RS Vwgh 1993/5/17 91/10/0222

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Veröffentlicht am 17.05.1993
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;
ForstG 1975 §170 Abs8;
ForstG 1975 §18;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Wenn eine Rodungsbewilligung erloschen ist, ist das Rechtsschutzbedürfnis des beschwerdeführenden Bundesministers für Landwirtschaft und Forstwirtschaft an einer meritorischen Erledigung der Beschwerde nach ihrer Erhebung weggefallen, womit ein Fall gegeben ist, in dem das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit einzustellen ist (Hinweis zB B 22.1.1991, 90/11/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991100222.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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