RS Vwgh 1992/3/31 92/14/0024

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §243;
BAO §311;
B-VG Art132;
UStG 1972 §21 Abs3;
UStG 1972 §21 Abs4;
VwGG §27;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Ob die Abgabenbehörde mit der Erledigung der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid säumig ist, ist für die Frage des Eintrittes der Gegenstandslosigkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung über die Umsatzsteuervorauszahlung ohne rechtliche Bedeutung.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenBesondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140024.X05

Im RIS seit

06.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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