Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §68 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwRallg;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit welchem der Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gem § 13 Abs 1 Z 2 ZDG abgewiesen wurde, ist nicht deswegen als gegenstandslos anzusehen, weil ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. August 1991 erteilte der Bürgermeister der Stadt Villach der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 17, 18 und 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 (ForstG), die Bewilligung zur dauernden Rodung einer Teilfläche von 5.584 m2 (nördliches Teilstück) des Grundstückes nn1 der KG P nach Maßgabe des einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildenden Lageplanes u.a. unter der "Vorschreibung", daß die technische Durchführung der Rodung mit 1. Mai 1992 befristet ist. Sollte ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Konzession für eine öffentliche Apotheke mit einer bestimmt bezeichneten Betriebsstätte in X abgewiesen. Mit Bescheid vom 31. März 1993 erteilte der Landeshauptmann von Kärnten der Beschwerdeführerin auf Grund eines neuerlichen Antrages nunmehr die Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke mit der bereits im ursprünglichen Antrag in Aussicht genommenen Betriebsstätte.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/07/03 88/08/0300 2 Stammrechtssatz § 33 Abs 1 VwGG ist nicht nur auf die Fälle der formellen Klaglosstellung beschränkt. Ein Einstellungsfall liegt zB auch dann vor, wenn der Beschwerdeführer nach seinem eigenen Vorbringen kein rechtliches Interesse mehr an einer Sachentscheidung des Gerichtshofes hat (Hinweis B ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Gegenstandslosigkeit einer Beschwerde ist ausschließlich aus der Sicht des Beschwerdeführers, nicht jedoch der eines Mitbeteiligten zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991100222.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §170 Abs8;ForstG 1975 §18;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Wenn eine Rodungsbewilligung erloschen ist, ist das Rechtsschutzbedürfnis des beschwerdeführenden Bundesministers für Landwirtschaft und Forstwirtschaft an einer meritorischen Erledigung der Beschwerde nach ihrer Erhebung weggefallen, womit ein Fall gegeben ist, in dem das Verf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §170 Abs8;ForstG 1975 §18;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs1;VwGG §42 Abs2;VwGG §63 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsgerichtshof steht bei einer Bescheidbeschwerde gemäß § 42 Abs 1 VwGG nur die Kompetenz zu, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen oder den angefochtenen Bescheid aus den Gründen d... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 17. Dezember 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 5 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes (FrPolG) die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer laut (mit dem Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten in Einklang stehender) Beschwerdeangabe am 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/23 91/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 56 VwGG über den Aufwandersatz im Falle der Klaglosstellung ist nur auf Fälle der formellen Klaglosstellung anwendbar (Hinweis B 23.4.1991, 87/07/0058, B 23.9.1991, 90/19/0567). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §5 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Fällt die Möglichkeit der Verletzung des Bf in seinen Rechten durch den letztinstanzlichen Bescheid (erst) im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens weg (hier: Entlassung eines Fremden aus der Schubhaft), so ist die Beschwerde - ohne daß ein Fall der "Klaglosstellung" vorliegt - als gegenstand... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafenverrechnung) vom 26. November 1992 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Stundung der über ihn verhängten Geldstrafe von insgesamt S 36.000,-- gemäß § 54b Abs. 3 VStG keine Folge gegeben. Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. April 1993 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich zu Folgendem zu äußern: "Aus der Begründung: des angefochtenen Bescheides kann abgeleitet werden, daß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0249 B 20. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH ist zu einer rein abstrakten Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides nicht berufen, wenn die Erreichung des Verfahrenszieles für den Bfr ohne objektiven Nutzen ist und wenn die in der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen nur mehr theoretische Bedeutun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ist die vom Bf nach § 54b Abs 3 VStG begehrte Stundungsfrist im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bereits abgelaufen, so ist eine Rechtsverletzungsmöglichkeit im Sinne des Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG und damit ein Rechtsschutzbedürfnis nicht mehr g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat am 16. November 1990 um Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für den Umbau des auf Grundstück Nr. 2045/1, KG E, bestehenden Stallgebäudes ersucht. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Gemeindevertretung der mitbeteiligten Gemeinde vom 25. Februar 1992 wurde das Ansuchen der Beschwerdeführerin abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Vorstellung der Beschwerdeführerin ist am 17. März 1992 bei der belangten Behörde eingelangt. Infolge... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 13. Februar 1992, Zl. 91/06/0111, wurde das Verfahren betreffend eine Säumnisbeschwerde der Beschwerdeführer (Antrag auf Bescheidausfertigung über Verfahrenseinstellung und Kostenzuspruch in einer Angelegenheit des Bundesstraßenrechts) eingestellt, weil die Beschwerdeführer durch Erlassung des versäumten Bescheides vom 9. Dezember 1991, Zl. 890.654/2-VI/12a-91, gemäß § 33 Abs. 1 VwGG klaglos gestellt worden waren. Gegen diesen nachgeholten Bescheid richtet sic... mehr lesen...
Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 29.4.1993 93/06/0014 Rechtssatz: Der Bescheid, der erst nach Ablauf der der Behörde vom VwGH gem § 36 Abs 2 VwGG gestellten Frist erlassen worden ist, ist - ungeachtet der Einstellung des Verfahrens über die Säumnisbeschwerde wegen Klaglosstellung gem § 33 Abs 1 VwGG - unzuständigerweise erlassen worden, da die belangte Behörde zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Bescheiderlassung zuständig war. Schlagw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;B-VG Art132;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/29 93/06/0013 1 Stammrechtssatz Der Bescheid, der erst nach Ablauf der der Behörde vom VwGH gem § 36 Abs 2 VwGG gestellten Frist erlassen worden ist, ist - ungeachtet der Einstellung des Verfahrens ü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bringen in der am 22. Oktober 1992 eingebrachten, gemäß Art. 132 B-VG und § 27 VwGG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhobenen Beschwerde vor, sie hätten gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. Februar 1992, mit dem ein Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht als unzulässig zurückgewiesen wurde, am 29. Februar 1992 Berufung erhoben, welche am 4. März 1992 beim Amt der Salzburger Landesregierung eingelangt sei. Die Beschwerde... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des am 28. März 1958 geborenen Beschwerdeführers vom 7. April 1992 auf befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes, BGBl. Nr. 679/1986 idgF, abgewiesen. Nach Einleitung des Vorverfahrens legte die belangte Behörde die Verwaltungsakten vor und wies im Schreiben vom 8. März 1993 darauf hin, daß der Beschwerdeführer vor dem nächsten Zuweisungstermi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0197/68 B 22. November 1968 VwSlg 3815 F/1968; RS 2 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist nach § 33 Abs 1 VwGG und nicht nach § 36 Abs 2 VwGG einzustellen, wenn der versäumte Bescheid nach Einbringung der Beschwerde, aber vor der Einleitung des Vorverfahrens zugestellt wurde. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;ZDG 1986 §7 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, daß der Zivildienstpflichtige gemäß § 7 ZDG nicht mehr zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes einberufen werden kann, kann der angefochtene Bescheid, mit welchem die befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gem § 13 Abs ... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 7. Jänner 1993 wurde dem zur Verfahrenshilfe bestellten Vertreter des Beschwerdeführers die von diesem erhobene (einfach eingebrachte) Beschwerde zur Behebung verschiedener Mängel binnen drei Wochen zurückgestellt. Unter anderem wurde aufgetragen, eine Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides anzuschließen und weitere Ausfertigungen der ursprünglichen Beschwerde samt Abschriften der Beilage für die belangte Behörde und die Wiener Landes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020336.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit einem beim zuständigen Finanzamt am 1. Oktober 1991 eingelangten Schriftsatz vom Tag zuvor hat die Beschwerdeführerin gegen den Jahresausgleichsbescheid für das Jahr 1990 Berufung erhoben. Diese Berufung wurde durch einen beim Finanzamt am 23. Jänner 1992 eingelangten, von den nunmehrigen Beschwerdevertretern vorgelegten Schriftsatz vom 21. Jänner 1992 näher ausgeführt; auf Seite 1 dieses Schriftsatzes heißt es sinngemäß, daß die Beschwerdeführerin durch die einschreitenden Rechts... mehr lesen...
Mit einem beim zuständigen Finanzamt am 21. August 1991 eingelangten Schriftsatz vom 19.-August 1991 hat der Beschwerdeführer gegen zwei Bescheide (Jahresausgleichsbescheid für das Jahr 1990 und Freibetragsbescheid für das Jahr 1992) Berufung erhoben. Diese Berufung wurde durch einen beim Finanzamt am 24. Jänner 1992 eingelangten, von den nunmehrigen Beschwerdevertretern vorgelegten Schriftsatz vom 21. Jänner 1992 näher ausgeführt; auf Seite 1 dieses Schriftsatzes heißt es sinngemäß, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Zustellungsmangel, der in der tatsächlichen Zustellung der Berufungsentscheidung an den Beschwerdeführer anstatt an zumindest einen seiner Zustellungsbevollmächtigten liegt, erst nach erhobener Säumnisbeschwerde saniert, liegt ein Fall der Nachholung des bis dahin versäumten Bescheides vor. Schlagworte Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Im RIS seit 07.03.2002 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0153 B 29. März 1993 RS 2 Stammrechtssatz Wird ein Zustellungsmangel, der in der tatsächlichen Zustellung der Berufungsentscheidung an den Beschwerdeführer anstatt an zumindest einen seiner Zustellungsbevollmächtigten liegt, erst nach erhobener Säumnisbeschwerde saniert, ... mehr lesen...
Mit Berichterverfügung vom 19. November 1992 wurde die zu hg. Zlen. 92/17/0272, AW 92/17/0043 erhobene Beschwerde gegen den oben genannten Bescheid gemäß § 34 Abs. 2 VwGG dem Beschwerdeführer zu Handen des bestellten Verfahrenshelfers unter anderem mit der Aufforderung zurückgestellt, eine weitere Ausfertigung der Urbeschwerde für die belangte Behörde beizubringen. Diese Verfügung wurde dem Verfahrenshelfer am 7. Dezember 1992 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 22. Dezember 1992, zur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0320 B 7. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei einem gem § 34 Abs 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsauftrag wird die Frist zur Verbesserung nicht nur dann versäumt, wenn dem Auftrag innerhalb der Frist überhaupt nicht, sondern auch dann, wenn ihm nur unvollständig (mangelhaft, teilweise) ent... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Kindergartenleiterin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wels. Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates der genannten Stadt vom 30. Jänner 1992 erging der angefochtene Bescheid mit folgendem Spruch: "
Spruch: DIE BERUFUNG von Frau J, KL, Magistratsabteilung 5, Dst. Kindergarten- und Hortverwaltung, vom 24.6.1991 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wels vom 4.6.1991, MA10-PersR-1110050... mehr lesen...