Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob die Beschwerdeführerin für ein Geschäftsgrundstück (im Ausmaß von 3.293 m2), das eine eigene wirtschaftliche Einheit darstellt und auf dem sich eine Tiefgarage mit 270 Stellplätzen befindet, die von den Mitarbeitern des Krankenhauses während der Dienstzeit benützt werden, die Grundsteuerbefreiung gemäß § 2 Z. 8 GrStG zusteht oder nicht. Die belangte Behörde versagte mit dem im Kopf: die... mehr lesen...
Index: L94404 Krankenanstalt Spital Oberösterreich32/03 Steuern vom Vermögen82/06 Krankenanstalten
Norm: GrStG §2 Z8;GrStG §4 Abs1;KAG 1957 §2 Abs3;KAG OÖ 1997 §1 Abs4;
Rechtssatz: Das Wesen einer Krankenanstalt ist die sogenannte anstaltsmäßige Organisation (§ 2 Abs. 3 KAG bzw. § 1 Abs. 4 OÖ KAG), die ein Zusammenwirken persönlicher und sachlicher Momente verlangt, wozu insbesondere die dauernde Beschäftigung von... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Verein nach dem VereinsG 1951. Ihre Statuten lauten auszugsweise: "§ 1 Name, Sitz, Wirkungsbereich, Grundsätze 1. Der Verein führt den Namen "LEBENSHILFE TIROL - Gesellschaft für behinderte Menschen". (...) 4. Er ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete, politisch und konfessionell unabhängige Vereinigung natürlicher und juristischer Personen zur Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit geistiger und m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §28;BAO §35;BAO §37;BAO §44 Abs1;BAO §45 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;GewO 1994 §1 Abs2;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;GrStG §4 Abs1;GrStG §4 Abs4;
Rechtssatz: Betreibt ein gemeinnütziger bzw mildtätiger Verein mit der Zielsetzung der Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Behinderten Behinderten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §37;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: "Hilfsbedürftigkeit" kann eine wirtschaftliche oder eine gesundheitliche (körperliche, seelische) Hilfsbedürftigkeit sein (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar I, S 455). Um den Tatbestand der Hilfsbedürftigkeit zu erfüllen, muss wirtschaftliche Bedürftigkeit, also eine materiel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §37;BAO §45 Abs2;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;GrStG §4 Abs1;GrStG §4 Abs4;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer mildtätigen Zuwendung im Sinne des § 37 BAO ist nicht erforderlich, dass diese völlig unentgeltlich gewährt wird. Kostenbeiträge sind dann unschädlich, wenn durch dieses hinzutretende wirtschaftliche Elemen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §35;BAO §37;GrStG §2 Z3 litb;
Rechtssatz: Nach § 2 Z 3 lit b GrStG ist es ausreichend, dass der Verein - wenn er nicht ausschliesslich und unmittelbar mildtätigen Zwecken dient - nach seiner Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dient, wobei diese Formulierung nur so verstanden werd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §37;BAO §45 Abs2;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Solange sich die Tätigkeit des Vereins im Rahmen des § 45 Abs 2 BAO bewegt, kann (etwa bei einer aufwändigen Vollbetreuung eines Behinderten mit sehr geringem Einkommen) im Einzelfall auch bei Hingabe des gesamten Einkommens einer hilfsbedürftigen Person ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §35;BAO §37;BAO §39 Z4;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Das Erfordernis der sparsamen Verwaltung ist in § 39 Z 4 BAO abschließend geregelt, wonach eine ausschließliche Förderung gemeinnütziger bzw mildtätiger Zwecke voraussetzt, dass die Körperschaft keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein ist Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Studentenheim befindet. Mit Eingabe vom 1. September 1999 stellte er den Antrag, "dass der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr anerkennt, dass der Benützungszweck im öffentlichen Interesse liegt, damit die Grundsteuerbefreiung erlangt werden kann." Der BM für Finanzen erteilte die gewünschte Anerkennung nicht, sondern stellte sich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. August 1995 setzte das Finanzamt Linz für den Grundbesitz (Baurechtseinlage) Grundstück Nr. 1099/101, EZ. 1533, KG Lustenau, den Einheitswert fest, erhöhte mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1995 den Einheitswert und setzte für den angeführten Grundbesitz und für die Beschwerdeführerin, eine als Verein geführte Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit in Linz, den Steuermessbetrag mit S 4.368,-- fest. In der gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrag... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §2 Z3 litb;
Rechtssatz: Auf die Verwendung des Begriffes "mildtätig" in der Satzung kommt es nicht an, sondern ob die als Verein geführte Gesellschaft nach der Satzung ausschließlich und unmittelbar mildtätigen oder mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dient. Die Feststellung der Nichterwähnung des Begriffes "mildtätig" sagt nichts über den Inhalt der Satzung aus. Al... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte mit Schriftsatz vom 14. August 1981 als Eigentümerin der Grundflächen des Hafens Y beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Grundsteuerbefreiung gemäß § 2 Z. 9 lit. a des Grundsteuergesetzes 1955 - GrStG. Diesem Antrag gab das Finanzamt in den sodann erlassenen Grundsteuermeßbescheiden zum 1. Jänner 1981 und zum 1. Jänner 1983 hinsichtlich der die Wasserfläche (einschließlich Molen und Kaimauern) übersteigenden Grundfläche nicht Folge. Auf Grund... mehr lesen...
Der Beschwerdefall ist jenem betreffen dieselbe Beschwerdeführerin gleichartig, in welcher Angelegenheit der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 91/15/0144, unter Bezugnahme auf das weitere Erkenntnis vom selben Tag, Zl. 91/15/0132, entschieden hat. Der vorliegende Beschwerdefall betrifft die Festsetzung des Grundsteuermeßbetrages auf den 1. Jänner 1982 (Wertfortschreibung) und auf den 1. Jänner 1983 für den Grundbesitz des A-Hafens. Gemäß § 43 Abs. 2 zweit... mehr lesen...
Mit Schriftsätzen vom 14. August 1981 und 3. November 1982 stellte die Beschwerdeführerin u.a. als Eigentümerin von zum Hafen Z gehörigen Grundstücken beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Grundsteuerbefreiung gemäß § 2 Z. 9 lit. a Grundsteuergesetz 1955 - GrStG. Diesem Antrag gab das Finanzamt in den sodann erlassenen Bescheiden (Grundsteuermeßbescheid zum 1. Jänner 1981 und zum 1. Jänner 1983) nur insoweit Folge, als die Hafenwasserfläche im Ausmaß von 72.350 m2 "nicht in die B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §2 Z9 lita;GrStG §2 Z9 litb;GrStG §6;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Häfen" umfaßt nach der zur Bestimmung des § 4 Z 3 lit a deutsches GvStG vertretenen Lehre die mit Wasser bedeckten Flächen, die Böschungen sowie die Grundflächen der Kaimauern und die anderen zur Benutzung von Häfen erforderlichen Einrichtungen. Lagergebäude und andere... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §2 Z9 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991150144.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §2 Z9 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991150145.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Bescheid vom 23. März 1983 hat das Finanzamt Wien-Umgebung (in der Folge: Finanzamt) für das nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes als Betriebsgrundstück zu bewertende "Superädifikat auf EZ 373" den Einheitswert mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1983 auf S 160,482.000,-- erhöht und mit Grundsteuermeßbescheid auf den 1. Jänner 1983 den Grundsteuermeßbetrag für diesen Grundbesitz mit S 64.446,-- festgesetzt. In der gegen den Grundsteuermeßb... mehr lesen...
Mit dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Bescheid vom 30. März 1983 hat das Finanzamt Wien-Umgebung (in der Folge: Finanzamt) für den nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes als landwirtschaftlicher Betrieb zu bewertenden Grundbesitz (als Teilflächen 1, 2, 3, 4 und 5, EZ 373, KG M, bezeichneter Grundbesitz auf dem Flughafen Wien-Schwechat) den Einheitswert mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1983 auf S 1,331.000,-- erhöht und mit Grundsteuermeßbescheid auf den 1. Jänner 1983 den Gru... mehr lesen...
Mit dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Bescheid vom 23. März 1983 erhöhte das Finanzamt Baden (in der Folge: Finanzamt) für das nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes als Betriebsgrundstück zu bewertende Gebäude Superädifikat auf K KG K (Hangar I auf dem Zivilflugplatz) den Einheitswert mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1983 auf S 450.000,-- und setzte gleichzeitig mit Grundsteuermeßbescheid auf den 1. Jänner 1983 den Grundsteuermeßbetrag für diesen Grundbesitz mit S 850,-- fes... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen92 Luftverkehr
Norm: GrStG §2 Z9 litb;ZivilflugplatzV 1972 §8;
Rechtssatz: Gemäß § 8 ZFV kann nicht davon ausgegangen werden, daß die mit dieser Verordnung zwingend vorgesehenen Parkplätze nicht auch dem Betrieb eines Flughafens dienten. Es kommt weiters nicht darauf an, ob Parkhäuser, Restaurants und dgl nach den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen eingerichtet werden müssen und ob ... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §2 Z9 litb;GrStG §8 Abs1;GrStG §8 Abs2 Z2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt: am 30.4.1993 92/17/0038, 92/17/0039; am 28.5.1993 92/17/0035, 92/17/0036, 92/17/0037;
Rechtssatz: Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz ist gemäß § 8 Abs 1 GrStG auch dann st... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/03 Steuern vom Vermögen92 Luftverkehr
Norm: GrStG §2 Z9 litb;VwRallg;ZFBO §6 Abs1;ZivilflugplatzV 1972 §22 Abs1;ZivilflugplatzV 1972 §9; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt: am 30.4.1993 92/17/0038, 92/17/0039; am 28.5.1993 92/17/0035, 92/17/0036, 92/17/0037;
Rechtssatz: Die Sicherheit... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen92 Luftverkehr
Norm: GrStG §2 Z9 litb;ZivilflugplatzV 1972 §22 Abs1;ZivilflugplatzV 1972 §9; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt: am 30.4.1993 92/17/0038, 92/17/0039; am 28.5.1993 92/17/0035, 92/17/0036, 92/17/0037;
Rechtssatz: Für die nach den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/03 Steuern vom Vermögen92 Luftverkehr
Norm: GrStG §2 Z9 litb;VwRallg;ZivilflugplatzV 1972 §1;ZivilflugplatzV 1972 §9 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt: am 30.4.1993 92/17/0038, 92/17/0039; am 28.5.1993 92/17/0035, 92/17/0036, 92/17/0037;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begrif... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen92 Luftverkehr
Norm: GrStG §2 Z9 litb;LuftverkehrsG §17;LuftverkehrsG §7;LuftverkehrsV; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 30.4.1993 92/17/0004, 92/17/0006, 92/17/0007, 92/17/0008, 92/17/0009, 92/17/0010, 92/17/0011, 92/17/0012
Rechtssatz: Ausführungen zur Einteilung von Flughäfen in solche des allgemeinen Verkehr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/03 Steuern vom Vermögen92 Luftverkehr
Norm: GrStG §2 Z9 litb;LuftfahrtG 1958;LuftverkehrsG;LuftverkehrsV;VwRallg; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt: am 30.4.1993 92/17/0038, 92/17/0039; am 28.5.1993 92/17/0035, 92/17/0036, 92/17/0037;
Rechtssatz: Der Begriff "Flughafen des allgemeine... mehr lesen...
Index: 32/03 Steuern vom Vermögen92 Luftverkehr
Norm: GrStG §2 Z9 litb;LuftfahrtG 1958 §74 Abs1;ZFBO;
Rechtssatz: Die Zivilflugplatz-Betriebsordnung enthält Regelungen über den Betrieb von Zivilflugplätzen unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit, jedoch keine abschließende Umschreibung, welche Anlagen und Einrichtungen dem Betrieb eines Zivilflughafens dienen. Für die Flugsicherheit unerläßliche Einrichtunge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/03 Steuern vom Vermögen92 Luftverkehr
Norm: GrStG §2 Z9 litb;LuftfahrtG 1958;LuftverkehrsG;LuftverkehrsV;VwRallg; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 30.4.1993 92/17/0004, 92/17/0006, 92/17/0007, 92/17/0008, 92/17/0009, 92/17/0010, 92/17/0011, 92/17/0012
Rechtssatz: Der Gesetzgeber des Grundsteuergesetzes 1... mehr lesen...