Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat im angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Beschwerdeführerin, die Kleinwasserkraftanlagen betreibt, für 1988 die Ermäßigung der Körperschaftsteuer und des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages gemäß Abschnitt IV Art. II Z. 3 lit. b 3. AbgÄG 1987 mit der Begründung: versagt, die Beschwerdeführerin habe bereits in den Vorjahren Rücklagen nach dem EnFG 1979 gebildet und damit ihr Wahlrecht zugunsten dieser Rücklage verbraucht, sodaß ihr die Steuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht58/02 Energierecht58/03 Sicherung der Energieversorgung58/05 Förderungen (Energie)
Norm: AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 Z2;AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 Z3 litb;AbgÄG 03te 1987 Abschn4 Art2 Z4;EnFG 1979 §1;EnFG 1979 §2;EnFG 1979 §3;EnFG 1979 §4;EnFG 1979 §5;EnFG 1979 §6;EnFG 1979 §8 Abs1;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage ob die sei... mehr lesen...
Laut seinem Antrag vom 28. Dezember 1988, vom Leasinggeber angenommen am 2. Jänner 1989, hatte der Beschwerdeführer, der seinen Gewinn durch Einnahmen/Ausgabenrechnung ermittelt, für die Dauer von 24 Monaten ein Kraftfahrzeug gegen ein monatliches Entgelt geleast, das infolge einer Vorauszahlung von S 70.000,-- entsprechend reduziert worden war. Die Vorauszahlung hatte der Beschwerdeführer am 30. Dezember 1988 entrichtet. Das reduzierte monatliche Leasingentgelt wurde entsprechend dem... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs3;EStG 1988 §116 Abs1;EStG 1988 §9;
Rechtssatz: Wird ein steuerfrei gelassener Betrag durch eine zulässige freiwillige frühere Auflösung verwendet und in der Aufzeichnung gegenüber dem Finanzamt zur Kenntnis gebracht, so kann diese Auflösung nicht wieder rückgängig gemacht werden (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0208, VwSlg 6446 F/1989). Gleiches gilt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG ermittelt den Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. Juni. Der Kommanditist Dr. L., der zu 66 % an der Beschwerdeführerin beteiligt war, trat zum 1. Juli 1986 eine 25 %ige Beteiligung entgeltlich an H. S. ab. 25 % der Investitionsrücklagen 1984 bis 1986 (S 272.685,--) und 25 % der 1982 bis 1986 geltend gemachten Investitionsfreibeträge (S 36.978,--) wurden aus diesem Grunde von der Beschwerdeführerin bei Ermittl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §6 Z8;EStG 1972 §6 Z9;EStG 1972 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2488/79 E 30. November 1979 VwSlg 5437 F/1979; RS 1 Stammrechtssatz Beim entgeltlichen Betriebsübergang ist im Grunde der Besteuerung unterliegendes Betriebsvermögen, das beim Betriebsveräußerer im Rahmen seiner Betriebsführung bisher unversteuert blieb, noch bei diesem z... mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Anläßlich einer beim Beschwerdeführer vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. die Verfahren betreffend Einkommensteuer 1982 - 1986 wiederaufgenommen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide und gegen sämtliche Abgabenbescheide. Gleichzeitig beantragte er (soweit für das verwaltungsgerichtliche Verfahren noch relevant), folgende Abgabenbeträge nach § 212 a BAO auszusetzen: Einkommensteuer 1982 S 154.132,-- Einkommensteuer 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Durch die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung des § 9 EStG 1972 wird der Abgabenanspruch um vier Jahre hinausgeschoben. Erst mit dem ungenützten Verstreichen der Verwendungsfrist wird der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht, sodaß die Bemessungsverjäh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der ein Müllabfuhr- und Transportunternehmen betreibt und seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, ersuchte mit Schriftsatz vom 4. April 1989 um Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der erklärungsgemäß veranlagten und bereits in Rechtskraft erwachsenen Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1986 und 1987. Als Wiederaufnahmegrund führte der Beschwerdeführer an, sein steuerlicher Vertreter hätte die Investitionsrücklagen zu niedr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0135
Rechtssatz: Bilanzierungswahlrechte (hier Ausmaß der Investitonsrücklagenbildung innerhalb der Schranken des § 9 Abs 1 EStG 1972) kann der Abgabepflichtige nur solange ausüben, als der sich auf den Veranlagungszeitraum bezieh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0135 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0176 E 21. September 1988 RS 1(hier Änderung der Investitionsrücklage) Stammrechtssatz Die Bildung einer Investitionsrücklage gem § 9 EStG 1972 nach Einreichung der Bilanz beim Finanzamt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH befand sich seit dem Beschluß der Generalversammlung vom 1. Dezember 1978 in Liquidation. Am 22. Dezember 1981 beschloß die Generalversammlung die Fortsetzung der Gesellschaft. In der am 8. Juni 1983 beim Finanzamt unter Anschluß der Bilanz zum 31.12.1981 eingebrachten Körperschaftsteuererklärung für 1981 wurde ein Gewinn von S 14,850.697,-- ausgewiesen. Mit einer Eingabe vom 1. Februar 1984 wurde in mehreren Punkten eine Bilanzberichtigung vorgenom... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Der Hinweis auf die in den dem Streitjahr folgenden Jahren erlittenen Verluste ist nicht geeignet, im Wege einer Bilanzänderung die Bildung einer Investitionsrücklage zu rechtfertigen. In einem derartigen Fall würde aber die Bildung einer Investitionsrücklage von vornherein nicht der Begünstigung von i... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Da der Abgabenpflichtige im Bereich der Abgabenbegünstigung zu einer erhöhten Mitwirkung verpflichtet ist, er jedoch im vorliegenden Fall keine konkreten Angaben über wirtschaftliche Gr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Die nach Einreichung der Bilanz beim Finanzamt erfolgte Bildung einer Investitionsrücklage iSd § 9 EStG 1972 stellt eine Bilanzänderung nach § 4 Abs 2 zweiter Satz EStG 1972 dar. Eine solche Bilanzänderung bedarf ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die zum 31. März bilanziert, fand für die Zeit von 1982 bis 1986 eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem folgende Feststellungen getroffen wurden: 1. BEURTEILUNG EINES "MASCHINENKAUFES" ALS SCHEINGESCHÄFT (TZ 10-12, 24, 25, 28-30 UND 32 DES BETRIEBSPRÜFUNGSBERICHTES): Der Beschwerdeführerin seien am 26. März 1984 von der Österreichischen Leasing Gesellschaft Maschinen mit einem Nettowert von S 12 Millionen in Rechnung gestellt worden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §10;EStG 1972 §6;EStG 1972 §8;EStG 1972 §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1995/6, S 104-108;
SWK 1996, A 201 - 204;
Rechtssatz: Die Vertragsform des Sale-and-lease-back ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Daß zwischen Verkäufer und Rückmieter einerseits... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde enthält - in Übereinstimmung mit den vorgelegten Verwaltungsakten - im wesentlichen folgenden Sachverhalt (§ 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG): Für eine Forderung des beschwerdeführenden Rechtsanwaltes gegen einen seiner Klienten war in dem - dessen inländische Liegenschaft ... betreffenden - Grundbuch das Pfandrecht an ihr einverleibt gewesen. Da der Beschwerdeführer "vorerst nicht im eigenen Namen gegen den ehemaligen Klienten Exekution führen wollte", hatte er einer f... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine - in der Folge als Verkäuferin bezeichnete - Gesellschaft m.b.H. hatte als Eigentümerin eines bestimmten inländischen Grundstückes am 17. März 1989 mit dem Beschwerdeführer einen (als "Vorvertrag" bezeichneten) Kaufvertrag geschlossen, auf Grund dessen dem Beschwerdeführer ein bestimmbarer Grundstücksanteil (verbunden mit einer bestimmten Eigentumswohnung in dem von der Verkäuferin zu errichtenden Wohnhau... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1955 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0155 E 26. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die eindeutigen Bestimmungen des § 9 GrEStG liegen keine nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilenden Tatbestände vor (Hinweis E 28.5.1976, 2308/74). Sch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §248;BAO §257 Abs1;GrEStG 1987 §9 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: So wie - von Ausnahmen abgesehen - gemäß § 246 und § 248 BAO zur Einbringung einer Berufung nur derjenige berechtigt ist, an den der Bescheid ergangen ist, und Personen, die nach Abgabenvorschriften für die den Gegenstand eines... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständig tätiger Versicherungsvertreter. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelte er für das Streitjahr 1986 in der Weise, daß er die Betriebseinnahmen von S 111.414,-- unter Hinweis auf den Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 19. April 1983, Zl. 06 0411/1-IV/6/83, AÖFV Nr. 150, zunächst um den in diesem Erlaß vorgesehenen Höchstbetrag für Betriebsausgaben von S 15.000,-- kürzte. Vom Unterschiedsbetrag von S 96.414,-- nahm er mit 20 % (S 19.200,--)... mehr lesen...