RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

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Veröffentlicht am 04.05.1990
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegeben hat, vermag der ASt das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG nicht darzutun, weil der VwGH über das Vorliegen eines Verfahrensmangels erst in seiner Ent über die Beschwerde zu befinden hat. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil Verfahrensrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990130012.A02

Im RIS seit

04.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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