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32/03 Steuern vom VermögenNorm
GrStG §2 Z3 litb;Rechtssatz
Auf die Verwendung des Begriffes "mildtätig" in der Satzung kommt es nicht an, sondern ob die als Verein geführte Gesellschaft nach der Satzung ausschließlich und unmittelbar mildtätigen oder mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dient. Die Feststellung der Nichterwähnung des Begriffes "mildtätig" sagt nichts über den Inhalt der Satzung aus. Allein mit dieser Feststellung ohne nähere Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Satzung des Vereines durfte die Beh die Befreiung der Grundsteuer nicht versagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160033.X01Im RIS seit
23.01.2001