Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53; AbgEO §59 Abs1 lita; EO §290; EO §291a;EStG 1988; VwGG §30 Abs2; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9; EStG 1988 § 9 heute EStG 1988 § 9 gültig ab 08.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 EStG 1988 § 9 gültig von 01.03.2014 bis 07.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9; EStG 1988 § 9 heute EStG 1988 § 9 gültig ab 08.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 EStG 1988 § 9 gültig von 01.03.2014 bis 07.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/15/0135 E 25. November 2009
Rechtssatz: Der Meinung, Regelungen des EStG müssten nicht immer das gesamte Wirtschaftsgut erfassen, sondern könnten sich auch auf Teile eines Wirtschaftsgutes beziehen, ist zuzustimmen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;58/02 Energierecht;58/03 Sicherung der Energieversorgung;
Norm: B-VG Art7 Abs1;EnFG 1979; EStG 1972 §9; EStG 1988 §10 Abs1; EStG 1988 §10; EStG 1988 §124b Z31; EStG 1988 §17 Abs1; EStG 1988 §17; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §4; EStG 1988 §9;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag58/02 Energierecht58/03 Sicherung der Energieversorgung
Norm: EnFG 1979; EStG 1972 §9; EStG 1988 §10 Abs1; EStG 1988 §17 Abs1; EStG 1988 §9; EStG 1972 § 9 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 EStG 1972 § 9 gültig von 25.08.1992 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Bank bietet ihren Kunden unter der Bezeichnung "Vermögenssparbuch" an, einen Einmalerlag in bestimmter Höhe zu leisten, der über eine vereinbarte Laufzeit (z.B. 48 Monate) zu einem bestimmten Zinssatz (z.B. 3,25%) verzinst wird. Seitens der Bank wird ein Kündigungsverzicht über die gesamte Laufzeit abgegeben, während für den Anleger die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung (auch hinsichtlich von Teilbeträgen) besteht. Im Falle der vorzeitigen Auflösung erfolgt die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0058 E 25. Juni 2008 2008/15/0082 E 25. Juni 2008
Rechtssatz: Verbindlichkeitsrückstellungen unterscheiden sich von Verbindlichkeiten durch das Merkmal der Ungewissheit. Rückstellungen sind regelmäßig mit einem bestimmten Unsicherheitsfaktor behaft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §32 Abs8;EStG 1988 §6 Z3;EStG 1988 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0058 E 25. Juni 2008 2008/15/0082 E 25. Juni 2008
Rechtssatz: Nach den unstrittigen Feststellungen der belangten Behörde hat die Bank mit dem Abschluss der gegenständlichen Sparverträge die Verpflichtung ü... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (Paragraph 87, ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für die Jahre 1993 bis 1996 Einkommensteuererklärungen ein, in denen er die Art seiner Tätigkeit mit "Landwirt" und "Vermietung" angab. In den Umsatzsteuererklärungen für diese Jahre bezeichnete er die Art des Unternehmens mit "Vermietung". Das Finanzamt nahm eine erklärungsgemäße Veranlagung vor, wobei es für die Jahre 1994 bis 1996 vorläufige Bescheide erließ. Vom 10. Juni 1999 bis 10. März 2000 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung gemäß § 15... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;B-VG Art131 Abs1 Z1;EStG 1988;
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgte im vorliegenden Fall mit "0 Schilling". Eine solche Vorschreibung schließt nicht schlechthin aus, dass der Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt wurde. E... mehr lesen...
Auf Grund des Kaufvertrages vom 30. Oktober und 3. November 1997 verkaufte und übergab der Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Liegenschaft um einen Kaufpreis von S 369.260,-- je zur Hälfe an die Ehegatten Bernhard und Karin M. Auf der Grundlage einer Abgabenerklärung, die als Gegenleistung den genannten Kaufpreis und die von den Käufern übernommenen Kosten der Vertragserrichtung auswies, setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz mit Bescheid vom 17. Februar 199... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1987 §9 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/16/0015 E 21. Mai 2007
Rechtssatz: § 209 Abs. 1 BAO regelt die Verlängerung der in § 207 BAO normierten Verjährung des Rechtes, eine Abgabe festzusetzen. Aus diesem systematischen Zusammenhang heraus sind die Tatbestandsmerkmale "nach außen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §4; EStG 1988 §5; EStG 1988 §6 Z1; EStG 1988 §6 Z16; EStG 1988 §6; EStG 1988 §9; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0177 E 16. Dezember 1997 RS 1 Stammrechtssatz Übersteigt am Bilanzstichtag der Wert der Leistungsverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis den Wert der Gegenleistung, droht also aus dem Geschäft ein Verlust, so kann dieser im Weg einer Rückstellung jener Periode zugewiesen werden, in welcher sich die Unausgewo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0075 E 26. November 2002 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in der Bilanz anzusetzen ist, sind jene Verhältnisse maßgebend, die am Bilanzstichtag bestanden haben. Zu berücksichtigen sind auch Tatsachen, die objekt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9;
Rechtssatz: Eine Drohverlustrückstellung setzt eine zivilrechtlich verbindliche Leistungsverpflichtung (Kaufanbot) voraus. Ein branchenübliches Vorgehen reicht hiezu nicht aus (vgl. Hofstätter/Reichel, III B, Tz 180 zu § 9, Stichwort "Leasing"). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006140019.X03 ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53;EO §290;EO §291a;EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(hier betreffend einen rückständigen Betrag in Höhe von rund
184.000 EUR und ohne Hinweis auf § 59 Abs. 1 lit. a AbgEO) Stammrechtssatz Stattgeb... mehr lesen...
Im Beschwerdefall geht es um die Beurteilung der steuerrechtlichen Konsequenzen aus der Umsetzung von Rechtsgeschäften, die der u.a. auch auf dem Gebiete der Vermittlung von Beteiligungen aktive Geschäftsmann XY zwischen einzelnen Gesellschaften seiner Unternehmensgruppe hatte abschließen lassen. Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19. September 1991 gegründet und ermittelt ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1988 §9;
Rechtssatz: Da selbst solche Rückstellungen, die in kaufmännischen Bilanzen mit Recht als Passivposten angesetzt wurden, das Betriebsvermögen bewertungsrechtlich nur dann mindern, wenn sie im Feststellungszeitpunkt als Schulden anzuerkennen sind und es sich dabei um schon entstandene und bewertbare Verpflichtunge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9;
Rechtssatz: Erst nach dem Bilanzstichtag gesetzte Schadenersatztatbestände eignen sich nicht als rechtliche Grundlage für die Bildung einer Rückstellung schon für diese Besteuerungsperiode (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 9, Tz 180, Stichwort Schadenersatzverpflichtung). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0122 E 13. April 2005 RS 1(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof ist stets von einem eigenständigen steuerlichen Rückstellungsbegriff ausgegangen und hat als Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung in seiner Rechtsprechung regelmäßig verlangt, dass ein di... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, deren Unternehmensgegenstand die "Planung und Beratung im Bauwesen" bildet, erklärte für das Jahr 1994 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von rd. 8,9 Mio. S zur Körperschaftsteuer (Körperschaftsteuererklärung vom 8. Juni 1995). Die Veranlagung erfolgte mit Bescheid vom 5. Dezember 1995 erklärungsgemäß, wobei unter Berücksichtigung verrechenbarer Verluste aus Vorjahren und eines Verlustvortrages kein zu versteuerndes Einkommen verblieb. Für den Zeitraum d... mehr lesen...