S 11,945.488,-- an Abgabenverbindlichkei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Dezember 1988 nahm das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin das Verfahren betreffend die Umsatzsteuer für 1985 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf und erließ einen neuen Sachbescheid. Mit ihrer gegen den Sachbescheid erhobenen Berufung verband die Beschwerdeführerin den Antrag, (unter anderem) die Einhebung der Umsatzsteuer für 1985 gemäß § 212a BAO auszusetzen. Das Finanzamt wies den Aussetzungsantrag, soweit er die Umsatzsteuer für 1985 betraf, ab. Der gegen... mehr lesen...
Die gegenständliche Beschwerde richtet sich gegen den oben näher bezeichneten Bescheid der belangten Behörde, mit dem der mitbeteiligten Partei die naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung des Zubringers Gailtal von der Südautobahn A 2 bis zur Gailtal Straße B 111 erteilt wurde. Im Antrag der mitbeteiligten Partei vom 7. März 1989 ist ausdrücklich ausgeführt, daß der Straßenverlauf dieses Zubringers, für den um die naturschutzbehördliche Bewilligung angesucht werde, mit Veror... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdeschriftsatz enthält eine gegen die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Salzburg vom 12. Dezember 1990, Zl. 111-GA3BK-DHu/89, betreffend Umsatz- und Gewerbesteuer bzw. Feststellung der Einkünfte für die Jahre 1983 bis 1987 gerichtete Bescheidbeschwerde, sowie eine Säumnisbeschwerde, mit der die Verletzung der Pflicht der genannten Behörde zur Entscheidung über die Berufung der Beschwerdeführer vom 13. Jänner 1989 betreffend "Umsatzsteuer 1-8/88... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH (Hinweis B 10.4.1991, 91/15/0011) ist ein rechtliches Interesse des Besch an der Beseitigung eines Bescheides, mit dem die Aussetzung der Einhebung einer Abgabe gem § 212a BAO verweigert wurde, zu verneinen, sobald im Verfahren betreffend die Festsetzung d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Frist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150018.X01 Im RIS seit 30.03.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §58;VwGG §59 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/27 89/11/0030 2 Stammrechtssatz Im Falle der Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde, die nicht durch eine formelle Klaglosstellung herbeigeführt worden ist, haben gem § 58 VwGG die Parteien den ihnen jeweils erwachsenen Aufwand selbst zu tragen. Ein Aufwande... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/15/0033 B 30. März 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0491/78 B 6. April 1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein nur mangelhaft erfüllter Verbesserungsauftrag ist der Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen (vgl. z.B. die hg. Beschlüsse vom 27. April 1967, 0514/67, vom 20. Novem... mehr lesen...
Index: L55002 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz KärntenL55302 Geländefahrzeuge Motorschlitten Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: NatSchG Krnt 1986;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Einstellung des Verfahrens über die Beschwerde gegen die Versagung der naturschutzbehördlichen Bewilligung eines Straßenbauprojektes wegen Gegenstandslosigkeit infolge Aufhebung der betreffenden Trassenverordnung durch den VfGH, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §33 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/15/0033 B 30. März 1992
Rechtssatz: Dem Erfordernis, im ergänzenden Schriftsatz den Sachverhalt darzulegen, wird nicht Genüge getan, wenn in einem in dreifacher Ausfertigung eingebrachten ergänzenden Schriftsatz bezüglich eines Teiles des Sachverhaltes auf eine nur in einfacher Aus... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde, die vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 6. März 1991, B 645/90, nach Ablehnung ihrer Behandlung dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten wurde, richtet sich gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 25. April 1990, mit dem ein Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers vom 27. Februar 1990 auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß § 25 Abs. 1 und 2 Paßgesetz 1969 abgelehnt wurde. Der Beschwerdeführer bezeichnet als Beschw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 56 VwGG über den Aufwandersatz im Falle der Klaglosstellung ist nur auf Fälle der formellen Klaglosstellung anwendbar (Hinweis B 23.4.1991, 87/07/0058, B 23.9.1991, 90/19/0567). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991190053.X03 Im R... mehr lesen...