RS Vwgh 1993/5/19 89/13/0199

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §207 Abs2;
BAO §208 Abs1 lita;
EStG 1972 §9;

Rechtssatz

Durch die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung des § 9 EStG 1972 wird der Abgabenanspruch um vier Jahre hinausgeschoben. Erst mit dem ungenützten Verstreichen der Verwendungsfrist wird der Nachversteuerungstatbestand verwirklicht, sodaß die Bemessungsverjährung nach § 208 Abs 1 lit a BAO mit dem Ablauf des viertfolgenden Jahres und nicht bereits mit Ablauf des Jahres der Rücklagenbildung zu laufen beginnt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130199.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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