1 Der Gemeinschuldner ist nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts Berufsfotograf und Unternehmensberater. Im Revisionszeitraum hielt er 100% der Anteile an der SH GmbH. 2 Aufgrund einer beim Gemeinschuldner durchgeführten Außenprüfung betreffend die Einkommen-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer 2015 bis 2019 sowie die Immobilienertragsteuer 2016, die laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 13. Februar 2024 im Zeitraum November 2021 bis Dezember 2023 durchgeführt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Mai 2023, Ra 2023/15/0021, verwiesen, mit dem das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 10. Februar 2023, Zl. RV/3100509/2020, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde. 2 Im fortgesetzten Verfahren stellte das Bundesfinanzgericht fest, dass der Revisionswerber in den Jahren 2012 und 2013 Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der SH GmbH gewesen sei. Im Rahmen seines Einzelbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §232 BAO §232 Abs1 EStG 1988 §9 BAO § 232 heute BAO § 232 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 232 gültig von 01.01.1962 bis 25.03.2009 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 11. Februar 2014 ordnete das Finanzamt die Sicherstellung der Einkommensteuer 2005 bis 2007 sowie Anspruchszinsen 2005 bis 2007 in Höhe von insgesamt ca. 8,6 Mio. € in das Vermögen des Revisionswerbers an. Zu den sicherzustellenden Abgabenansprüchen verwies das Finanzamt - neben einer kurzen Darstellung der Sachverhalte - auf die Niederschrift über eine Schlussbesprechung sowie auf den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung. Zur Gefährdung führte das Finanzamt ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 EStG 1988 §9 Abs1 EStG 1988 §9 Abs3 EStG 1988 § 9 heute EStG 1988 § 9 gültig ab 08.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 EStG 1988 § 9 gültig von 01.03.2014 bis 07.01.2021 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 9. Februar 2011 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für die Jahre 2007 und 2008 (jeweils gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig) fest. Mit Bescheiden vom 9. Februar 2011 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für die Jahre 2007 und 2008 (jeweils gemäß Paragraph 200, Absatz eins, BAO vorläufig) fest. 2 Die Revisionswerberin erhob gegen diese Bescheide Berufung. 3 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich einer Außenprüfung vom 27. Juni 20... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war in den Streitjahren 2010 bis 2013 Gesellschafter und Geschäftsführer der X GmbH (Beteiligung 100%, monatlicher Geschäftsführerbezug 4.000 €) und der Y GmbH (Beteiligung 40%, monatlicher Geschäftsführerbezug 10.000 €). Die Einkünfte aus der selbständigen Geschäftsführertätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 ermittelte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 durch Betriebsvermögensvergleich. Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit machte er in den Jahren 2010 bis 20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 EStG 1988 §9 Abs1 Z3 EStG 1988 § 9 heute EStG 1988 § 9 gültig ab 08.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 EStG 1988 § 9 gültig von 01.03.2014 bis 07.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 3. März 2010 wurde das Bestehen einer Unternehmensgruppe zwischen der mitbeteiligten Partei (einer österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Gruppenträgerin und mehreren Gruppenmitgliedern ab der Veranlagung 2009 festgestellt. 2 Mit Bescheiden vom 14. November 2012 wurde das Einkommen des Gruppenträgers festgestellt und die Körperschaftsteuer 2011 für die Gruppe festgesetzt. Mit Bescheid vom 18. Dezember 2012 wurde der Feststellungsbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 EStG 1988 § 9 heute EStG 1988 § 9 gültig ab 08.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 EStG 1988 § 9 gültig von 01.03.2014 bis 07.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: 61999CJ0306 BIAO VORAB; EStG 1988 §4 Abs2; EStG 1988 §6; EStG 1988 §9; UGB §201 Abs2 Z4 litb; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs2; EStG 1988 §9; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25... mehr lesen...
1 Bei der Mitbeteiligten, die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1988 nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt, fand im Jahr 2015 eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (im Folgenden: GPLA-Prüfung) betreffend die Jahre 2010 bis 2014 statt, die mit Schlussbesprechung vom 23.6.2015 endete. Der Prüfer stellte aufgrund einer Selbstanzeige u.a. Honorarzahlungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter fest, was in den Jahren 2011 bis 2013 zur Festsetzung von Dienstgeberbeiträ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 Abs1; EStG 1988 §9; EStG 1988 § 5 heute EStG 1988 § 5 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 5 gültig von 01.04.2012 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 Abs1; EStG 1988 §9; EStG 1988 § 5 heute EStG 1988 § 5 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 5 gültig von 01.04.2012 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 Abs1; EStG 1988 §9; EStG 1988 § 5 heute EStG 1988 § 5 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 5 gültig von 01.04.2012 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs2; EStG 1988 §5 Abs1; EStG 1988 §9; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9; EStG 1988 § 9 heute EStG 1988 § 9 gültig ab 08.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2021 EStG 1988 § 9 gültig von 01.03.2014 bis 07.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §9; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 3. Oktober 2012 wurde u.a. (Tz 6) ausgeführt, die Revisionswerberin habe zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 Rückstellungen im Zusammenhang mit Patronatserklärungen sowie aufgrund von Haftungen für Tochtergesellschaften gebildet. Aufgrund der vorgelegten und geprüften Unterlagen sei zur Haftung betreffend die M GmbH festzuhalten, dass es zu keiner konkreten Inanspruchnahme dieser Haftung gekommen sei. Die verbürgte Finanzierung sei ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;DBAbk China 1992 Art24 Abs2 litb;DBAbk CSSR 1979 Art23 Abs2 litb;DBAbk Deutschland 2002 Art23 Abs2 litb;DBAbk Frankreich 1994 Art23 Abs2 litb;DBAbk Großbritannien 1970 Art24 Abs2;DBAbk Italien 1985 Art23 Abs3 lita;DBAbk Malaysia 1990 Art22 Abs2 litb;DBAbk Niederlande 1971 Art24 Abs4;DBAbk Polen 1975 Art23 Abs2;DBAbk Schweiz 1... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 2010 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer 2005 der beschwerdeführenden AG mit - 2.629.616,19 EUR (Gutschrift) fest, wobei es ein Gruppeneinkommen in Höhe von 16.186.073,96 EUR und eine daraus resultierende Steuerbelastung von 4.485.796,20 EUR abzüglich anrechenbarer Steuerbeträge von insgesamt 7.115.412,40 EUR (davon 2.702,75 EUR an ausländischen Steuern) zu Grunde legte. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie die Anrechn... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OG ist die Rechtsnachfolgerin der A Büro Vermietungs GmbH. Letztere schloss als Leasingnehmerin mit der A Büro Errichtungs- und Verwaltungs AG am 31. Oktober 2000 einen Leasingvertrag über das streitgegenständliche Bürogebäude, welches 20 Geschoße mit einer Büronutzfläche von 17.500 m2, eine Lagerfläche im 1. Untergeschoß von 650 m2 und 148 Pkw-Stellplätze auf vier Untergeschoßen umfasste. Die A Büro Vermietungs GmbH (in der Folge: Vermieterin) vermietete das vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2010/15/0157 E 25. April 2013 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 bewirkt die bei dieser Gewinnermittlungsart zu beachtende Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, dass innerhalb des von den steuerlichen Vorschriften vorg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs2;EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §9;
Rechtssatz: Aufgrund der Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung besteht bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 die Verpflichtung, bei der Erstellung des Jahresabschlusses alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, der 2002 von Deutschland nach Österreich zog, erhielt im November 2008 einen mit 17. November 2008 datierten Vorhalt des Finanzamtes wie folgt: "Ersuchen um Ergänzung betreffend 2007 und Vorjahre ... Frist zur Beantwortung bis zum 29.12.2008 ... Ergänzungspunkte: Die entsprechenden Formulare (E1) finden sie im Internet unter: https_//www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/ Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrun... mehr lesen...